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Thema: Media Rusch. Abzockversuch und jetzt auch noch Drohung

  1. #1
    Neues Mitglied
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    09.08.2011
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    Standard Media Rusch. Abzockversuch und jetzt auch noch Drohung

    Hallo liebe Antispamgemeinde, bin hier neu und würde gern ein paar tipps zu der Abzocke einer gewissen jessy-meyer.de Seite erhalten. Eine Freundin wurde die Mailadresse gehackt, daraufhin bekam sie eine Mail mit diesem Inhalt:

    Sehr geehrte Frau ****,

    Sie geben an, dass Sie diese Registrierung am 18.07.2011 um 18:30:44 Uhr auf der Internetseite Jessy-Meyer.de nicht selbst getätigt haben. Dann müsste die Person, die die Anmeldung ausgeführt hat, Zugriff auf Ihren E-Mail-Account haben, um die Zugangsdaten abrufen zu können.

    Leider kommt es mitunter vor, dass ein Familienmitglied eine Anmeldung ohne Absprache des Dateninhabers vornimmt, weil es die Leistung in Anspruch nehmen möchte. Bitte überprüfen Sie diese Möglichkeit und veranlassen Sie gegebenenfalls eine Überweisung des offenen Betrages an uns durch die Person, die die Anmeldung tatsächlich vorgenommen hat.

    Sollten Sie nicht klären können, wer Ihre Daten verwendet hat, werden wir wegen des Verdachts des Betruges und des Datenmissbrauchs die uns vorliegenden Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam übermitteln, weil nur diese anhand der gespeicherten IP-Adresse *** den Computer und damit den Verantwortlichen ausfindig machen kann.

    Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:

    Ihre E-Mail:
    E-Mail Provider: web.de
    Anmeldedatum/-zeit: 18.07.2011, 18:30:44 Uhr
    IP Nummer: ***
    Provider: ppp-***.dynamic.mnet-online.de


    Wir bitten Sie uns mitzuteilen, wer die Anmeldung vorgenommen hat und ob eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft durch Sie oder uns veranlasst werden soll.

    Ansonsten fordern wir letztmalig auf, die einmalige Überweisung des offenen Betrags auf folgendes Konto vorzunehmen:


    Kontoinhaber: Rusch Media
    Konto: 2325853002
    BLZ: 10090000
    Institut: Berliner Volksbank
    Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

    Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt 20-ZU5U-UTCZ an.

    Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten:

    Inhaber: Rusch Media
    IBAN: DE02 1009 0000 2325 8530 02
    BIC-/SWIFT-Code: BEVODEBBXXX
    Institut: Berliner Volksbank
    Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

    Der Vertrag endet automatisch nach 30 Tagen und bedarf keiner Kündigung Ihrerseits.
    Dieser Betrag ist einmalig fällig. Hierbei handelt es sich um KEIN ABONNEMENT. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team..



    Mit freundlichen Grüßen

    - Support Team -
    Kundenbetreuung

    Rusch Media
    Zum Wasserturm 6
    14473 Potsdam

    Rusch Media Abrechnungen
    Gerichtsstand: Potsdam
    E-Mail: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Telefonischer Support/Kundenbetreuung
    Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr

    Tel: +49 (0)1805 - 3322121 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
    Fax: +49 (0)1805 - 3322122 (14 ct./min aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)


    Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen.
    Sofern Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen diese E-Mail. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein. Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser, werden hiermit ausdrücklich untersagt! Weiterhin verstoßen Sie bei Veröffentlichung gegen das geltende Urheberrecht des Autors und können somit rechtlich belangt werden!

    Als ich ihr geraten habe nicht drauf zu reagieren war es schon zu spät und sie hat eine Antwort drauf abgegeben.
    Diese Antwort hat sie ignoriert und bekam am nächsten Tag schon eine E-mail geschrieben die sie jetzt schon richtig eingeschüchtert hat siehe:

    Sie haben sich am 18.07.2011 um 18:32:52 Uhr nachweislich unter Angabe Ihrer Email-Adresse *** und IP-Adresse *** auf der Internetseite jessy-meyer.de angemeldet und den Bestellvorgang unserer Dienstleistung vollzogen.

