Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 19

Thema: Zählt ein Telefonbuch eigentlich nicht auch als Werbung?

  1. #1
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    15.07.2006
    Beiträge
    48

    Standard Zählt ein Telefonbuch eigentlich nicht auch als Werbung?

    Hallo,

    ich habe an meinem Briefkasten einen Aufkleber, der sämtliche nicht persönlich adressierte Post an mich untersagt.

    Trotzdem wirft der Zusteller der Deutschen Post hier jährlich das aktuelle Telefonbuch ("Das Örtliche") in den Briefkasten, das ich eigentlich nicht haben möchte (wer unter 90 benötigt ind er heutigen Zeit noch ein Offline-Telefonbuch?).

    Blöde Frage: darf er das einwerfen, wenn ich eigentlich keine nicht persönlich adressierte Post haben möchte?

  2. #2
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
    Registriert seit
    01.02.2006
    Ort
    München
    Beiträge
    5.774

    Standard

    Man kann es auch übertreiben. Jedem Telefonbuchinhaber steht ein Telefonbuch zu. Da ist doch Zustellung besser als ein Abholschein?

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    02.11.2010
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    324

    Standard

    Euer Telefonbuch ist zu dünn.
    Bei mir läuft Telefon über Kabel Deutschland, Telefonbücher gibt es wochenlang im Supermarkt (Zone außerhalb des eigentlichen Einkaufsbereichs) kostenlos zum mitnehmen auch für Nicht-Anschlussinhaber. Postfilialen etc. suche ich seltener auf.
    Oo:..

  4. #4
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2009
    Beiträge
    1.513

    Standard

    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Man kann es auch übertreiben. Jedem Telefonbuchinhaber steht ein Telefonbuch zu. Da ist doch Zustellung besser als ein Abholschein?

    Wuschel
    Wenn ich kein Telefonbuch haben will und der Zusteller steckt es in den Briefkasten muss ich das dicke Ding entsorgen, so eine Karte nimmt weniger Platz im Mülleimer ein
    janssen76@gmx.de

  5. #5
    Mitglied Avatar von Katzina
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    831

    Standard

    Also ich wäre über einen solchen Service froh - man sollte es hier wirklich nach meiner Meinung nach nicht übertreiben. Man könnte es auch "pingelig" nennen.
    Ich nehme an, dass auch bei dir eine Papiertonne in der Nähe steht, wo man es dann kostenlos entsorgen kann.
    Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich von diesem Dienst abzumelden, bsw. in Hamburg kostenlose Rufnummer 0800 / 446 66 88 wählen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Geändert von Katzina (12.10.2016 um 21:51 Uhr) Grund: Ergänzung
    Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen.
    Gillian Anderson

  6. #6
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2009
    Beiträge
    1.513

    Standard

    Deine Annahme mit der Papiertonne in der Nähe ist falsch.
    1. Hier gibt es genug gehbehinderte Mitmenschen die froh sind von einen Zimmer in das bad zu kommen.
    2. Was machen die Rolli Fahrer
    3. Wir haben z.b. nur die Blaue Papier Tonne die alle 4 Wochen aus unserer Seiten Str. ( Sackgasse ) den "Berg" zur Haupt Str. gebracht werden muss.
    4. Bei uns gibt es das Abendblatt nicht
    5. Die Kostenlose Rufnummer für Hamburg dürfte nur für Hamburger von Interesse sein, wir sind fast 250 Km von Hamburg entfernt.
    janssen76@gmx.de

  7. #7
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    15.07.2006
    Beiträge
    48

    Standard

    Nenn es pingelig, ich seh es so:
    1.) Es ist nicht persönlich adressiert
    2.) Es ist für mich im Internetzeitalter nicht relevant
    3.) Es enthält neben 60% Telefonnummern gefühlt 40% Werbung
    4.) Es ist ne relativ große Menge Papier, die ich auf eigene Kosten zu entsorgen habe
    5.) Es gibt nicht nur eines, sonern inzwischen mehrere von diversen "Telefonbuchverlagen"

  8. #8
    Mitglied Avatar von Katzina
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    831

