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Thema: Schutz für Internetopfer: Jetzt Pool der Abo-Fallen-Geschädigten und Opfer von Intern

  1. #1
    Senior Mitglied Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Avatar von Werbehasser
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    Standard Schutz für Internetopfer: Jetzt Pool der Abo-Fallen-Geschädigten und Opfer von Intern

    Kennt Ihr dieses ?

    Schutz für Internetopfer: Jetzt Pool der Abo-Fallen-Geschädigten und Opfer von Internetfallen beitreten
    Alle Internetopfer von Abofallen und Inkasso-Abzocke können sich jetzt in einem Geschädigtenpool zusammenschließen. Über “Musterverfahren” (Teilklagen) kann so kostengünstig bereits gezahltes Geld von Ihnen zurückgeholt werden. Ihnen stehen als Geschädigte eines Betruges Schadensersatzansprüche und Regreßforderungen für gezahlte Beträge und Kosten von den Abofallen-Betreibern zu! Hierzu bieten wir Ihnen die erste und einzige

    I N I T I A T I V E D E R I N T E R N E T – O P F E R (= LINK, bitte anklicken!)

    besonders von Abofallen und Inkasso-Abzocke

    ...
    http://wxx.recht-hilfreich.de/inkasso-frankfurt/inkasso/schutz-fur-internetopfer-geschadigte-initiative-fur-einen-pool-der-abo-fallen-geschadigten-und-opfer-von-internetfallen
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  2. #2
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Erscheint mir zweifelhaft. Unklar, was das bringen soll. Sammelklagen gibt es nach deutschem Recht nicht.
    Goofy
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  3. #3
    Mitglied Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    So ein Quatsch. Jeder muss seine Ansprüche selbst einklagen.
    Maximal kann man sich zusammenschliessen und Beweismaterial sammeln, um besser auf eine Klage vorbereitet zu sein, oder man stellt sich in einem laufenden Verfahren als ZeugIn zur Verfügung und hilft so Betrügern etc. das Handwerk zu legen. Dazu muss man aber weitaus professioneller vorgehen, als mit Sprüchen wie im Zitat.
    Ich schliesse mich daher Goofy an... erscheint auch mir sehr zweifelhaft.

    Noch was:
    Wildfremden Leuten gebe ich keinerlei private Daten, ausser ich habe diese über seriöse Plattformen wie dieses Forum über einen längeren Zeitraum User-Zugehörigkeit kennen gelernt.

  4. #4
    Senior Mitglied RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert RA Meier ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von RA Meier
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    Man kann sich Rückforderungsansprüche abtreten lassen, die sammeln sich dann in einer Hand zu einer großen Forderung. Das Problem dabei: Wenn man gewinnt und sogar noch Geld vollstrecken kann, erstattet der Gegner nur die Anwaltskosten aus dem Streitwert der Summe, nicht x-mal des Einzelstreitwertes, also unterm Strich weniger. Unterm Strich haben die Opfer dann zwar Geld zurück, aber teilweise Anwaltskosten. Ich habe sowas schonmal gemacht. Macht sehr viel Aufwand und unterm Strich paßt der Stundensatz einfach nicht. Und ich konnte damals sogar noch vollstrecken.

    Ich halte den Aufruf allerdings für wettbewerbswidrig.

  5. #5
    Senior Mitglied Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Avatar von Werbehasser
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    Zitat Zitat von Gaia Beitrag anzeigen
    ?
    Jeder muss seine Ansprüche selbst einklagen.
    ...
    explizit genau dies steht dort ja u.a. auch ...

    Kostenhinweis:
    Durch die gemeinschaftliche Vertretung im Rahmen der Poolbildung können aufgrund der Gebührendegression die Kosten für die anwaltliche Beratung und Betreuung niedriger ausfallen. Dies ist allerdings abhängig von der Zahl der Mitglieder des jeweiligen Pools und kann daher nicht garantiert werden. Grundsätzlich hat jeder zum Pool beigetretene Unterzeichner die Kosten für seine anwaltliche Vertretung durch elixir rechtsanwälte selbst zu tragen. Der Beitretende haftet nicht für die Gebühren der anderen Mitglieder des Pools. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem Gegenstandswert / Streiwert und den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
    Jedes Mitglied des Pools mandatiert elixir rechtsanwälte eigenständig und behält dadurch seine umfassende Einzelweisungsberechtigung. Jedes Mitgli...
    Deren vollständige Offerte zum 'Pool der Internet-Geschädigten und Betrugsopfer' kann ich ja jetzt nun nicht hier vollständig hineinkopieren
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  6. #6
    Mitglied Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Das sehe ich auch so Herr RA Meier.

    Grundsätzlich hat jeder zum Pool beigetretene Unterzeichner die Kosten für seine anwaltliche Vertretung durch elixir rechtsanwälte selbst zu tragen.
    Hier werden alle anderen RAe/Innen ausgeschlossen, das ist ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und die freie Wahl eines RA durch die Mandantschaft.
    Ich für meinen Teil habe schon einen RA meines Vertrauens und brauche so einen Pool net um meine Ansprüche geltend zu machen (machen zu können) und der Verweis auf elixir rechtsanwälte müsste doch viel deutlicher ersichtlich sein, als in der verwendeten Schriftgrösse.
    Irgendetwas riecht komisch... mein Verstand sagt mir Finger weg.
    Geändert von Gaia (19.06.2012 um 13:31 Uhr) Grund: Mittags ohne Kaffee tippseln.. e und Formulierung eingefügt

  7. #7
    Neues Mitglied elixir scheint in Ordnung zu sein
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    Zitat Zitat von Gaia Beitrag anzeigen
    Das sehe ich auch so Herr RA Meier.