    Weder unsere Rechnung, noch unsere bisherigen Zahlungserinnerungen fanden bei Ihnen Beachtung. Überweisen Sie jetzt unverzüglich den Betrag von 99,- Euro (inkl. 30,- Euro Mahngebühr).
    Sie haben einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen bzw. eine Dienstleistung gemäß dem BGB beansprucht.
    Sollte der Vertrag von Ihnen nicht erfüllt werden, so werden Ihnen weitere Kosten für das Mahnwesen, Verzugszinsen und Rechtsanwaltsgebühren entstehen.

    Wir wollen dies vermeiden!

    Nach geltendem Recht sind wir befugt, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Mahnkosten oder auch Rechtsanwaltskosten) gehen zu Ihren Lasten.

    Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 99,- Euro (inkl. 30,- Euro Mahngebühr)

    Falls Sie nicht zahlen, werden wir als nächsten Schritt unsere Forderung unserem RECHTSANWALT übergeben. Der Anwalt kann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Hierdurch kommen ggf. zusätzliche hohe Anwalts- und Bearbeitungskosten auf Sie zu.
    Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anmelden.
    Wir geben Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

    Zahlen Sie bitte unverzüglich den fälligen Gesamtbetrag von 99,- EURO (inkl. 30,- Euro Mahngebühr) an:

    Bankverbindung
    Inhaber: Media Rusch
    Konto: 2325853002
    BLZ: 10090000
    Institut: Berliner Volksbank
    Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

    Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt 20-ZU5U-UTCZ an.

    Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:

    Inhaber: Media Rusch
    IBAN: DE02 1009 0000 2325 8530 02
    BIC-/SWIFT-Code: BEVODEBBXXX
    Institut: Berliner Volksbank
    Verwendungszweck: 20-ZU5U-UTCZ

    Sofern Sie die offene Forderung schon beglichen haben, und aufgrund der Überweisungsdauer dies sich mit der Mahnung überschnitten hat, so sehen Sie diese E-Mail bitte als gegenstandslos.

    Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.

    Bitte nehmen Sie diese Ankündigung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor weiteren Unannehmlichkeiten bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

    Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen werden wir unseren Rechtsanwalt in dieser Sache einschalten. Sämtliche Mehrkosten haben dann Sie zu tragen. Wir weisen auch auf die Möglichkeit der Verschlechterung Ihrer Bonität hin.

    Bei einer Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und behalten uns vor, einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.

    Dies erfolgt durch Strafanzeige gegen Unbekannt mit der IP Nummer ***, eingewählt über den Provider ppp-***.dynamic.mnet-online.de

    Jetzt wäre ich sehr froh um eine flotte Antwort von einer kompetenten Seite mit kompetenten Leuten um sie beruhigen zu können. Zur Person sie is grad mal 14 und eine Freundin meiner Cousine.
    Geändert von thomas1611 (09.08.2011 um 09:40 Uhr)

  2. #2
    Chinchilla
    Gast

    Standard

    Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:
    Das ist doch mal was Neues! Diese notarielle Beglaubigung (oder Beklaubigung) würde ich gerne mal ansehen!

    Rechtsberatung im Einzelfall wollen und dürfen wir hier nicht durchführen.

    Strafanzeige kann Deine Freundin ruhig erstatten, aber nicht gegen denjenigen, der da angeblich den Mailaccount mißbraucht hat, sondern gegen den Forderungssteller. Wenn der meint betrogen worden zu sein, kann er ja Strafanzeige erstatten.
    30 Euro Mahngebühren wird man vor Gericht sicher auch nicht durch bekommen. Meine Glaskugel sagt mir, daß niemals ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird um die Forderung einzutreiben.

  3. #3
    Neues Mitglied
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    Standard

    Ok super Sache, naja Rechtsberatung habe ich nicht gleich gefordert Es geht mir einfach darum dass sich ein Fremder die Daten stiehlt und sie jetzt rund 99 Euro zahlen darf (mit 14). Hab auch schon gelesen dass diese Firma auch so eine der größeren Gießkannenprinzipe durchführt. Also wäre die beste Lösung einfach Ignorieren und nicht Antworten?

