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Thema: DSL - Drücker unter falscher Flagge (hier: Kabel Deutschland)

  1. #21
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Erschleichen von Leistungen ist prinzipiell eine Straftat, das ist richtig. Ob im Einzelfall eine Straftat begangen wurde entscheidet jedoch nicht der Außendienstmitarbeiter, sondern ein Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung, die besagt, dass jeder Mensch so lange als unschuldig anzusehen ist, bis er vor Gericht schuldig gesprochen wurde. Demnach hat auch der Anbieter oder seine Mitarbeiter keinerlei Rechte gegenüber dem Verbraucher.

    Wer einen anderen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt macht sich der Nötigung gemäß §240 StGB strafbar. Fraglich ist in diesem beispiel jedoch die Rechtswidrigkeit: "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." (§240 (2) StGB). Die Androhung einer Anzeige ist ein sehr schmaler Grat. Erlaubt sind Aussagen wie: "Wenn du mir weh tust zeige ich dich wegen Körperverletzung an". Hier steht die angedrohte Anzeige im direkten Zusammenhang mit der zu unterlassenden Tat. Nicht erlaubt dagegen ist eine Aussage wie "Wenn du mir den bestellten Fernseher nicht bis zum XY lieferst zeige ich dich bei der Steuerfahndung an." (Vgl. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]). Hier hat die Androhung nichts damit zu tun, ob der bezahlte Fernseher geliefert wurde oder nicht.

    Im konkreten Beispiel bedeutet dies: Sicherlich erlaubt und keine Nötigung im Sinne des StGB wäre eine Androhung nach folgender Art: "Unterlassen Sie die Nutzung des nicht bezahlten Kabelanschlusses, oder ich zeige Sie wegen Leistungserschleichung an." Ob jedoch "Schließen Sie einen neuen Vertrag ab, oder ich zeige Sie wegen Leistungsunterschleichung an" noch im Rahmen ist müsste vor Gericht geklärt werden.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  2. #22
    mareike26
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    Können wir bitte zum Thema zurückkommen? Danke.

  3. #23
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das gehört doch zum Thema, wenn auch eher indirekt.
    Aber auch ich halte das mit dem Vorwurf der "Nötigung" bzw. "Verleumdung/falschen Verdächtigung" für eher nicht anwendbar.

    Primär kommt es darauf an, was der Außendienstler konkret geäußert hat. Hat er wirklich konkret z.B. gesagt: "Wenn Sie keinen Vertrag abschließen, zeige ich Sie an?" - Vermutlich eher nicht, so dämlich ist er dann doch nicht. Wenn er das aber so nicht gesagt hat, sondern nur eine "illegale Nutzung" vorgeworfen hat, dann ist das viel zu wachsweich. Da wird nichts draus, und daher halte ich solche Empfehlungen der Strafanzeige gegen den Außendienstler für ziemlich zwecklos.

    Natürlich ist das geschilderte Verhalten der Außendienstler sehr grenzwertig, und daher kann man hier seinen Unmut darüber äußern, sollte dann aber schon auf den nüchternen Boden der Tatsachen zurückkommen. Umgekehrt sollte eine Diskussion über solche Tatbestände in einem Internetforum möglich sein, ohne dass mit negativen Bewertungen unter dem Kommentar "Du schreibst über Sachen, von denen Du keine Ahnung hast..." um sich geworfen wird. Das halte ich für einen denkbar schlechten Stil der Führung einer Diskussion, wenn es um grundsätzlich zulässige Meinungsäußerungen zu einem kontroversen Thema geht.
    Goofy
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  4. #24
    mareike26
    Gast

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    Ich halte es durchaus für sinnvoll, zu diskutieren, wie man solchem Drücker-Pack beikommt. Das geht aber nur mit Methoden, bei denen es sich eben nicht totlacht. Und mit Strafanzeigen mit nicht anwendbaren Straftatbeständen zu drohen, halte ich nicht für sinnvoll.
    Sinnvoller ist es imho, völlig gelassen ein Hausverbot zu erteilen. Man muss niemanden einfach mal so in seine eigene Wohnung lassen.

    Und dann ist natürlich die Frage, wie das mit dem Erschleichen von Leistungen aussieht. Wer davon ausgegangen ist, dass die Kabelgebühr über die Hausverwaltung bezahlt wurde und in den Nebenkosten versteckt war, kann sich imho schlecht strafbar gemacht haben.

