AG Köln: datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch rechtfertigt Streitwert in Höhe von 1500 EUR
Beschluss des Ag Köln v. 08.03.2012, 139 C 283/11
AG Köln: datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch rechtfertigt Streitwert in Höhe von 1500 EUR
Beschluss des Ag Köln v. 08.03.2012, 139 C 283/11
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012032009/1/
http://www.stern.de/panorama/kinoto-prozess-in-leipzig-justiz-knoepft-sich-programmierer-vor-1802204.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alleWeiterer Mutmaßlicher Kino.to-Hauptverantwortlicher ab heute vor Gericht
Er muss sich wegen massiver Verstöße gegen das Urheberrecht verantworten. Vor dem Landgericht Leipzig beginnt heute der Prozess gegen einen weiteren mutmaßlichen Betreiber des illegalen Filmportals kino.to. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehr als 1,1 Millionen Filme, Dokumentationen und Folgen von Fernsehserien zum Herunterladen angeboten zu haben.
kino.to-Prozess in Leipzig: Justiz knöpft sich Programmierer vor
Bastian P. war die mutmaßliche Nummer zwei des Streaming-Portals kino.to. Jetzt muss er sich vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: mehr als eine Million Urheberrechtsverletzungen.
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Laut Aussage meiner Kollegen im Gericht war da richtig viel Medienrummel... Schade, ich habe Nachtdienst, daher konnte ich nicht direkt hinfahren..Das Landgericht Hamburg hat heute im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 3 ¾ Jahren sowie Geldstrafen verhängt.
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Angeklagten - teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen - über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im Internet „Abofallen“ betrieben haben. Auf diese Weise haben sie bei ca. 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht.
Gruß
KaiHH
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Das Landgericht Mannheim hat acht Angeklagte wegen Millionen-Betrugs mit überteuerten Telefon-Hotlines zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Hauptangeklagten müssen für sieben Jahre und vier Monate beziehungsweise fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Wir kriegen euch alle!
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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg 23.03.2012
Fauler Abo-Deal am Telefon Verbraucherzentrale warnt vor Telefonabzocke
Nicht nur brandenburgische Verbraucher sind kürzlich auf einen Telefon-Trick der Colors Print Media GmbH hereingefallen, sondern die Abzocke machte bundesweit die Runde:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,823673,00.html
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Die Strafverfolgungsbehörden sind Microsoft zu langsam, darum greift der Softwarekonzern selbst durch: Vertreter des Unternehmens haben mit Hilfe von US-Marshals zwei Rechenzentren durchsucht, um gegen ein sogenanntes Botnet vorzugehen. Dabei wurden Computer und Unterlagen sichergestellt.
Vielleicht war es deshalb in letzter Zeit so ruhig, was Spam betrifft?
"Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)
Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!
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