    Hier werden alle anderen RAe/Innen ausgeschlossen, das ist ein klarer Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und die freie Wahl eines RA durch die Mandantschaft.
    Sorry, wir verstehen diesen Hinweis nicht. Wir bitten höflich um Erläuterung. Unseres Erachtens liegt es in der Natur eines Mandats, daß nur die beauftragten Anwälte es bearbeiten.

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Erscheint mir zweifelhaft. Unklar, was das bringen soll. Sammelklagen gibt es nach deutschem Recht nicht.
    Ziel ist die Kostenersparnis bei den Betroffenen, weil durch die degressive Rechtsanwaltsgebührenkurve die Anwaltskosten geringer werden.

    Zitat Zitat von Gaia Beitrag anzeigen
    So ein Quatsch. Jeder muss seine Ansprüche selbst einklagen.
    Maximal kann man sich zusammenschliessen und Beweismaterial sammeln, um besser auf eine Klage vorbereitet zu sein, oder man stellt sich in einem laufenden Verfahren als ZeugIn zur Verfügung und hilft so Betrügern etc. das Handwerk zu legen.
    Man kann Ansprüche auch bündeln (in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder etwa abtreten. Beides ist rechtlich möglich. Natürlich sammeln wir die Informationen, die in Gerichtsverfahren gegen die Abofallenbetreiber eingesetzt werden können. Die Daten der Betroffenen sind nicht von Interesse.

    Zitat Zitat von RA Meier Beitrag anzeigen
    Man kann sich Rückforderungsansprüche abtreten lassen, die sammeln sich dann in einer Hand zu einer großen Forderung. Das Problem dabei: Wenn man gewinnt und sogar noch Geld vollstrecken kann, erstattet der Gegner nur die Anwaltskosten aus dem Streitwert der Summe, nicht x-mal des Einzelstreitwertes, also unterm Strich weniger. Unterm Strich haben die Opfer dann zwar Geld zurück, aber teilweise Anwaltskosten. Ich habe sowas schonmal gemacht. Macht sehr viel Aufwand und unterm Strich paßt der Stundensatz einfach nicht. Und ich konnte damals sogar noch vollstrecken.

    Ich halte den Aufruf allerdings für wettbewerbswidrig.
    Ja, das Engagement gegen die Abofallenbetreiber rechnet sich tatsächlich nicht. Es ist zeitlich / finanziell gesehen ein Drauflegegeschäft. Aber wenn niemand den Abofallenbetreibern Paroli bietet, behalten die das bereits eingezogene Geld. Ist das gut?

    Weswegen halten Sie den Aufruf für wettbewerbswidrig? Sollten tatsächlich Zweifel berechtigt sein, sind wir gerne bereit zu korrigieren.

    Wir haben bewußt die Poolbildung transparent gemacht. Wir hätten genauso gut einen Aufruf starten können, ohne die Details der Poolbildung zu offenbaren, sondern hätten diese im Mail- / Postverkehr mit den jeweils Betroffenen abstimmen können. - Ja, jeder kann natürlich selbst zu dem Anwalt seines Vertrauens gehen. Hier fehlt dann nur die gesammelte Erfahrung und das Zusammengehen, was aber nicht schädlich sein muß.
    Geändert von truelife (04.07.2012 um 13:18 Uhr) Grund: Beiträge sind 30 Minuten editierbar

  8. #8
    Senior Mitglied deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru deekay ist Forum Guru Avatar von deekay
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    Sollten tatsächlich Zweifel berechtigt sein, sind wir gerne bereit zu korrigieren.
    Ich dachte dieses Angebot wird von Anwälten gemacht? Da sollte doch die Rechtslage bekannt sein und man braucht keine externen Helfer für die Beurteilung einer wettbewerbswidrigkeit
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #9
    Neues Mitglied elixir scheint in Ordnung zu sein
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    Ja, Sammelklagen gibt es nicht, aber Zusammenschlüsse in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. So werden beispielsweise auch Fonds von Kapitalanlegern gebildet. Warum sollen die Vorteile nicht für Geschädigte genutzt werden oder soll das Geld wirklich bei den Abofallenbetreibern bleiben?

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Ich dachte dieses Angebot wird von Anwälten gemacht? Da sollte doch die Rechtslage bekannt sein und man braucht keine externen Helfer für die Beurteilung einer wettbewerbswidrigkeit
    Gute Retourkutsche ;-) Ja, wir sind Anwälte und sehen eben keinen Wettbewerbsfehler, aber wir bezeichnen uns nicht als allwissend. Deshalb fragen wir nach.
    Geändert von truelife (04.07.2012 um 13:20 Uhr) Grund: Beiträge sind 30 Minuten lang editierbar

  10. #10
    Mitglied Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    elixir,
    Das ist so weit richtig, bis zu dem Umstand, dass der Mandant seinen Anwalt frei wählen darf. Eine Beschränkung auf Gruppen oder einzelne RAe ist unzulässig.

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