Auch bei den schriftlichen Stellungnahmen der Telekom ist das Bild uneinheitlich. Es scheint davon abzuhängen, bei welchem der Beschwerdezentren der Fall landet. Sowieso rate ich immer davon ab, solche Dinge telefonisch zu klären.
Goofy
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.... heißt das, dass ich jetzt die Kosten von 14,99 € für die widerrufene Lastschrift an meinen Anbieter zahlen muss?
Wenn er das fordert - wahrscheinlich schon. Es sei denn, die haben nach dem Widerruf der Einzugsermächtigung nochmal abgebucht.
Goofy
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Jo, würde ich meinen.
"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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