  4. #4
    Chinchilla
    Gast

    Standard

    Ich würde es einfach ignorieren (von der Strafanzeige abgesehen). Daß sie das Geld tatsächlich wegen dem Mißbrauch von ihr fordern kann, wage ich sehr stark zu bezweifeln, alleine schon aufgrund des Alters.

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Standard

    Ich möchte nur mal so ganz ohne Zusammenhang den Begriff "Beschränkte Geschäftsfähigkeit" und "schwebend unwirksame Verträge" in den Raum werfen... Jetzt nur für den Fall dass das Mädel die Dienstleistung selbst in Auftrag gegeben hat. Falls nicht kann sie das Mahn-Droh-Kasperltheater sowieso ignorieren. Aber ich bin kein Anwalt.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  6. #6
    Mitglied Avatar von carsten.gentsch
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    946

    Standard

    Morgen zusammen
    warum erinnert mich das an den Werle?
    Was war da doch gleich und warum Sollte sich ein Mädel bei so was freiwillig anmelden? Um andere Damen nackt zu sehen? Naja wer´s glaubt wird Werle ähm Selig.
    Zu dem fehlen im Impressum die eindeutigen Angaben zum Gefü und zb. Steuernummer etc. Und es tauchen in dem Zusammenhang noch weitere Sinnlose Seiten mit verschieden Impressums auf. Mal lesen und siehe da irgendwie kommt einem das alles bekannt vor. Zudem hier versucht wird mit Kleinvieh Mist zu machen

    Hier mal Lesestoff zu der "Briefkasten" Firma
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] und noch was [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Also mir drängt sich der Eindruck auf das ist erst der Anfnag von viel mehr eines gewissen Herrn!

    Gruß Carsten
    PS ich lass mich gern eines besseren belehren
    Geändert von carsten.gentsch (09.08.2011 um 09:35 Uhr)

  7. #7
    Mitglied Avatar von Frechdachs
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    551

    Standard

    Hallo zusammen,

    ich habe grade mal das Handelsregister Potsdam nach "Media Rusch" durchforstet.
    >>>>> Ihre Suche hat 0 Treffer ergeben. <<<<<

    Gruß Frechdachs
    Gruß Frechdachs
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Kaffeefahrten sind / ist staatlich geduldete(r) Diebstahl, Betrug, Erpressung und Nötigung

  8. #8
    Senior Mitglied
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    28.02.2007
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    1.523

    Standard

    Das erinnert doch sehr stark an die Masche von Hasimaus und Schwimmbadspiel, bei der ebenfalls vermeintliche Anwaltsschreiben verschickt wurden.
    Darin war diese lächerliche Passage zu lesen:

    Meine Mandantschaft betreibt die oben benannte Internetadresse, welche nach fachanwaltliches
    (Internet-)Gutachten und durch Gutachten Jugendschutzbeauftragten den vorhandenen Rechtsvorschriften
    völlig entspricht.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Da die aktuellen Drohungen wieder aus Potsdam kommen, dürften auch die gleichen Gauner dahinter stecken.

    PS: @Frechdachs, das Unternehmen muss nicht unbedingt im Handelsregister zu finden sein. Evtl. gibt es dafür nur eine Gewerbeanmeldung und als einfacher Gewerbetreibender reicht eine Umsatzsteuer-ID, die nicht im Impressum angegeben werden muss.
    Geändert von Wowoka (09.08.2011 um 09:51 Uhr)

  9. #9
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Die erste Frage die sich mir stellt: Kommt deine Freundin aus dem Großraum München? Paßt der der Internetprovider.

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    2.072

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    Wenn es die Firma "Media Rusch" wie Frechdachs schreibt gar nicht gibt ist der Rest eh irrelevant.

    Eins ist mir grad noch aufgefallen in deren AGB:
    Zitat Zitat von AGB von dieser Jessy-Meyer-Seite
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    Oh je, böses Foul: Diese gut versteckte Klausel ist sicher keine wirksame Einwilligung im Sinne von §4a BDSG und auch kein klarer Hinweis in Sinne von §7 Abs. 3 Nr. 4 UWG. Das heißt wenn da lästige Newsletter kommen kann man den Verein auch noch bei der WBZ verpetzen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

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