Moin zusammen,
sicher hält sich auch mein Mitleid mit den Bimmlern in recht engen Grenzen, und natürlich nervt das Geklingele ohne Ende. Ich wünsche diesen Leuten 1000 Kamelflöhe am Hintern und keine Arme, um sich zu kratzen.
Verreiben wir aber einen Eiswürfel auf unserer Birne und sehen das Ganze sachlich. Ich glaube, dass ich eine halbwegs nachvollziehbare, belastbare rechtliche Argumentationskette gegen die Verwendung einer Trillerpfeife zusammenbekomme, will das aber hier nicht zuletzt aufgrund des Hinweises von Mittwoch in Posting #37 auswalzen (KaiHHs Argument in Posting #32 stimme ich unter Verweis auf § 33 StGB nicht zu).
Was mich über das juristische Gedöns hinaus bewegt: mit solchen Maßnahmen stelle ich mich sogar noch unter die Stufe der Bimmler. Ich verwende eine potenziell körperverletzende Abwehr gegen eine Handlung, die nicht potenziell körperverletzend ist. Ich verdresche ja auch keine 14-jährigen, die ein Werbebelättchen in meinen Briefkasten stecken, mit der Keule.
An Abwehrmaßnahmen steht wirklich mehr als genug im Wiki und auch in verschiedenen Postings; ich empfehle sofortiges kommentarloses Auflegen, einen permanent-AB oder die Rezitation ausgewählter Abschnitte aus Hegels "Phänomenologie des Geistes" oder Heideggers "Sein und Zeit" :-). Klar hilft 1) nicht wirklich nachhaltig, 2) ist für den geschäftlichen Bereich praktisch undurchführbar, und 3) kostet Zeit, die man sich für solch ein Ärgernis nicht nehmen will. Recht hilfreich soll auch die Frage nach der ladungsfähigen Anschrift des CCs sein, aber das habe ich bisher noch nicht probiert.
Was bleibt: ich persönlich nehme lieber die nervenden Anrufe in Kauf, als jemanden möglicherweise physisch zu schädigen.


Zitieren


Lesezeichen