Eine Häufung von Einbrüchen gibt es wohl auch in Bad Salzuflen (Lippe). Und bei einem entfernten Nachbarn wurde vor Wochen eingebrochen und man hat ihm den Wagenschlüsse geklaut und seinen teuren Mercedes AMG aus der Garage gestohlen.
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Am Freitag klingelte jemand mit Telekom-Jacke an unserer Wohnungstür. Ich war nicht daheim, aber meine Freundin machte ihm einen Spalt breit auf und fragte, was er wolle. Ob wir denn einen Anschluss bei der Telekom hätten? Nein. Bei welchem Anbieter wir dann seien? Geht Sie nichts an. Ich hätte da ein Angebot... Nicht interessiert, auf Wiedersehen.
Ich hätte vielleicht noch nach einem Ausweis oder dergleichen gefragt. Aber ich bin mir zu 99% sicher, dass der Mensch nicht im Auftrag der Telekom unterwegs war.
Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf
Um das zu erfahren, hätte sie ihm ein Auftragsformular abschnorren oder einen Dienstausweis verlangen müssen.
Ich hatte mal ein ähnliches "Vergnügen" mit einem Klinkenputzer, der auch ein Telekom-Schildchen am Hemd trug und nicht wusste, ob unser Anschluss von der Telekom sei oder nicht. Er war von einer einschlägig bekannten Firma.
Es hängt alles davon ab, ob man sich die Zeit für einen solchen Menschen nehmen kann oder nicht <grrrrrr>.
Wuschel
Wer mir was tut, sei auf der Hut!
Kleiner Nachtrag zu Kabel Deutschland: Kabel Deutschland beschäftigt freiberufliche Vertriebsmitarbeiter. Soweit ich weiß, arbeitet Kabel Deutschland generell nicht mit der GEZ zusammen und sofern es sich um einen dieser freiberuflichen Mitarbeiter handelt besteht dahingehend zumindest keine Gefahr.
Hintergrund ist, dass Kabel Deutschland Mietshäuser mit Kabel Signalen versorgt. Das funktioniert in zwei verschiedenen Varianten. Die Hausverwaltung zahlt einen monatlichen Betrag an KDG und legt diesen über die Nebenkosten auf die Mieter um. Die zweite Variante ist, dass die Hausverwaltung dem Kabelversorger (TeleColumbus, Kabel BW, UnityMedia u.a. machen es nicht anders) nur ermächtigt das Objekt zu versorgen. Dies ist für die HV kostenfrei und die Mieter müssen sogenannte EInzelnutzerverträge abschließen. In vielen Fällen ist der Kabelnetzbetreiber aber nicht in der Lage, Wohnungen einzeln mit einem Signal anzusteuern. Hat das Hausnetz ein gewisses Alter, liegt in der Regel ein sogenanntes Baumnetz vor. Das heißt es geht ein Signal nacheinander in alle Wohnungen und entweder geht es in sämtliche WE, oder in keine einzige. In Berlin wird geschätzt, dass aufgrund dieser Konstellation ca. 100.000 Wohnungen ein Kabelsignal empfangen (nutzen) ohne dass der Kabelnetzbetreiber hierfür Geld erhält.
Das Gerät, dass der Kabel Deutschland Mitarbeiter bei sich hatte ist ein sogenannter Pegeltester. Hiermit wird eigentlich im Falle einer technischen Störung die Signalstärke an der Multimedia Dose gemessen. Vertriebler erzählen den Kunden in der Regel, dass eine Messung notwendig ist um ins Haus zu kommen und zu sehen ob der Kabelanschluss genutzt wird. Ist das der Fall wird dem jeweiligen Mieter ein Vertrag aufgenötigt, da dieser ja bisher illegal genutzt hat (nach der Argumentation des Kabelnetzbetreibers). Liegt der EInzelnutzervertrag vor, oder das Haus wird per Mehrnutzervertrag versorgt (Variante 1 siehe oben) versucht der Mitarbeiter digitale Zusatzpakete und/oder Telefon und Internet zu verkaufen. Generell gilt, dass man diese Leute nicht in die Wohnung lassen sollte und sich nicht unter Druck setzen lassen sollte. Allerdings gilt auch, dass man fürdie Nutzung des Kabelanschlusses bezahlen muss und sich mal schlau machen sollte, ob dieser in den Nebenkosten der Miete enthalten ist, oder seperat an einen Kabelnetzbetreiber gezahlt werden muss.
Was die Telekom betrifft: Die Deutsche Telekom hat im Privatkundenbereich keinen Vertriebsaußendienst. Es gibt einen recht großen Dienstleister, der von der Telekom beauftragt ist und jede Menge Freiberufler, die für Partnerprogramme tätig sind. Ausschließlich im Geschäftskundenbereich hat die Telekom einen eigenen Direktvertrieb.
Den Herrn würde ich umgehend aus dem Haus befördern und mit Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung drohen sowie schriftlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Nur weil ein Signal anliegt ist das noch lange kein Beweis für eine illegale Nutzung.
Solche Haustürgeschäfte sind verboten, solange sie unverlangt und unerwünscht erfolgen um den Mieter zu einem Vertragsabschluss zu nötigen. Hier ist es auch angeraten die Polizei einzuschalten um dem Drücker die Grenzen aufzuzeigen und es gilt auch hier, dass allein der Mieter bestimmt, wen er in die Wohnung lässt, oder ein Gerichtsbeschluss den Zutritt gestattet (ausgenommen polizeiliche Massnahmen und die von Rettungskräften zum Schutz von Leib und Leben).
Da gebe ich Dir in vollem Umfang Recht und damit kann man sich schon im Vorfeld Ärger vom Hals halten.
Verleumdung? Falsche Verdächtigung? Ich kann Deinen Zorn ja verstehen, aber es passiert immer wieder, dass Du in Deiner blinden Wut mit völlig abstrusen Straftatbeständen um Dich wirfst, die mit dem Fall gar nichts zu tun haben. Das ist nicht hilfreich und entlockt dem Drücker nicht einmal ein müdes Lächeln. Naja, ein lauthalses Auslachen vielleicht.
Das glaube ich weniger, da der Herr seine Behauptung beweisen muss und solange er dafür keine Beweise hat kann man damit drohen. Abstrus sind wohl eher solche Versuche Mieter zu irgendwelchen Verträgen zu nötigen.
Quark. Man droht nicht mit völlig irrelevante Straftatbeständen, nur weil der Drücker etwas behauptet, was er nicht beweisen kann. Man droht nie mit etwas, ausser, man ist bereit, es auch zu tun. Und daher sollte man nicht mit Sachen drohen, die in diesem Fall nicht anwendbar sind.
Es handelt sich um keine Verleumdung und ganz gewiss auch keine falsche Verdächtigung.
Auch mal Senf dazu geben. Wie wohl THE_GENIUZ meine, wird nachgesehen ob die Anschlussdose genutzt wird, also ein Fernseher oder Radio da dran ist. In diesem Fall macht sich der Mieter strafbar und muss mit Kosequenzen rechnen oder eben einen Vertrag abschließen.
Wir machen jetzt die Methode Känguru. Mit leeren Beutel kann man(n) große Sprünge machen
und lieber vorbeugen als auf die Schuhe k....
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