  5. #25
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Hausverbot - sehr richtig.

    Noch was zum "Erschleichen von Leistungen". Das würde hier gar nicht greifen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    Also: es ist kein Automat, es ist auch kein TK-Netz (TV ist nicht TK), kein Verkehrsmittel, auch keine Zutrittserschleichung.

    Zwar wäre es möglicherweise Nötigung, wenn der Außendienstler konkret äußern würde: "Sie unterschreiben jetzt den Vertrag, oder ich zeige sie wegen [Leistungskreditbetrugs/Erschleichen von Leistungen/blabla] an. Selbst wenn die Leistungserschleichung gar nicht greift, kann das der Rechtslaie nicht wissen und lässt sich u.U. zur Unterschrift nötigen.

    Aber höchstwahrscheinlich wird der Außendienstler das so gar nicht äußern. Sondern er wird diffus/nebulös sich in Andeutungen ergehen, die dann einen Staatsanwalt nicht interessieren werden.

    Daher bringen (bei allem Verständnis für den Unmut) solche Aufforderungen zur Strafanzeige nichts. Hausverbot kann und sollte man natürlich erteilen.

    Wenn man sich stur stellt und den Kabelvertrag nicht unterzeichnet, glaube ich auch nicht wirklich, dass Kabel Deutschland in solchen Fällen auf Schadenersatz wegen der unberechtigten Nutzung klagen würde. Es würden sich hier gleich mehrere Rechtsfragen stellen:

    Kann KD beweisen, wie lange die Nutzung bereits zurückliegt? Wenn der Betroffene äußert, erst seit einer Woche das Gerät angeschlossen gehabt zu haben, wird KD kaum etwas anderes beweisen können.
    Wenn KD technisch nicht in der Lage ist, sicherzustellen, dass eine Nutzung des Kabelangebots ohne Bezahlung unmöglich ist: kann KD dann überhaupt rechtlich einen Schadenersatz verlangen? Schon das halte ich für äußerst fraglich. Es gab keinen Vertrag, trotzdem wurde ohne Verpflichtung eine Leistung bereitgestellt. Die Bereitstellung einer Leistung ohne Vertrag rechtfertigt nach BGB keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ist etwa analog zum Milchmann, der an einem Wohnhaus mit 8 Parteien immer 8 Flaschen ausliefert, weil er nicht in der Lage ist, festzustellen, wer bei ihm bestellt hat und wer nicht. Wenn er jetzt nach einem Jahr ankommt und von den Parteien Nr. 1, 3 und 7 Schadenersatz für die Milchlieferung des letzten Jahres fordert, hat er wohl Pech gehabt.

    Daher kann man meiner Ansicht nach die blumigen Drohungen solcher Außendienstler ignorieren.
    Goofy
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  6. #26
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    Leider immer noch aktuell!

    Heute nachmittag war dann eine "Beata" (mit starkem Ostakzent) an der Türe, dieses Mal mit einem umgehängten Ausweis von KD, wieder wegen einer "Qualitätsprüfung".

    Da ich die Dame an der Türe in geschätzten 15 Sekunden abgefertigt hatte, konnte ich keine Prüfung des Ausweises vornehmen.

    Aufschlußreich war allerdings, das gleich darauf beim direkten Nachbarn geklingelt wurde und hier (zumindestens) kein Internet über KD anliegt ...


    insider


    PS: Ich habe ausdrücklich nichts gegen unsere ausländischen Mitbürger, fand jedoch diese Kombination im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen osteuropäischer Bandenkriminalität in unserer Region sehr suspekt!

  7. #27
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    Ich glaube wirklich nicht, dass ein seriöser Mitarbeiter zu derartigen Maschen greift. Das klingt doch normal eher nach „Haben Sie Ihren Anschluss angemeldet?“ und nicht nach „Wenn Sie keinen neuen Vertrag abschließen, dann…“. Ich persönlich hatte in einem ähnlichen, wenn auch nicht ganz so druckvollem, Fall einfach beim [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] angerufen und nachgefragt, ob in unserer Region Leute im Auftrag unterwegs sind. Es könnte ja eben auch keine Drückerkolonne sondern Ausspionieren sein…

    Grüße
    PolisMassa

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