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Thema: Mit der Trillerpfeife gegen Spam - doch nicht so gut?

  1. #41
    Mitglied heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru heinrichh ist Forum Guru Avatar von heinrichh
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    Moin zusammen,

    sicher hält sich auch mein Mitleid mit den Bimmlern in recht engen Grenzen, und natürlich nervt das Geklingele ohne Ende. Ich wünsche diesen Leuten 1000 Kamelflöhe am Hintern und keine Arme, um sich zu kratzen.

    Verreiben wir aber einen Eiswürfel auf unserer Birne und sehen das Ganze sachlich. Ich glaube, dass ich eine halbwegs nachvollziehbare, belastbare rechtliche Argumentationskette gegen die Verwendung einer Trillerpfeife zusammenbekomme, will das aber hier nicht zuletzt aufgrund des Hinweises von Mittwoch in Posting #37 auswalzen (KaiHHs Argument in Posting #32 stimme ich unter Verweis auf § 33 StGB nicht zu).

    Was mich über das juristische Gedöns hinaus bewegt: mit solchen Maßnahmen stelle ich mich sogar noch unter die Stufe der Bimmler. Ich verwende eine potenziell körperverletzende Abwehr gegen eine Handlung, die nicht potenziell körperverletzend ist. Ich verdresche ja auch keine 14-jährigen, die ein Werbebelättchen in meinen Briefkasten stecken, mit der Keule.

    An Abwehrmaßnahmen steht wirklich mehr als genug im Wiki und auch in verschiedenen Postings; ich empfehle sofortiges kommentarloses Auflegen, einen permanent-AB oder die Rezitation ausgewählter Abschnitte aus Hegels "Phänomenologie des Geistes" oder Heideggers "Sein und Zeit" :-). Klar hilft 1) nicht wirklich nachhaltig, 2) ist für den geschäftlichen Bereich praktisch undurchführbar, und 3) kostet Zeit, die man sich für solch ein Ärgernis nicht nehmen will. Recht hilfreich soll auch die Frage nach der ladungsfähigen Anschrift des CCs sein, aber das habe ich bisher noch nicht probiert.

    Was bleibt: ich persönlich nehme lieber die nervenden Anrufe in Kauf, als jemanden möglicherweise physisch zu schädigen.
    RAmen!

  2. #42
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    Pfälzerin muss 800 Euro zahlen

    Mit einem lauten Pfiff in eine Trillerpfeife hat sich eine Pfälzerin gegen einen Werbeanruf gewehrt - und muss dafür nun 800 Euro Geldstrafe zahlen. Sie erhielt einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Pirmasens am Dienstag sagte. Die Mitarbeiterin des Call-Centers erlitt demnach durch den Pfiff ein Lärmtrauma.
    ...
    Geändert von Reducal (27.05.2012 um 09:00 Uhr) Grund: n

  3. #43
    Chinchilla
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    Zitat Zitat von heinrichh Beitrag anzeigen
    Was bleibt: ich persönlich nehme lieber die nervenden Anrufe in Kauf, als jemanden möglicherweise physisch zu schädigen.
    Die Anrufer nehmen in Kauf bzw. beabsichtigen Dich finanziell zu schädigen und sind Dir dankbar, daß Du im Gegenzug auf die Trillerpfeiffe verzichtest!

  4. #44
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    Die Drohung ist wahrgemacht worden > Callcenterverband will Trillerpfeifer verklagen

    http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?32975-Callcenterverband-will-Trillerpfeifer-verklagen

  5. #45
    Mitglied Reducal verfasst oft hilfreiche Beiträge Reducal verfasst oft hilfreiche Beiträge Reducal verfasst oft hilfreiche Beiträge Avatar von Reducal
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    Bislang war ich immer gut mit dieser Strategie gefahren: Das heißt, ungenehmigte Aufzeichnungen sind unzulässig und nicht gerichtsverwertbar, zumal ein höherer Rechtseingriff. Der Caller kann zwar behaupten, dass der Anrufer ihn beleidigt hat, beweisen wird er es aber nicht können. Da Beleidigung ein Antragsdelikt ist, wird ein Beschwerdeführer diesen Beweis aber antreten müssen - kann er dies nicht, is essig! Außerdem wollen bösartige CC (ohne Anrufgenehmigung des B-Teilnehmers) ohnehin anonym bleiben um ihr Biz zu schützen. Man kann sich also darauf verlassen, dass es nie zu einer Strafanzeige kommen wird. Falls doch, ist der Spieß schnell umgedreht.

