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Thema: Urteil: Kostennote bei Abmahnungen unter Umständen unzulässig

  1. #1
    Chinchilla
    Gast

    Standard Urteil: Kostennote bei Abmahnungen unter Umständen unzulässig

    Ich hab es im Forum noch nicht gefunden:

    Abmahnungen: Gericht präzisiert Regeln für Kostenübernahme

    Wer an einen Rechtsverletzer eine selbst verfasste Abmahnung versendet, kann auch bei Erfolglosigkeit dieses Schreibens nicht die Kosten dafür verlangen, wenn daraufhin ein Anwalt eingeschaltet wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 10. Januar 2012 (Az.: 11 U 36/11).
    [...]
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-Gericht-praezisiert-Regeln-fuer-Kostenuebernahme-1444446.html

    OLG Frankfurt 11 U 36/11
    Entscheidungsdatum: 10.01.2012
    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1cl6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE120001738%3Ajuris-r00&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true #focuspoint

    In einem mir vorliegenden Fall verweigert die Gegenseite die Zahlung der Anwaltskosten unter Berufung auf das o.g. Urteil, nachdem sie durch das Spamopfer direkt abgemahnt wurde. Eine (unzureichende) UE wurde erst nach Einschaltung eines Anwalts abgegeben, dessen Kostennote man nicht erstatten möchte.

    Das bedeutet, daß es nicht angebracht ist einem Unternehmen die Möglichkeit zu geben praktisch kostenfrei aus der Angelegenheit zu kommen. Die Arbeit sowie das Risiko kann man sich sparen und gleich einen Anwalt beauftragen. Es bedeutet weiterhin, daß in dem vorliegenden Fall weitere außergerichtliche Diskussionen zum Umfang der Unterlassungserklärung nicht mehr angebracht sind.

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das bedeutet auch, dass wir den Wiki-Artikel über die Rechtsverfolgung von Spammern überarbeiten müssen. Dort wird nämlich empfohlen, ggf. erst selbst abzumahnen.
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  3. #3
    Chinchilla
    Gast

    Standard

    Das Urteil solltet Ihr Euch zunächst genauer anschauen (blöde Empfehlung, macht Ihr ja sowieso). M.E. gibt es dort den einen oder anderen Punkt, der zu berücksichtigen ist. So wurde dort offenbar eine unzureichende UE abgegeben, und erst dann ein Anwalt eingeschaltet. Ich werde jedoch über meine zukünftige Strategie nachdenken müssen. Abmahnung ohne Anwalt wird sowieso selten ernst genommen. Jedenfalls bin ich gespannt was Ihr dazu dazu sagt.

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    So wie ich das verstehe, wäre die empfehlenswerte Strategie: wenn man schon im Alleingang abmahnt, dann unbedingt qualifiziert und so rechtssicher, dass einem das vor Gericht nicht um die Ohren fliegen kann. Wenn die Gegenseite keine (oder eine unsachgemäße) UE abgibt: sofort U-Klage ohne außergerichtliches Anwaltsgeplänkel.

    Im Zweifelsfall lieber gleich mit Anwalt - aber dann vorher die finanzielle/gesellschaftliche Situation der Gegenseite abchecken.
    Goofy
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  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Ein interessanter Kommentar bei Heise >> http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Es-scheint-hier-ist-jemand-abgezockt-worden/forum-223031/msg-21501419/read/
    Es scheint, hier ist jemand abgezockt worden
    Rakanishu (mehr als 1000 Beiträge seit 13.03.03)
    Und zwar die Klägerin durch ihren entweder unfähigen oder
    skrupellosen Anwalt. Hier die Variante, wie ich den Ablauf aus dem
    Artikel herauslese:.....
    Ein Anwalt, der für eine Abmahnung 900€ verlangt, muß eine geradezu geniale Dienstleistung erbracht haben...


    PS: Dieses Thema verdient IMHO einen eigenen Thread

  6. #6
    Chinchilla
    Gast

    Standard

    Bei Zweifel zur finanziellen Situation würde ich eher die WBZ über den Vorfall informieren stattda s Risiko selbst einzugehen. Mein Anwalt hat mir mir eh schon alle Hände voll zu tun :-)

    PS: Ich finde es äußerst schade und kontraproduktiv bei der Entlastung der Gerichte, daß die Bemühungen eine solche Angelegenheit ohne große Kosten beizulegen, derart zunichte gemacht wird, daß es besser ist dem Verletzter meiner Rechte diese Möglichkeit nicht offen zu halten.
    Geändert von Fidul (21.04.2012 um 00:18 Uhr) Grund: Repariert.

  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Geht hier zwar auch um Abmahnungen aber eher um eine Form der Abmahn-Abzocke
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erstabmahnung-im-Internet-soll-weniger-als-100-Euro-kosten-1544683.html
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden.
    Der Satz ist makaber/amüsant:
    Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden, ergänzte ein Sprecher des Verbraucherministeriums.
    Was heißt werden? Ist es seit Jahren: Der Sprecher sollte mal sich bei netzwelt informieren...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Chinchilla Beitrag anzeigen
    Das bedeutet, daß es nicht angebracht ist einem Unternehmen die Möglichkeit zu geben praktisch kostenfrei aus der Angelegenheit zu kommen.
    Meine Rede. Obwohl auch völlig klar ist, dass das Urteil auf zweifelhafter Annahme basiert. Nämlich auf der Annahme, dass die Einschaltung eines Anwaltes in einem zweiten Schritt vorhersehbar erfolglos sein wird. Richtig ist, dass Opfer wenn sie alleine fordern, sehr oft ignoriert werden, ich würde sagen in den allermeisten Fällen. Kommen sie dann noch mit einem Anwalt, wird in einem erheblichen Teil der Fälle die Sache erstmals Ernst genommen und oft eine UE abgegeben. Daher ist die Entscheidung falsch, entspricht aber der bisher herrschenden Linie.
    sastef

  9. #9
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    So wie ich das verstehe, wäre die empfehlenswerte Strategie: wenn man schon im Alleingang abmahnt, dann unbedingt qualifiziert und so rechtssicher, dass einem das vor Gericht nicht um die Ohren fliegen kann. Wenn die Gegenseite keine (oder eine unsachgemäße) UE abgibt: sofort U-Klage ohne außergerichtliches Anwaltsgeplänkel.

    Im Zweifelsfall lieber gleich mit Anwalt - aber dann vorher die finanzielle/gesellschaftliche Situation der Gegenseite abchecken.
    Ja. Allein abmahnen ist alles andere als ungefährlich. Zivilforderung kann (wird aber selten) mit sofortiger negativer Feststellungsklage ohne vorherige Warnung beantwortet werden. Wenn andererseits wegen unzureichender Beschreibung des Rechtsverstoßes vorschnell Klage erhoben wird, kann der Gegner sofort anerkennen und man hat die Kosten am Hals. Auch teuer. Dieses System zwingt praktisch dazu, vorher kostenpflichtig abmahnen zu lassen; ist für den Verletzten der sicherste Weg. Macht nämlich der eigene Anwalt nen Fehler, haftet der.
    sastef

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Also kann man die Abmahnung ohne Anwalt für den Regelfall nicht mehr empfehlen. Die Rechtsprechung will offensichtlich die für den Spammer teuerste Lösung haben - also bitte.
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