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Thema: Excellenter Spam aus Hamburg - Excellent AD GmbH

  1. #11
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    Fiktive Anwaltskosten.

    Ich wollte mich nur allgemein über die Sache informieren wie es da aussieht, was bereits für Erfahrungen gemacht wurden etc.

  2. #12
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Ganz prinzipiell: Wenn du ein Gerichtsverfahren gewinnst bekommst du die Kosten erstattet. ("Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren." - §91(1) ZPO)

    Eine ganz andere Frage ist es aber, ob eine Unterlassungsklage sinnvoll oder aussichtsreich ist, insbesondere wenn schon eine UE abgegeben wurde und seitdem kein neuer Spam mehr eingetroffen ist. Diese Frage sollte man aber unbedingt mit einem Anwalt klären.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  3. #13
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    Zitat Zitat von sportsman Beitrag anzeigen
    Fiktive Anwaltskosten.
    ... sind prinzipiell nicht erstattungsfähig.
    sastef

  4. #14
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    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    ... sind prinzipiell nicht erstattungsfähig.

    und wer nicht helfen will, soll es doch einfach lassen?
    Solche Antworten helfen weder mir, als Fragesteller, noch den restlichen Forenteilnehmern, da deine Antworten keinen inhaltlichen Wert haben. Also entweder magst du - ganz allgemein gehalten - helfen, oder nicht.
    Es geht hier nicht um individuelle und konkrete Rechts- und/oder Steuerberatung sondern um Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen. Aus diesem Grunde habe ich auch von fiktiven Anwaltskosten gesprochen.

  5. #15
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    Zitat Zitat von sportsman Beitrag anzeigen
    und wer nicht helfen will, soll es doch einfach lassen?
    Solche Antworten helfen weder mir, als Fragesteller, noch den restlichen Forenteilnehmern, da deine Antworten keinen inhaltlichen Wert haben. Also entweder magst du - ganz allgemein gehalten - helfen, oder nicht.
    Es geht hier nicht um individuelle und konkrete Rechts- und/oder Steuerberatung sondern um Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen. Aus diesem Grunde habe ich auch von fiktiven Anwaltskosten gesprochen.
    Tut mir leid, ich verstehe nicht, was gefragt ist, vor allem, was dann "fiktive Anwaltskosten" sein sollen. Es bleibt richtig, dass die Erstattung von fiktiven Anwaltskosten nicht möglich, also quasi ein fiktiver Schadensersatz nicht erstattungsfähig ist. Basta. Viel mehr kann man doch gar nicht sagen bei dem Sachverhalt.

    Stichwort Unterlassungserklärung verändert abgegeben. Aha. Niemand kann daran erkennen, was für eine Erklärung abgegeben wurde und welche Aussichten bestehen. Es ist ja nicht einmal klar, was überhaupt Klageziel sein sollte.

    Zahlreiche Leute haben schon erfolgreich geklagt, auch Nutzer hier haben sowas schon berichtet. Aber das sagt ja konkret in Bezug auf Dich noch nichts. Viel mehr kann man dazu eigentlich auf dieser Grundlage nicht sagen.
    Geändert von Sastef (11.02.2013 um 17:27 Uhr)
    sastef

  6. #16
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Zitat Zitat von sportsman Beitrag anzeigen
    und wer nicht helfen will, soll es doch einfach lassen?
    Solche Antworten helfen weder mir, als Fragesteller, noch den restlichen Forenteilnehmern, da deine Antworten keinen inhaltlichen Wert haben. Also entweder magst du - ganz allgemein gehalten - helfen, oder nicht.
    Dann solltest Du erstmal lesen lernen bevor Du hier in fiktive Türrahmen kotzt.
    Die Antwort ist exakt darauf was Du gefragt hast. Wenn Du nicht in der Lage bist einfache Antworten zu begreifen solltest Du lieber kleinere Brötchen backen als einem der informiertesten Aktivisten hier ans Bein zu pinkeln

    Zitat Zitat von sportsman Beitrag anzeigen
    Es geht hier nicht um individuelle und konkrete Rechts- und/oder Steuerberatung sondern um Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen. Aus diesem Grunde habe ich auch von fiktiven Anwaltskosten gesprochen.
    Und genau darauf hast Du eine Antwort bekommen. Wenn Du es nicht begreifst - nicht unser Problem
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von RA Meier-Bading
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    Zitat Zitat von sportsman Beitrag anzeigen
    Fiktive Anwaltskosten.
    ich fürchte, er meint nicht "fiktive Anwaltskosten" im eigentlichen Sinne, sondern ob er theoretisch seine Anwaltskosten erstattet bekäme, wenn er denn welche hätte.

    "fiktive Anwaltskosten" heißt übrigens: die Anwaltskosten trotzdem erstattet bekommen, obwohl man gar keinen Anwalt eingeschaltet hat. Das ist so ähnlich wie "fiktive Reparaturkosten" nach einem Verkehrsunfall - da bekommt man nämlich von der gegnerischen Haftpflicht die fiktiven Kosten ohne MwSt, auch dann, wenn man sich das Geld einsteckt und mit der Beule weiterfährt.

  8. #18
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Kommt mal wieder runter, hier liegt wohl ein Missverständnis vor. Ich habe die Frage folgendermaßen verstanden: "Rein hypothetisch, wenn ich klagen und gewinnen würde, bekäme ich dann meine Anwaltskosten erstattet?" Die Antwort darauf lautet wie ich oben geschrieben habe ganz prinzipiell ja. (Was aber noch nichts darüber aussagt ob eine Klage im konkreten Einzelfall sinnvoll oder aussichtsreich wäre.)

    Sportsman, ich hoffe, dass deine Frage dadurch beantwortet ist. Wenn nicht solltest du sie klarer formulieren, anstatt hier gleich rum zu motzen. Wenn einer mit vier Beiträgen einen mit über 5000 zurecht weist kommt das in keinem Forum gut an.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  9. #19
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    Zitat Zitat von RA Meier Beitrag anzeigen
    ich fürchte, er meint nicht "fiktive Anwaltskosten" im eigentlichen Sinne, sondern ob er theoretisch seine Anwaltskosten erstattet bekäme, wenn er denn welche hätte.
    Wenn er das fragt, kriegt er auch eine Antwort. Hätte aber dann eben leider genau das Gegenteil gefragt.
    In der Regel sind echte Anwaltskosten auch erstattungsfähig und zwar außergerichtlich ebenso wie gerichtlich. Vorausgesetzt der Rechtsverstoß wird nachgewiesen selbstverständlich.
    sastef

  10. #20
    Mittwoch
    Gast

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    Ich bitte um Mäßigung des Umgangstons. Bitte bedenkt, dass bei schriftlicher Kommunikation nicht alles auf die Goldwaage gelegt werden darf.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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