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Thema: Warnung vor dem Postfach 49, A-4780 Schärding

  1. #31
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Große Rubbellos-Auszahlung / MK Reisen

    Die Machenschaften des Postfachs 49, A-4780 Schärding, scheinen kein Ende zu nehmen.

    Inzwischen kursiert schon wieder eine weitere Masche. Diesmal lautet die Gewinnmitteilung „Große Rubbellos-Auszahlung“ und die Firma nennt sich MK Reisen.

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    Wie die Arbeiterkammer schreibt:

    Ausdrücklich halten wir fest, dass die Veranstaltungen im Ausland stattfinden.
    Mittlerweile muss es sich auch unter den Behörden in Österreich herumgesprochen haben, dass Einladungen bzw. Gewinnmitteilungen mit dieser bekannten Postfachadresse zu Abzockveranstaltungen ins sichere Ausland führen. Wenn man, wie auch in diesem Fall, den Tag und die Abholstellen kennt, dann wäre es doch sinnvoll die Busse im Rahmen einer Verkehrskontrolle abzufangen und sowohl den Bus als auch die Papiere des Fahrers zu prüfen. Gleichzeitig könnten die Reisenden im Bus vor den wahren Hintergründen der Fahrt gewarnt werden. Solche Maßnahmen haben bereits Verbraucher in Deutschland vor einer bevorstehenden Abzocke bewahrt. Das müsste doch auch in Österreich möglich sein, um die Konsumenten dort besser zu schützen.

    Gruß von SpamKampf

  2. #32
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard MK Herbstfahrt / Tagesfahrt mit Hüttengrillfest nach Bratislava

    Für nur 3 Euro Buchungs- und Versicherungsgebühr können sich die Österreicher über eine tolle Tagesfahrt nach Bratislava mit Hüttengrillfest und Geschenken wie Navigationsgerät oder Tablet PC in diesem Monat freuen, sofern man den Versprechungen der folgenden Firma mit Antwortadresse:

    MK
    Herbstfahrt
    Postfach 49
    A-4780 Schärding


    Glauben schenken darf.

    Da dieses Postfach seit Anfang des Jahres für unseriöse Kaffeefahrten bekannt ist , dürfte es bei einer Teilnahme an der Fahrt nicht bei 3 Euro bleiben. Vielmehr wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie überteuerte Waren kaufen oder dubiose Reisen mit unüberschaubaren Folgekosten buchen. Auch bei der angekündigten Verlosung von Reisen ist Vorsicht geboten. Das Sprichwort „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ ist bei einem Reisegewinn nicht angebracht, da auch für solche gewonnenen Reisen Buchungsgebühren, usw. anfallen.

    Scan der Einladung mit Anlagen ist auf folgender Seite zu finden:

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    Gruß und schönes Wochenende von SpamKampf

  3. #33
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    "Postfach 49" enttarnt: Gewinnzusendungen erfolgreich eingeklagt
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Die Mitteilung enthält auch eine Warnung.
    Es bleibt abzuwarten, ob - bei einer rechtskräftigen Entscheidung - diese Firma auch Zahlung leistet bzw ob bei einer Exekution in Deutschland Geld zu holen wäre. Falls nein, bleibt der Kläger auf den Prozesskosten sitzen. Daher raten wir, solche Klagen nur mit Rechtsschutzversicherung zu führen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

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