    Standard

    Zitat Zitat von Jackie78 Beitrag anzeigen
    2.) Es ist für mich im Internetzeitalter nicht relevant
    Alles ist relativ; bei uns auf dem Land ist eben das Internetzeitalter noch nicht angekommen - viele erhalten erst mal gar keinen Anschluß wegen überfüllten Masten (hier werden nur Gewerbegebiete favorisiert), andere, zu denen ich mich zähle, haben einen sehr langsamen Internetzugang mit Datendrosselung!
    Und eben in solchen Enklaven wären gerade die behinderten Menschen froh, solch einen Service zu erhalten, den es aber wie gesagt, hier nicht gibt.
    Dafür haben wir wieder die Papiertonnen auf dem Hof stehen.
    So ist das.
    Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen.
    Gillian Anderson

  9. #9
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
    Registriert seit
    28.01.2006
    Ort
    Vals (Graubünden)
    Beiträge
    19.337

    Standard

    Hallo Jackie78,

    mir ist keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu bekannt. Die mir bekannte Rechtsprechung bezieht sich überwiegend auf die Gelben Seiten, was ja prinzipiell Werbung in Katalogform ist. Aber auch das normale Telefonbuch, wie z. B. DasÖrtliche, enthält Werbeanzeigen.

    Ich hatte bereits eine Diskussion mit einem Telefonbuchverlag. Der stritt natürlich ab, dass es sich um eine Werbesendung handele, sondern um ein nach Branchen geordnetes Telefonverzeichnis. Allerdings sei er (also der Verlag) gemäß dem TKG verpflichtet, die Bücher zu verteilen (und in Folge dessen in jeden Briefkasten zu werfen).

    Ich sehe allerdings auch die Möglichkeit, dass irgendein Richter am Amtsgericht die Gelben Seiten nicht als Werbung anerkennen würde oder die Belästigung aufgrund der nur einmaligen Verteilung pro Jahr als unerheblich ansehen würde.

    Ansonsten gilt das, was ohnehin immer gilt, wenn der Zusendung widersprochen wurde: Postwurfsendungen, die gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers in den Briefkasten geworfen werden stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Ansprüche können nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB, §§ 1, 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG sanktioniert werden.

    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Man kann es auch übertreiben. Jedem Telefonbuchinhaber steht ein Telefonbuch zu. Da ist doch Zustellung besser als ein Abholschein?
    Zitat Zitat von Katzina Beitrag anzeigen
    Also ich wäre über einen solchen Service froh - man sollte es hier wirklich nach meiner Meinung nach nicht übertreiben. Man könnte es auch "pingelig" nennen.
    Mit Verlaub. Das war auf die konkrete Frage der Threaderstellerin weder hilfreich, noch zielführend. Ihr fragt in einem Kochforum auch nicht nach der Garzeit von Spargel und freut euch dann, wenn euch jemand erklärt, Rosenkohl schmecke ihm nicht.
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
    Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
    "Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
    smayer@public-files.de smayer@fantasymail.de

  10. #10
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Sofern es sich bei dem Telefonbuch um ein im Auftrag der DTAG produziertes und verteiltes Druckwerk handelt und der Briefkastennutzer auch Kunde der DTAG oder anderer Telekommunikationsunternehmen ist und in seinem Vertrag die Aufnahme in ein solches Verzeichnis vereinbart ist, stellt die Zustellung meiner Meinung nach keinen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht oder andere Rechte dar. Denn dann ist der Vertragspartner verpflichtet, den Nachweis der Eintragung zu erbringen und ein "Belegexemplar" auszuliefern.

    Aber auch in unserem Briefkasten lag diese Woche ein Telefonbuch und ein Branchenverzeichnis, obwohl unter der Anschrift gar kein Telefonanschluss angemeldet ist. Ich habe mich auch gefragt, ob es sich um Spam handelt oder nicht, zumal am Briefkasten ein eindeutiger roter Hinweis auf das Werbeverbot angebracht ist.

    Wichtig für den eingangs genannten Sachverhalt ist natürlich auch, ob es sich um ein Telefonbuch der DTAG (in dem auch die Telefonnnummern anderer Anbieter aufgenommen werden) handelt oder einfach nur um ein Produkt eines Drittanbieters.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen