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Thema: Pläne der Regierung zum Schutz gegen Handy-Abo-Abzocke durch "Drittanbieter"

  1. #1
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard Pläne der Regierung zum Schutz gegen Handy-Abo-Abzocke durch "Drittanbieter"

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    Hinter vermeintlichen Gratis-Apps für die Kleinen lauern ungeahnte Abzockfallen. Und die will Nordrhein-Westfalens Justizminister T. K. schließen. Er werde auf eine bundesgesetzliche Verpflichtung dringen, wenn die Hersteller nicht freiwillig für völlige Kostentransparenz beim Herunterladen von Apps sorgen, kündigte K. gegenüber der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf an.

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Mimica baut stattdessen auf den Schulterschluss mit nationalen Kontroll- und Verbraucherschutzbehörden, die den Dialog mit den Industrievertretern suchen sollen.
    Womöglich findet der "Dialog" dann an einem reichhaltig gedeckten Tisch statt. Es gibt Perlhuhnbrüstchen in einem Bett aus marinierten Petersiliensträußchen, dazu ein lecker Moselchen. Da werden dann die verbraucherschutzrechtlichen Bedenken schnell zerstreut, und fortan geht es vorrangig um den Schutz der kreativen TK-Wirtschaft vor Überregulierung und Gängelung des freien Marktes am freien Wirtschaftsstandort.
    Goofy
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  3. #3
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    Tja, Justizminister zu sein erfordert wohl nicht einmal ein wenig Grundkenntnis im deutschen Rechtssystem. Die von Herrn K. als Wählergruppe (über ihre Eltern) entdeckten Kinder und Jugendlichen sind nicht geschäftsfähig. Sie können daher keine Dauerschuldverhältnisse eingehen, wenn die Eltern nicht zustimmen. Und für alle anderen Käufe gilt der Taschengeldparagraph. Siehe dazu auch diesen Kommentar auf heise.de und die sich dort anschließende Diskussion.


    Mittwoch

  4. #4
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    Bevor man hier palmface macht, sollte man das ganze Problem betrachten. Dazu gehört auch, dass Gerichte mitunter die Eltern mit in die Haftung nehmen für Handlungen in Bezug auf Telefonanschlüsse. Da ist also das Bestehen eines Handlungsbedarfs (und sei es klarstellend) nicht ohne Weiteres auszuschließen. Ich bin jedenfals froh, wenn die Administrative solche Sachen wenigstens nicht ignoriert oder gar zypressenmäßig wegredet.
    sastef

  5. #5
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von Sastef Beitrag anzeigen
    Dazu gehört auch, dass Gerichte mitunter die Eltern mit in die Haftung nehmen für Handlungen in Bezug auf Telefonanschlüsse. Da ist also das Bestehen eines Handlungsbedarfs (und sei es klarstellend) nicht ohne Weiteres auszuschließen.
    Ich glaube nicht, dass es helfen wird, Kinder und Jugendliche zwangsweise deutlich auf die Kosten hinzuweisen. Bei Kindern und jungen Jugendlichen ist in der Regel noch kein wirkliches Gefühl für den Wert des Geldes entwickelt. Da es hier um rein virtuelles Geld geht (gebuchtes Vermögen, das man nicht als Schein oder Münzen in der Hand hält), das noch dazu häufig auf Kreditbasis läuft (nicht jeder nicht volljährige Handynutzer hat Prepaid), wird solchen Kostenhinweisen sicherlich sehr häufig keine Relevanz in Bezug auf das eigene Handeln zugeordnet.

    Ich glaube aber hingegen schon, dass der zwangsweise Kostenhinweis häufiger dazu führen könnte, dass Gerichte Eltern in der von Dir beschriebenen Weise in Haftung nehmen. Und damit wäre der Ansatz IMO kontraproduktiv. Vor Gericht kann nämlich dann das Argument gebracht werden, dass die Kosten ja deutlich zu erkennen waren; wenn Eltern dann nicht in der Lage waren, ihre Sprösslinge ausreichend zu Eigenverantwortung zu erziehen, müssen sie dann halt für die Kosten gerade stehen. Es war ja schließlich (vermeintlich) einfach, die Kosten zu entdecken.

