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Thema: Dimoco - Angeblich abgeschlossenes Handyabo

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  1. #1
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    Standard Dimoco - Angeblich abgeschlossenes Handyabo

    Hallo zusammen,

    der Telefonprovider für mein Handy hat mir vor kurzem ein angebliches ABO der Firma Dimoco abgerechnet. Ich habe den Musterbrief dieser Seite hier verwendet und dem ganzen Sachverhalt widersprochen. Nach einem permanenten Hin und Her von E-Mails zwischen mir und dem Telefonanbieter teilte er mir heute folgendes mit:

    Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. April 2012.

    Wir beziehen uns bei der Abbuchung von Drittanbietern auf das Telekommunikationsgesetzt §45 Absatz 4. Dieser lautet wie folgt:

    Leistungen anderer Verbindungsnetzbetreiber oder Diensteanbieter, die über den Anschluss eines Teilnehmernetzbetreibers von einem Endnutzer in Anspruch genommen werden, gelten für Zwecke der Umsatzsteuer als vom Teilnehmernetzbetreiber in eigenem Namen und für Rechnung des Verbindungsnetzbetreibers oder Diensteanbieters an den Endnutzer erbracht; dies gilt entsprechend für Leistungen anderer Verbindungsnetzbetreiber oder Diensteanbieter gegenüber einem Verbindungsnetzbetreiber, der über diese Leistungen in eigenem Namen und für fremde Rechnung gegenüber dem Teilnehmernetzbetreiber oder einem weiteren Verbindungsnetzbetreiber abrechnet.

    Dieser Absatz bezieht sich darauf, dass Dienstleistungen die im Bezug auf die Rufnummer abgeschlossen werden, dem aktuellen Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt werden. Dieser ist daraufhin verpflichtet die Gebühren dem entsprechenden Kunden in Rechnung zu stellen.

    Aufgrund dessen sehen wir von einer Erstattung der Gebühren ab. Wir bitten Sie den offenen Betrag auszugleichen.

    Ist das jetzt tatsächlich so? Dann wäre ja der Musterbrief von Euch hinfällig oder?

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Lies mal Handy-Abo-Abzocke, vielleicht hilft dir das weiter.

    Was den zitierten Paragraphen betrifft: in meiner Ausgabe des TKG hat §45 gar keinen Absatz 4. Wohl aber §45h. Jemanden, der falsche Paragraphen zitiert, würde ich gar nicht für voll nehmen. Aber davon abgesehen ist besagter Absatz in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Er betrifft nämlich nur die Umsatzsteuer, sagt aber nichts darüber aus ob der Posten gerechtfertigt ist und bezahlt werden muss oder nicht. Im Gegenteil, direkt darüber steht in Absatz 3: "Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben."
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  3. #3
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    Vielen Dank für den Tipp! http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf hier ist die Version mit dem Absatz § 45, die aktuelle Novellierung des TKG ist hier aber noch nicht berücksichtigt.
    In der Tat scheint Absatz 4 nur eine Aussage zum Thema "Verbuchung der Umsatzsteuer" zu beinhalten. Der Hammer ist, dass der Musterbrief wirklich genau die Argumentation der Provider aufgreift und mit gültigem Recht konfrontiert. Und von dem krieg ich nur gesagt, dass ich mich bezüglich der Erstattung an den Drittanbieter wenden soll und Ihnen gefälligst das Geld überweisen möge.
    Ich werde jetzt einfach mal abwarten und die Kosten für das nie getätigte Abo nicht überweisen.

    Congstar

    ... genau so habe ich es gemacht. Habe die Lastschrift widerrufen, den Betrag des Abo einbehalten und die restliche Gebühr zurück überwiesen.
    Geändert von truelife (25.04.2012 um 16:00 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt. Postingss sind 30 Minuten lang editierbar.

  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von Speedy73 Beitrag anzeigen
    ... genau so habe ich es gemacht. Habe die Lastschrift widerrufen, den Betrag des Abo einbehalten und die restliche Gebühr zurück überwiesen.
    Nein, dass ist nicht das gleiche. Durch die Rücklastschrift sind dem Anbieter Kosten entstanden.

    Deswegen:

    1. Widerruf der Lastschriftgenehmigung gegenüber seinem Anbieter.
    2. Drittanbietersperre veranlassen
    3. Nach Erhalt der Rechnung den streitigen Differenzbetrag mitteilen.
    4. Die Rechnung abzüglich des streitigen Betrag zahlen.
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  5. #5
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    .... heißt das, dass ich jetzt die Kosten von 14,99 € für die widerrufene Lastschrift an meinen Anbieter zahlen muss?

