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Thema: Dreamcatcher GmbH / joyflirter.com spammt bei WKW

  1. #21
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    Leider wahr. Ich weiß es auch, dass ich nur wenige Stunden Zeit hab, die Überweisung zu stoppen. Aber wie ist es mit PayPal? Ich hab ja keins und weiß auch nicht, ob man da rückbuchen kann.

    Wie bitte? es gibt Stellenanzeige? Pfff, so wird also gemacht. Hab schon mehrere Stellenangebote in der Sonntagszeitung gesehen, dass die Leute auf 400,- Basis Beschäftigung anbieten und dauernhaften Internetanschluss voraussetzen. Wusste aber nicht, was auf sich hat. Jetzt weiß ich. Und unsere Merkelbande da oben in Berlin lässt natürlich zu. Sorry, bin echt wütend wegen der Abzocke, doch einziger Trost, ich bin nicht der einzige Dumme gewesen.

  2. #22
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    hallo M. wir kennen uns nicht aber wir haben eine gemeinsame freundin.
    wir sind beide auf W W W . J O Y F L I R T E R . C O M angemeldet und sie findet dich echt nett, interessant, sexy, aufregend, … sie ist hammer schüchtern und traut sich nicht dich persönlich zu kontaktieren.
    geh auf mein profil und unter freunden kannst du sie sehen. sei so nett und mach den ersten schritt.
    du sollst sie ja nicht gleich heiraten :-)
    achso ich bin die mandycandyy und hoffe du meldest dich, denn gefühle unter freunden sind nicht so einfach.
    das is das gleich wie es bei den anderen leuten is nur bei mir hieß die freunden mandycandyy

    Hinweis:
    Quote gesetzt
    Geändert von Mittwoch (10.07.2012 um 16:43 Uhr) Grund: siehe Hinweis

  3. #23
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    Jawohl, und wieder sind schmutzige Tricks im Spiel. Die professionelle Chatter spammen ja Wer Kennt Wen Portal mit dubiösen Aussagen, bei denen man zum Schmunzeln kommt

  4. #24
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Auch hier wieder aufgeschlagen:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Großbuchstaben? Ganze Sätze? Wer braucht das schon?
    Geändert von Fidul (10.07.2012 um 20:44 Uhr) Grund: Bild zu Link gemacht.
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  5. #25
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Aus den AGB von joyflirter.com:

    16) Ich habe eine Werbung innerhalb von joyflirter.com erhalten. Was soll ich tun?
    Bitte melde diese Personen! Wir mahnen diese Personen ab bzw. löschen das Profil umgehend.
    Schließlich soll joyflirter.com werbefrei bleiben.
    Also schreibe einfach eine E-Mail an [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    und nenne uns den Nicknamen und schicke die entsprechende E-Mail mit.
    Screenshot: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Putzig, wenn man bedenkt, das der Laden ja selbst wie wild bei WKW spammt....
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  6. #26
    Mitglied Avatar von Katzina
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    Hallo Medved,
    sorry wegen der 35 €, man muß leider immer wieder Lehrgeld im Leben zahlen.
    Ich kann nur etwas zu der Problematik "Nicht autorisierte Abbuchungen" etwas sagen.
    Da Du die Überweisung selbst aufgegeben hast, also diese autorisiert war, kann sie leider nicht rückgängig gemacht werden.
    Bisher galt (und gilt bis dato einer Information Deiner Bank), daß Du eine nicht autorisierte Abbuchung bis 6 Wochen rückgängig machen kannst.
    Aber auch danach besteht noch eine Möglichkeit und zwar noch 6 Wochen nach dem sogenannten "Rechnungsabschluß".
    Diesen "Rechnungsabschluß" findest Du auf Deinen Kontenauszügen Deiner Bank. Der kann monatsweise oder auch quartalsweise sein (je nach Bank also unterschiedlich).
    Also nach dem Rechnungsabschluß ist es noch möglich, 6 Wochen danach Geld rückbuchen zu lassen. Da die Bankmitarbeiter da mehr Aufwand damit haben, stellen diese sich manchmal unwissend.
    Diesen Passus findest Du aber in den AGB Deiner Bank.Also, nicht abwimmeln lassen, wie es truelife richtig anspricht.
    Das EU-Recht hat sich aber geändert und die Banken stellen auf neue Bedingungen um - da wirst Du wiederum aber von Deiner Bank informiert.
    Neu ist dann folgendes: Nicht autorisierte Abbuchungen sind nur noch 8 Wochen nach Abbuchungsdatum rückbuchbar, dann nicht mehr!!!
    Die 6 Wochen nach Rechnungsabschluß entfallen dann. Also ist wichtig, sein Konto ständig zu kontrollieren.

  7. #27
    mareike26
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    Zitat Zitat von Katzina Beitrag anzeigen
    Bisher galt (und gilt bis dato einer Information Deiner Bank), daß Du eine nicht autorisierte Abbuchung bis 6 Wochen rückgängig machen kannst.
    Aber auch danach besteht noch eine Möglichkeit und zwar noch 6 Wochen nach dem sogenannten "Rechnungsabschluß".
    Das ist falsch. Komplett falsch. Das 6-Wochen-Märchen ist eine Lüge und eine bequeme Ausrede der Banken.
    Bitte hier lesen: http://www.antispam-ev.de/wiki/Banke..._6-Wochenfrist
    Eine Lastschrift, für die eine gültige Genehmigung erteilt war, gilt laut Aussage der Banken als endgültig genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen und die Lastschrift rückgebucht wird. Sonst gilt die Lastschrift als genehmigt und kann nicht mehr zurück gegeben werden.
    Wenn dagegen keine gültige Einwilligung in die Lastschriftabbuchung erteilt wurde (fehlendes Mandat), dann kann die Lastschrift bis 13 Monate nach Kontobelastung rückgebucht werden.
    Also: Nicht genehmigte Lastschrift = 13 Monate Zeit zur Rückbuchung.

  8. #28
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hallo Katzina, danke für den Hinweis. Da es sich aber um eine Überweisung handelte, hilft hier auch die Rückbuchungsfrist nicht weiter.
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  9. #29
    Mitglied Avatar von Katzina
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    Danke mareike 26, für den Hinweis. Die 13 Monatsfrist kannte ich leider nicht. Nett von Dir, das Du das korrigiert hast. Klasse.

    Hallo truelife, Du hast doch vollkommen korrekt geantwortet, ich wollte Dir keine Hinweise geben, da Du Dich doch bestens auskennst. Die 13 Monatsrückbuchfrist kannte ich leider noch nicht, sorry. Alles Gute!
    Geändert von Mittwoch (16.07.2012 um 21:31 Uhr) Grund: zusammen getackert - Beiträge können 30 Minuten lang ergänzt werden

  10. #30
    Urgestein
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    Die 13 Monatsfrist ist eine Höchstfrist. Alles andere ist hoch umstritten derzeit. Richtig ist aber, dass die 6 Wochen Frist eben regelmäßig nicht ohne weiteres greift, wenn gar keine Einzugsermächtigung vorlag.
    sastef

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