    Außerdem dürfte schon fast sicher das eintreten, was Jamba und Co. heute schon exzessiv praktizieren: Die Kosten werden in so kleine Häppchen zerlegt, dass die einzelne, anzugebende Summe lächerlich erscheint. Zum Beispiel 4,99 Euro pro Woche anstelle von 22 Euro pro Monat 260 Euro pro Jahr.

    Also nach wie vor:
    Mittwoch

  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Das einzige, was gegen Abo-Abzocke bei Smartphones wirklich hilft, ist die präventive Einrichtung der Drittanbietersperre. Aber die wenigsten Leute wissen, dass es das gibt bzw. wie wichtig das ist. Nämlich dass es für Smartphone-Besitzer momentan die einzige Möglichkeit ist, den Geldbeutel festzuhalten.

    Die Handy-Provider weisen die Neukunden bei Vertragsschluss auch nicht explizit auf diese Möglichkeit hin. Selbst noch nach Gültigwerden der TKG-Novelle, die eine Möglichkeit zur Sperre explizit vorschreibt, hat sich z.B. ePlus/Base vehement gegenüber den Kunden geweigert, die Sperre einzurichten. Angeblich sei das aus technischen Gründen nicht möglich. ePlus musste durch Urteil nach Klage der Verbraucherzentralen dazu gezwungen werden, die gesetzlichen Bestimmungen des TKG umzusetzen.

    Die Provider machen es nur, weil sie es müssen, und sie tun ihr Möglichstes, gegenüber den Endkunden die Option gar nicht erst zu erwähnen oder gar zu bewerben. Es wird nur auf explizite Anfrage des Kunden gemacht.

    Hier wäre eine Gesetzesinitiative sinnvoll, die eine Einrichtung der Drittanbietersperre als Default bei Neuverträgen vorschreibt, und die eine Aufhebung im Vertrag nur auf expliziten Kundenwunsch vorsehen würde.

    Denn meines Erachtens rechnet der typische TK-Endkunde nicht damit, dass sein Telefonanschluss als Bezahlplattform für alle möglichen selbsternannten Payment-Jecken dienen kann - in einer Grauzone, vorbei an allen Bestimmungen des TKG und des Fernabsatzrechts.

    Darüber hinaus sollte die Bundesnetzagentur endlich aktiv werden und den Providern das unseriöse Factoring für TKG-widrige Drittanbieter-Leistungen, die nicht durch Anwahl einer Mehrwertnummer zustande kamen, verbieten. Das Factoring im Rahmen des "Billings" für irgendwelche undefinierbaren und meist nie rechtswirksam bestellten "Abo-Leistungen" passiert in einer völlig rechtsfreien Zone. Weder können die Provider eine wirklich gültige Abtretungsurkunde vorweisen, noch handelt es sich um echte Mehrwertleistungen gemäß TKG, noch um Fernabsatzverträge. Da wird einfach Geld von den Rechnungskonten gelutscht, für völlige Luftnummern. Völlig ohne Rechtsgrundlage und vorbei am TKG.

    Und das interessiert weder die Bundesnetzagentur noch das BMWI noch das BMJ.
    Goofy
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Hier wäre eine Gesetzesinitiative sinnvoll, die eine Einrichtung der Drittanbietersperre als Default bei Neuverträgen vorschreibt, und die eine Aufhebung im Vertrag nur auf expliziten Kundenwunsch vorsehen würde.
    Einer der Hauptgründe für eine solche Regelung ist IMHO, dass sehr vielen Usern der Zusammenhang zwischen Aboabzocke und "Drittanbieter" gar nicht bewußt oder bekannt ist. Die Telekom hat zwar sogar eine Infoseite zu diesem Thema, aber was nützt die beste Info, wenn sie gar nicht bekannt ist: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Häufige Fragen zum Thema Drittanbieter
    inbesondere dieser Punkt:
    Kann ich kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern sperren lassen?
    Ja, Sie können Drittanbieter-Dienste kostenfrei durch uns sperren und auch wieder entsperren lassen.
    Rufen Sie uns einfach von Ihrem Handy aus an unter der Kurzwahl 2202.

