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Thema: Achtung vor dem Postfach 217, 8032 Kloten bzw. 8302 Kloten

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Achtung vor dem Postfach 217, 8032 Kloten bzw. 8302 Kloten

    Die Verantwortlichen von unseriösen Kaffeefahrten haben ein neues Postfach in der Schweiz zur Durchführung ihrer Abzockveranstaltungen angemietet. Die Postfachadresse auf den Anmeldekarten lautet: Postfach 217, 8032 Kloten.

    Das Schweizer Konsumentenportal „K-Tipp“ hat den aktuellen Gewinnbrief auf folgender Seite im Internet zur Ansicht gestellt:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Wie man sieht, wird den Empfängern dieses Gewinnschreibens mit Überschrift SUPER-GEWINNSPIEL vorgegaukelt, 2.000,00 Franken gewonnen zu haben. Der angebliche Gewinn soll im Rahmen einer Busfahrt überreicht werden. Der Gewinner muss sich lediglich für die Fahrt anmelden indem er die beigelegte Antwortkarte mit der Anschrift

    Dimar Buchungsseervice
    SUPER-GEWINNSPIEL
    Postfach 217
    8032 Kloten

    zurückschickt. Der Gewinn ist wie üblich nur vorgetäuscht und anstatt Geld zu bekommen wird von den Teilnehmern der Fahrt erwartet, dass sie Geld für überteuerten Ramsch oder dubiose Reisen mit Folgekosten ausgeben.

    Es ist allgemein bekannt, dass die Texter solcher Gewinnbriefe nicht immer auf die Rechtschreibung achten, aber die Art und Menge der Schreibfehler in diesem Brief überschreiten eindeutig die Grenze der Zumutbarkeit für die Leser! Allein deswegen wäre schon eine ordentliche Strafe wegen Missbrauchs der deutschen Sprache fällig.

    Auffallend ist auch die abweichende Postleitzahl. Oben im Brief steht: 8302 Kloten, Dimar, Postfach 217. Die Antwortkarte mit demselben Postfach trägt aber die PLZ 8032. Zahlendreher?

    Da einmal angemietete Postfächer meistens für mehrere Monate bzw. Jahre im Besitz der Abzocker bleiben, muss damit gerechnet werden, dass dieses Postfach auch künftig für weitere Kaffeefahrten bzw. Werbefahrten eingesetzt wird. Die Masche SUPER-GEWINNSPIEL und der angebliche Firmennamen können dann natürlich anders lauten, da diese schnell austauschbar sind. Deshalb wird an dieser Stelle nicht explizit vor der Firma Dimar Buchungsseervice (ja, mit 2x „e“) gewarnt, sondern vor dem betrügerischen Postfach selbst.

    Gruß von SpamKampf

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Postfach 217 in Kloten mit neuer Masche / Lotto Gewinnspiel

    Lange mussten wir auf eine weitere Masche dieses neuen Postfachs nicht warten.

    Es geht wieder um einen vorgetäuschten Gewinn in Höhe von 2.000,00 Franken, aber der Text ist anders als zuvor. Auch nennt sich die Firma jetzt Dimar Buchungsbüro anstatt Dimar Buchungsseervice.

    Erstaunlicherweise sind einige der kritisierten Merkmale diesmal berücksichtigt worden:

    1) die Rechtschreibung hat sich etwas verbessert,
    2) die PLZ der Antwortadresse stimmt jetzt mit dem Absender überein.

    Das Schweizer Konsumentenportal „K-Tipp“ hat den aktuellen Gewinnbrief auf folgender Seite im Internet zur Ansicht gestellt:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die Antwortkarten gehen an folgende Adresse:

    Dimar Buchungsbüro
    Lotto Service
    Postfach 217
    8302 Kloten

    Gruß und schönes Wochenende von SpamKampf

  3. #3
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    Standard Jetzt auch mal Feinkost aus Deutschland

    Während Senioren in Deutschland immer wieder vorgetäuschte Einladungen zur Verköstigung der Spezialitäten aus Österreich und der Schweiz bekommen, erhalten jetzt die Schweizer Senioren Einladungen vom Postfach 217, 8302 Kloten mit der Überschrift

    Spezialitätenland Deutschland
    Genuss mit Kultur und Tradition


    in denen ein prallgefülltes Feinkost-Paket „original made in Germany“ bei Teilnahme an einer Werbeveranstaltung in Aussicht gestellt wird.

    Heute hat das Schweizer Konsumentenportal „K-Tipp“ eine neue Warnmeldung mit Scan dieser Einladung herausgegeben:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Da die Schweizer offensichtlich etwas liberaler mit Klarnamen umgehen, sind der Nachname sowie die Stadt der Empfängerin im Scan nicht anonymisiert.

    Diesmal handelt es sich um eine Direkteinladung (Selbstanreise) zu einem Restaurant, in dem die Veranstaltung stattfinden soll. Da Uhrzeit und Standort der Feierlichkeiten im Brief festgehalten sind, hoffe ich sehr, dass die Schweizer Behörden dem Restaurant nächste Woche einen Besuch abstatten, um unter Berücksichtigung des revidierten UWG vom 01.04.2012 nach dem Rechten zu sehen.

    Gruß von SpamKampf

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