  6. #46
    Urgestein Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Arthur ist Forum Guru Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Reducal Beitrag anzeigen
    Man kann sich also darauf verlassen, dass es nie zu einer Strafanzeige kommen wird.
    Nie stimmt nicht. Der Thread dreht sich genau um diese "Premiere" sogar mit einer Verurteilung und der Spieß wurde nicht umgedreht.

  7. #47
    Mitglied Reducal verfasst oft hilfreiche Beiträge Reducal verfasst oft hilfreiche Beiträge Reducal verfasst oft hilfreiche Beiträge Avatar von Reducal
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    ...aber ich meine doch die "Beleidignung mit groben Worten" als Alternative zur "Körperverletzung mit Trillerpfeife".

    Es gibt da so Grundsätze, die angedacht werden können:
    Zitat Zitat von Schlagworte
    ...Hilfe zur Selbsthilfe
    ...Notwehr und Nothilfe
    ...Abwendung eigenen Schadens
    ...Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel
    ...usw.

  8. #48
    Anfänger TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru TillP ist Forum Guru
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    Macht euch doch nicht so einen Stress....

    "Einen Moment bitte" - Danach Hörer beiseite legen und wenn die Leitung getrennt ist, Telefon wieder richtig auflegen.

  9. #49
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Es mag sein, dass man mit der Beleidigung rechtlich ungefährlicher fährt als mit der Trillerpfeife. Trotzdem haben wir ein Problem damit, weil man sich damit auf die gleiche Stufe stellt wie der Anrufer.

    Unser Wiki enthält genügend taugliche und auf jeden Fall nicht angreifbare Tipps, und ich sehe nicht, dass die Beleidigung etwa wirkungsvoller sein sollte als z.B. sofort Fragen zur Identität zu stellen und selbst die Aufzeichnung anzukündigen oder die Hitparade abzuspielen.
    Zur Not tut es auch ein Lachsack aus dem Scherzartikelladen.

    Rechtlich ebenfalls unangreifbar dürfte bei schwierigen penetranten Fällen auch die simulierte sexuelle Anmache sein. "Was kostet das, wenn ich Dich einmal kräftig... ... ..." Männliche Betroffene können bei männlichen CCAs ruhig auch eine Anmache nach Art der kalten Küche probieren, das soll oft Wunder wirken. Und ist sicher nicht strafbar.

    Jedenfalls gibt es so viele geeignete und nicht fragwürdige Abwehrmaßnahmen, dass es eigentlich müßig ist, über fragwürdige Schritte zu diskutieren.
    Goofy
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  10. #50
    Chinchilla
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    Ich stelle mir gerade folgende Situation vor: Ein Einbrecher steht in meiner Wohnung um mich finanziell zu schädigen. Welche Gegenmaßnahmen darf ich treffen? Ich darf ihn anmachen und nach seiner Telefonummer fragen um ein Date mit ihm auszumachen. Ansonsten darf ich versuchen ihn freundlich zu überreden das Haus bzw. die Wohnung wieder zu verlassen und ihn darauf aufmerksam machen, daß er bei mir nicht einbrechen darf. Wenn er das nicht tut, habe ich Pech und darf darauf warten, daß er wieder kommt.

    Erinnert mich irgendwie gerade an einen anderen Fall, in dem ich lediglich das Recht hab zuzusehen wie ein Geistesgestörter mich ruiniert.

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