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Was eigentlich ein "Drittanbieter" ist, das bleibt im Dunkeln.

    http://www.t-mobile.de/rechnung-drittanbieter/0,23032,26652-_,00.html

    Es bleibt unklar, ob hier lediglich das WAP-Billing gemeint ist, oder auch andere Angebote, die eben am WAP-Billing vorbei bestellt werden. Gerade um die geht es ja hier bei der Abo-Abzocke. Diese Art der Abzocke passiert so gut wie nie durch WAP-Billing. Das verschweigt aber die Telekom.

    Es handelt sich um eine Bezahlform, die - wenn sie abseits vom WAP-Billing und von der Nutzung von Mehrwertnummern stattfindet - meines Erachtens durch die Kundenverträge gar nicht abgedeckt ist. Sofern es hierfür eine Klausel in den AGB gibt, halte ich die für überraschend gemäß § 305c BGB und damit für unwirksam. Der TK-Endkunde rechnet nicht damit, und er muss auch nicht damit rechnen, dass sein Mobilfunkkonto als Bezahlplattform für irgendwelche meist nicht näher definierbarer "Angebote" völlig außerhalb des WAP-Billings und außerhalb von Mehrwertdiensten benutzt werden kann. Es handelt sich um eine völlig sachfremde Nutzung, die weder durch das TKG noch durch das BGB gedeckt ist. Das passiert alles in einer völlig rechtsfreien Zone. Genau das verschweigt die Telekom systematisch, genau wie alle anderen Provider auch - denn die blauen Blubberblasen und der rote Vottenfunz und wie sie alle heißen - die alle machen es ja auch nicht anders. Alle wollen sie ein leckeres Stückchen vom Kuchen der Gangster ab haben.
    Goofy
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  9. #9
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Es handelt sich um eine Bezahlform, die - wenn sie abseits vom WAP-Billing und von der Nutzung von Mehrwertnummern stattfindet - meines Erachtens durch die Kundenverträge gar nicht abgedeckt ist.
    so sehen das auch Verbraucheranwälte: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Darf mein Mobilfunkanbieter fremde Unternehmen auf meiner Handyrechnung abrechnen?
    Betrachtet man diese Frage in rechtlicher Hinsicht ganz streng, so ist dies eigentlich nicht erlaubt. Sie schließen mit Ihrem Mobilfunkanbieter einen Vertrag ab, der aus zwei Seiten besteht, Sie und der Anbieter. Im Rahmen dieses zweiseitigen Vertragsverhältnisses hat jede Seite nur die Rechte und Pflichten, die unmittelbar aus dem abgeschlossenen Hauptvertrag hervorgehen. Das heißt, Ihr Mobilfunkanbieter darf Ihnen lediglich die selbst erbrachten Leistungen (Grundgebühr, Telefonate, SMS, MMS, Internetnutzung etc.) auf die Rechnung setzen. Und Sie stehen in der Pflicht, nur diese Leistungen bezahlen zu müssen. Der Anbieter darf keine Leistungen von anderen Unternehmen auf die Rechnung setzen.
    Grauzone wäre ein sehr beschönigende Bezeichnung für diese Form der Abzockerei in sumpfigen Rechtsgelände.

  10. #10
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    vodafone hat die typische Einstellung der Provider zu dem Thema:
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    Für Inhalte, Bedingungen und Preise sind die Drittanbieter allein verantwortlich. Ihr Vertragspartner ist der Drittanbieter. Dieser stellt das Angebot bereit. Wenden Sie sich daher bei Fragen und Problemen an den Drittanbieter. Sie bekommen die Kontaktdaten des Anbieters beim Kauf eines Services.
    Wirr ´aben nix damit zu tun, wir nur ab/kassieren... ( und Scheibchen abschneiden)
    um das Ganze noch undurchsichtiger zu machen, werden diese Optionen angeboten:
    Wählen Sie aus:
    Abos sperren
    Abos & Einzelkäufe sperren
    PS: Trennt das Drittanbieterchaos doch bitte als separates Thema ab

    edit: [X] done by Goofy
    Geändert von Goofy (20.04.2014 um 14:14 Uhr)

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