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Thema: Sophie ...denn schließlich ist es mein Leben!

  1. #1
    Neues Mitglied Sophies-Opfer scheint in Ordnung zu sein
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    1

    Standard Sophie ...denn schließlich ist es mein Leben!

    Hallo Zusammen!

    Bevor jemand schreit: Ich weiß das es dieses Thema schon gab, aber es wurde geschlossen und mein Fall ist meiner Meinung nach speziell und wurde dort nicht abgehandelt.

    Also:
    Letzte Woche war ein Magazin im Briefkasten welches mit "Sophie Das Glücksmagazin" betitelt war, adressiert an meine Freundin.
    Ich also mit Wutader am Hals gefragt (ich hatte die 9,99€ in der Ecke rechts oben schon erspäht) was das denn soll?!
    Die Antwort war das es nicht das erste Mal war das sowas im Briefkasten war, bisher hatte sie es einfach weggeworfen.
    Nach dem Befragen von Google konnte ich mir schon denken was passiert und tada... Heute war die letzte Mahnung im Briefkasten.

    Zur Situation als solches: Meine Freundin kann sich nicht daran errinnern dieses Abo abgeschlossen zu haben, irgendwelche Anrufe von irgendwelchen Call-Centern kann sie aber nicht ausschliessen.
    Desweiteren existieren keinerlei Schriftstücke, zumindest wissen wir von nichts.
    Die Forderung beläuft sich auf 128,90€, das Bestätigungsschreiben soll am 23.08.2011 bei uns eingetroffen sein.

    Ich bin jetzt dafür die Aggro-Schiene zu fahren, also Anschreiben an die Adresse:
    Postservice "Sophie"
    Postfach 18
    57540 Kirchen

    Wir würden dann sinngemäß schreiben das sie weder ein Abo abgeschlossen hat, noch in irgendeiner Art ein Schriftstück mit AGB´s bzw. entstehenden Kosten erhalten hat und daher auch keine Zahlung leisten wird.
    Da die mit einem Anwalt drohen würde ich die Drohung gleich zurückgeben (wobei ich das aus Kostengründen natürlich vermeiden will).

    Was meint Ihr?
    Der richtige Weg, oder lieber gleich dahin fahren und die Bude abfackeln?

  2. #2
    Senior Mitglied Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Hippo ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von Hippo
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    An Deinem Fall ist da nix spezielles.
    Ich würde die nicht mal ignorieren.
    Leerlaufen lassen und falls wider Erwarten ein echter Mahnbescheid kommen sollte - widersprechen und gut ist.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  3. #3
    mareike26
    Gast

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    Dito, daher: Thema geschlossen

  4. #4
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Natürlich werdet ihr nicht dahinfahren und die Bude abfackeln. Lass die Kraftmeierei.
    Ohnehin hast Du nur eine Postfachanschrift.

    Wenn die Zeitschrift nie bestellt wurde, dann gibt es auch weder etwas zu kündigen noch etwas zu widerrufen noch etwas zu widersprechen noch etwas zu bezahlen. Ihr müsst schlicht und einfach überhaupt gar nichts.

    Es gibt bei einer unberechtigten Forderung keine Rechtspflicht, Stellung an die Gegenseite nehmen zu müssen. Ihr seid nicht verpflichtet, Euch wegen irgend etwas zu rechtfertigen oder irgend etwas beweisen zu müssen.

    Im Streitfall vor Gericht (der sowieso nie eintreten wird, weil die Gegenseite da niemals hin will...) müsste die Gegenseite den Beweis führen, dass die Zeitschrift bestellt wurde, und dass über das Widerrufsrecht belehrt wurde, und zwar in Schriftform. Wird wohl nach Lage der Dinge nicht möglich sein.

    Also: was soll's? Die sollen sich ruhig einen Wolf mahnen und drohen. Gern auch mit Anwalt oder Inkassobüro. Das muss Euch alles überhaupt gar nicht interessieren. Die Drohbriefe haben etwa den Stellenwert wie drei Blatt Hakle Feucht.

    Die Lieferung der unbestellten Zeitschrift ist gemäß § 241a Abs. 1 BGB auch nicht Euer Problem. Daraus entsteht Euch keine Kostenpflicht. Es gibt auch keine Verpflichtung, die Zeitschrift rücksenden oder aufheben zu müssen. Das Käseblatt kann getrost in der grünen Tonne entsorgt werden.

    Oberste Grundregel im Umgang mit Abzocker-Firmen, vor allem mit solchen, die nur Postfachadressen angeben: keine Konversation führen, keine Brieffreundschaft anfangen! Es lohnt nicht das Porto. Eure Einwände werden sowieso nicht beachtet, die mahnen und blubbern weiter stur ihr Skript runter.
    Und vor allem bitte nicht anfangen, bei schwachsinnigen Telefon-Hotlines anzurufen. Macht man nicht, bringt nichts. Genauso gut kann man mit einer Parkuhr über die EU-Verfassung diskutieren.

    Entscheidend ist: die machen die albernen Drohungen niemals wahr. Von Klagen vor Gericht haben wir hier in diesen Fällen nie etwas gehört. Kein Wunder, bei den Aussichten. Die werden nie die Vertragsgrundlage beweisen können. Auch von den immer wieder angedrohten Mahnbescheiden haben wir nichts gehört. Da müsste man ja auch nur innerhalb 14 Tagen widersprechen und das ans Gericht zurückschicken.
    Mahnbescheid
    Dann hat der Abzocker die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid versenkt und kriegt die nicht wieder. Daher lassen die das auch, das ist denen zu teuer.

    Grundprinzip jeder Abzocke: die leben nur von denen, die sich einschüchtern lassen und zahlen. Der ganze Rest kann sein Geld behalten.
    Goofy
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