
Zitat von
Gaia
Natürlich kannst Du das Jana und die sind verpflichtet vollständig Auskunft nach BDSG zu erteilen und das ist damit abgedeckt.
Zudem würde ich reklamieren die Rechnungen online net einsehen zu können und wieso man trotz schriftlicher Bestätigung net abbucht.
Ich persönlich rate Dir einen Fachanwalt für Telekommunikationsrecht aufzusuchen und Deinen Fall prüfen zu lassen.
Wir können hier nur Tipps und Ratschläge geben, wo der Anwalt fachjuristisch beraten und, falls Du ihm das Mandat übergibst, auch tätig werden kann.
Du hast einige Baustellen, die schnell gelöst werden müssen, damit Du net noch mehr Ärger bekommst.
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