und schon wieder hat meine freundin angeblich 12000 Euro gewonnen
kennt zufällig jemand einen Anwalt der die 12000 Euro bei BelaVita einklagen kann ???
Hinweis:
und schon wieder hat meine freundin angeblich 12000 Euro gewonnen
kennt zufällig jemand einen Anwalt der die 12000 Euro bei BelaVita einklagen kann ???
Hinweis:
Dieser Versender ist auch mir neu.
Ich bitte um genauere Daten oder um Zusendung eines Originales / Kopie an:
Thomas Wiegand
Aktion Gewinnbriefe
Gebirgspionierstraße 9
82481 Mittenwald
Betreiber der Website: http://www.gewinnbriefe.de/
Dort auch eine Übersicht und Infos zu vielen anderen bisherigen Gewinnversendern ...
Hallo soweit ich weiß geht da gar nichts da sie sich nach belgischen Recht nicht strafbar machen. Wenn ich sowas bekomme dann landet es bei mir in Ablage P -> Papierkorb
Dem Post oben ist nicht zu entnehmen das es sich um Belgo-Spam handelt... in dem Fall kann man aber leider echt nix machen.
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http://www.g1n.net - The Alcommunity
Ich würde es allerdings trotzdem mit einem Anwalt versuchen, weil die Handlung nicht in Belgien begangen wurde, sondern in Deutschland. Die Zustellung der Gewinnbenachrichtigung erfolgte in Deutschland. Also muß sich der Absender auch an deutsches Recht halten.
Eventuell hilft es, ein anschauliches Beispiel anzuführen:
Wie Ihr wißt, ist das Coupieren von Hunden in Deutschland verboten. In Frankreich hingegen ist dies legal. Nun macht sich ein französischer Veterinär nicht strafbar, wenn er in Frankreich Hunden Schwänze und Ohren abscneidet oder kürzt oder... Macht er dies jedoch einen Meter hinter dem Grenzstein auf deutscher Seite, ist dies eine Straftat. Aber selbst, wenn er von Frankreich aus Werbung für seine Dienste an deutsche Empfänger versendet, hat er mit rechtlichen Maßnahmen nach deutschem Recht zu rechnen.
Anderes Beispiel: Wenn in irgendeinem Land der Welt Sex mit 5-jährigen erlaubt sein sollte, darf man dies trotzdem nicht einem Deutschen per e-Mail anbieten, oder sehe ich die Sache falsch.
Wenn der Empfänger der Gewinnbenachrichtigung eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte er zumindest seine Erfolgsaussichten prüfen lassen.
Investi
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Es ist sehr schwierig, Menschen hinters Licht zu führen, sobald es ihnen aufgegangen ist.
Alfred Polgar (1873-1955), österr. Schriftsteller u. Kritiker
Ich kann mich irren, aber IIRC hat tatsächlich jemand bei einer österreichischen Firma seinen Gewinn erfolgreich eingeklagt.
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Wir kriegen euch alle!
Bei einer Rechtschutzversicherung sowieso... nur wenn man das ohne probiert kann allein das "Nö lass das besser" vom Anwalt teuer sein.
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http://www.g1n.net - The Alcommunity
Hi zusammen,
habe mich gerade angemeldet. Ich habe auch diverse Gwinnversprechungen dieser dubiosen Firma erhalten. Als ich dann einen Gewinn anforderte (4.500 Euro), allerdings ohne Warenanforderung, kam prompt eine Warenlieferung. Auf der Rechnung war dann der Hinweis zu lesen, dass bei Rücksendung der Gewinnanspruch verfällt und meine Gewinnerdaten gelöscht werden. Ich habe denen dann schriftlich mitgeteilt, dass ich möchte, dass meine gesamten Daten gelöscht werden. Ohne Erfolg. Mittlerweile habe ich so viele Gewinnmitteilungen, dass ich leicht und locker 15.000 Euro zusammenbekomme. Ich gebe jetzt die Briefe wieder bei der Post ab, mit dem Vermerk unfrei zurück an Absender. Mal sehen wie lange die das mitmachen.
Gruss Peti
Coupieren von Hunden ist das Allerletzte - denen müsste man selbst mal den Schwanz abschneiden. Die armen Hundchen. . . Zum Thema: Mit Rechtschutzversicherung nicht immer gleich alles versuchen, das zahlt dann die Allgemeinheit. Aber Gewinnspielbetrug muss ausgerottet werden! Es gibt in der Welt am Sonntag immer Anzeigen von Anwälten die sich darauf spezialisiert haben.
Hihi, das habe ich auch mal gemacht. Hab auch nur den "Gewinn" angefordert, ohne Ware zu bestellen. War eine Holländische Firma und die haben mir dann auch ein Päkchen mit einem kleinen Radio, Batterien, Ohrhöhrer und 2 CD`s mit irgendwelchen Countryklamotten drauf geschickt. Auf der mitgelieferten Rechnung waren dann "unglaublich günstige" (Originalwortlaut) 59,90 EUR von mir verlangt worden. Der Gewinnanspruch würde bei Rücksendung verfallen.....Als ich dann einen Gewinn anforderte (4.500 Euro), allerdings ohne Warenanforderung, kam prompt eine Warenlieferung...
Nun, das Päkchen habe ich natürlich niemals(TM) erhalten und der ganze Kram brachte bei Ebay zumindest 38 Euronen (Gebühren schon abgezogen)
Wichtig! Den Krempel einfach verkaufen oder für sich selbst einheimsen sollte man nur dann, wenn es als unversichertes Päkchen geliefert wird! Dann kann der Absender nämlich nicht nachweisen, dass es ausgeliefert wurde.
Wenn Du das als Paket bekommst, ist es jedoch auch unverlangt und Du kannst es liegen lassen, bis die es abholen. Du bist bei unverlangter Zusendung nicht verpflichtet, es zurückzuschicken. Mußt es aber 3 Monate oder sowas aufbewaren, falls die es abholen wollen. Danach ist es Dir. Leg den Kram in den Schrank bei die Bettbezüge und warte 5 Monate. Die werden sich hüten, irgendwie rechtlich vorzugehen, da die auf jeden Fall den Prozess verlieren werden.
Gruß,
Holger
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