Rechnungslegung- und Inkassierungsverbot
Am 29.12.2010 veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine Pressemitteilung, dass "für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt" wurde. Die Gewinnspieleintragungsdienste (win-finder, windienst, glücksfinder) von Drittfirmen wurden zuvor "rechtswidrig telefonisch beworben".
Genau auf diese Forderungen, die laut Bundesnetzagentur "den betroffenen Verbrauchern ... nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen", beziehen sich die Zahlungsaufforderungen der NTT TELCO (Europe) Inc.
Zwischen dem Eingang der Zahlungsaufforderung und dem Zahlungstermin liegen nur wenige Tage. Es geht darum, schnell Kasse zu machen. Bis die Zahlungsströme unterbunden werden können, ist die Mahnwelle schon wieder vorüber. Nicht vorzustellen, wieviel Weihnachtsgeld für die Abzocker herausspringt, wenn nur jeder Zehnte zahlt!
Strafanzeige
Vor einem Jahr hatte ich bei der örtlichen Polizeistelle Strafanzeige gestellt gegen die Winfinder- und Telomax-Bande. Ein Dreiviertel Jahr später wurde ich zur Zeugenvernehmung vorgeladen. Das sind leider Ermittlungen unter dem Az.: ES WaR einMAL.
Ich teile deshalb hier das Aktenzeichen der zentralen Ermittlung gegen die Telomax-Bande mit, damit keine Zeit verloren geht. Strafanzeigen wegen der Zahlungsaufforderungen durch die NTT TELCO (Europe) Inc. also am besten direkt an:
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Konrad-Adenauer-Str. 20
60256 Frankfurt am Main
Az.: 7580 Js 207566/11 WI
Wer zudem weitergehende sachdienliche Hinweise geben kann, könnte sich direkt an die Kriminaldirektion im Polizeipräsidium Frankfurt am Main wenden (Adickesallee 70, 60322 Frankfurt am Main). Dort gibt es im K61 eine AG Win (Az.: ST/0885022/2011)
Gruß von SOSiLi
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