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Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: So kann es auch gehen ...

  1. #1
    Neues Mitglied hudson75 scheint in Ordnung zu sein
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    3

    Standard So kann es auch gehen ...

    Hallo zusammen,

    ich möchte mal kurz eine meine Erfahrungen loswerden. Vielleicht hat der eine oder andere noch eine Meinung dazu!

    Ich bekam im Dezember von einer Firma an zwei meiner Mailadressen einen Newsletter geschickt und wunderte mich woher die Firma BEIDE Adressen hat. Ich machte eine Anfrage laut BDSG und bekam nur ein "Ja... die steht eben in unserer Datenbank drin" zurück. Nach einem kleine E-Mail PingPong hab ich es dann sein lassen.

    Im April bekam ich von einer weiteren Firma, wiederum an diese zwei Mailadressen, einen Newsletter mit ähnlicher Thematik. Ich stellte wieder Anfrage nach BDSG und bekam eine ähnlichlautende Antwort. Allerdings war ich stutzig geworden. Weder hatte ich mich für beide Newsletter angemeldet und ebenso wenig hatte ich das gleich für zwei Adressen getan. Also fing ich an ein bisschen nachzuforschen und Drück auf die zweite Firma auszuüben. Der GF der Firma knickte etwas ein und gab mir gegenüber an:

    1. Er kann sich denken woher die Adressen kommen, aber will mir die Quelle nicht mitteilen. Lieber würde er eine Unterlassungserklärung wegen Spam unterschreiben, bevor er jemanden in die Pfanne haut
    2. Als erstes bot er mir ein paar Karten für eine Veranstaltung, später eine Übernachtung im einem Hotel meiner Wahl für zwei Person an.
    3. Bot er mir an, mich aus diesem geheimnisvollen Verteiler austragen zu lassen, damit ich von Firmen keine Mails mehr bekomme. Voraussetzung wäre natürlich ich gehe nicht zum Datenschutz / Verbraucherzentrale / Wettbewerbszentrale
    4. Hatte er eine meiner beiden Mailadressen nach der Anfrage gelöscht und versucht seitdem natürlich auch die zweite Adresse in Erfahrung zu bringen.
    5. Wollte er mitteilen, WIE dieser geheimnisvolle Verteiler zustande gekommen ist, aber NUR wenn ich dichthalte.

    Na.. was meint Ihr dazu?

    Hudson

  2. #2
    Mitglied Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Grosse Keule drauf... der weiss genau, was ihm blüht und die Auskunft nach BDSG hat er vollständig zu erteilen.
    Abmahnen, Wettbewerbszentrale und LDSB einschalten. Sowas muss abgestraft werden und eigentlich gleich noch nen Strafantrag wegen versuchter Bestechung erstatten.
    Sowas dreistes hab ich hier noch net zu lesen bekommen.

  3. #3
    mareike26
    Gast

    Standard

    Bestechung im Sinne einer Straftat ist das nicht (siehe § 334 StGB), ansonsten muss ich Gaia recht geben. Aber wie sagt man so schön: Dreist kommt weiter. Der hat wirklich das volle Programm verdient. Er ist gesetzlich verpflichtet, Dir Auskunft zu erteilen. Die Antwort von dem ist eine Steilvorlage für jeden Anwalt.

  4. #4
    Mitglied Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Naja den Versuch müsste ein Anwalt prüfen, da lehne ich mich net weiter aus dem Fenster.
    Aber das ist schon hammerhart, sich so rausmogeln zu wollen.

  5. #5
    Neues Mitglied hudson75 scheint in Ordnung zu sein
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    Standard

    Nun, ich bin kein Staatsbediensteter Von daher kann ich schlecht bestochen oder korrumpiert werden damit die Auswirkungen einer Strafe kleiner ausfallen. Allerdings versucht der gute Mann sich freizukaufen, weil er Mist gebaut hat und ich habe das Ganze auch noch schriftlich :-D Mal sehen was der DSB für den Bereich Internet dazu am Montag sagt. Seine Kollegin hat jedenfalls den Mund nicht mehr zubekommen. Der Verbraucherschutz hat mich gleich an den DSB verwiesen.

  6. #6
    Chinchilla
    Gast

    Standard

    Dem LDB gegenüber ist keine ehrliche Antwort zu erwarten. Er ist bereit Geld hinzulegen um seine Quellen zu schützen, da wird er vor dem lächerlichen Ordnungsgeld nicht zurück schrecken. Ich würde ihn zusätzlich abmahnen lassen, damit er mehr Motivation hat mitzuarbeiten.

  7. #7
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    Dazu auch mal lesen:

    Rechtsverfolgung von Spammern in Deutschland

    Nach aller Erfahrung ist die einzige Sprache, die von solchen Unternehmen wirklich verstanden wird, die anwaltliche Abmahnung und ggf. die Unterlassungsklage.
    Goofy
    Luscinia, te cum pedibus terram pulsare audio

  8. #8
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    Ich gebe Goofy und gaia Recht. Seit Jahren geht deutscher Spam direkt an den Anwalt. Anders ist die Pest nicht kleinzukriegen.

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  9. #9
    Neues Mitglied hudson75 scheint in Ordnung zu sein
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    Standard

    Vielen Dank!

    Ich hab am WE von der ersten Firma noch eine Mitteilung bekommen, das diese bereits mit dem DSB in Berührung gekommen sind und schon Ärger hatten. Es sei mir überlassen ob ich hier noch Mal tätig werden möchte, er könne auch nichts ändern. Sie hätten den Newsletterversand vorerst eingestellt.

    Mit dem LDSB hatte ich heute ein ausführliches Telefonat. Was es bringt wird man sehen und danke für den Tip mit der Wettbewerbszentrale. Aufgrund des "Bestechungsversuchs" gehe ich mal davon aus, das die zweite Firma schon Berührung mit der Wettbewerbszentrale oder dem DSB hatte.

    Hudson

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