  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wenn er das fordert - wahrscheinlich schon. Es sei denn, die haben nach dem Widerruf der Einzugsermächtigung nochmal abgebucht.
    Goofy
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  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Speedy73 Beitrag anzeigen
    der Telefonprovider für mein Handy hat mir vor kurzem ein angebliches ABO der Firma Dimoco abgerechnet.
    Um welchen Provider handelt es sich?

  8. #8
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Im Forum von Sat1 (http://forum.sat1.de/showthread.php?17221-Unberechtigte-Forderung-der-DIMOCO-GmbH) gibt es zuhauf Beschwerden von Nutzern, die angeblich kein Abo abgeschlossen haben.

    In der Regel lautet das übliche Vorgehen hier:

    (S.a.: Handy-Abo-Abzocke)

    1. Widerruf der Lastschriftgenehmigung gegenüber seinem Anbieter.
    2. Drittanbietersperre veranlassen
    3. Nach Erhalt der Rechnung den streitigen Differenzbetrag mitteilen.
    4. Die Rechnung abzüglich des streitigen Betrag zahlen.

    Es ist richtig, dass der Anbieter lediglich in Vorleistung für den Drittanbieter geht und zu allem Überfluss auch noch indirekt eine Art Inkasso durchführt, weil der Provider natürlich sein Geld von seinem Kunden wiederhaben möchte. Nur: dazu ist er aber nie verpflichtet gewesen, es ist letzlich sein Problem, wenn er mit faulen Drittdienstleistern Verträge eingeht.

    Ich würde nun die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (=Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit) erklären und dies meinem Anbieter auch verklickern: die Kündigung hat er hat er sich selbst eingebrockt aufgrund seines bockigen Verhaltens gegenüber der Regelung berechtigter Einwendungen. Ich würde auf den Widerspruch verweisen und die Frage stellen, warum die Telekom in einem Fall so und im anderen genau gleich gelagerten Fall anders verfährt.

    Aber wie steht es schon im Musterbrief ( [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]):

    Die Notwendigkeit zur Inkassierung derartiger obskurer Posten ist hier in keiner Weise nachvollziehbar. Die Telefonprovider sind gemäß TKG (entgegen etwaiger anderslautender irreführender Behauptungen) auch nicht dazu verpflichtet, solche "Drittleistungen" zu fakturieren. Eine solche Verpflichtung kann schon deswegen nicht bestehen, weil es - wie oben dargelegt - bereits an der Übereinstimmung mit der Legaldefinition tk-gestützter Dienste aus § 3 TKG fehlt, und weil eine solche Fakturierungsverpflichtung daher gemäß § 21 Abs. 7 TKG Buchst. a) und b) für nicht tk-gestützte Dienste von Drittanbietern nicht infrage kommt. Ohnehin besteht ein Fakturierungszwang wenn überhaupt, dann nur für Festnetzverträge.
    Es zeigt doch auch hier wieder nur ganz deutlich: Ihre Einwendungen sind uns schnuppe, verwirren Sie uns bloss bitte nicht mit Vorschriften und Gesetzen, wir haben unsere eigene Wahrheit doch schon selbst zusammengestrickt.
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  9. #9
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Speedy73 Beitrag anzeigen
    Dieser Absatz bezieht sich darauf, dass Dienstleistungen die im Bezug auf die Rufnummer abgeschlossen werden, dem aktuellen Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt werden. Dieser ist daraufhin verpflichtet die Gebühren dem entsprechenden Kunden in Rechnung zu stellen.
    Völliger Nonsens
    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Es zeigt doch auch hier wieder nur ganz deutlich: Ihre Einwendungen sind uns schnuppe, verwirren Sie uns bloss bitte nicht mit Vorschriften und Gesetzen, wir haben unsere eigene Wahrheit doch schon selbst zusammengestrickt.
    Hauptsächlich sind es bisher Kunden der Telekom, die davon betroffen sind und darüber berichten: Die Telekom scheint dabei noch kein einheitliches Konzept zu verfolgen. Teils knickt die Telekom relativ schnell ein, teils holt man die Drohrute raus.

  10. #10
    erftwalk
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Hauptsächlich sind es bisher Kunden der Telekom, die davon betroffen sind und darüber berichten: Die Telekom scheint dabei noch kein einheitliches Konzept zu verfolgen. Teils knickt die Telekom relativ schnell ein, teils holt man die Drohrute raus.
    Das möchte ich so nicht stehen lassen. Ich hatte auch einmal einen strittigen Betrag auf der Telefonrechnung. Habe darauf die 0800 3000 usw-Nummer angerufen, worauf mir die Dame erklärt hat, dass sie den Betrag der anstehenden Lastschrift nur kurze Zeit nach dem Rechnungsdatum ändern kann. Anderenfalls würde der strittige Betrag bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Und so geschah es auch.

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