Das muss man natürlich nicht machen. Weil es z.B. schon allein zu schade um das Porto ist. Andererseits ist es auch nicht direkt schädlich, wenn man es macht. Die Gerichte billigen dem Privatverbraucher üblicherweise auch einen gewissen Erklärungsspielraum zu. Und selbst wenn man einen "Widerruf" verschickt hat: die Gegenseite müsste im Streitverfahren trotzdem den Beweis für den Vertragsschluss antreten, der Widerruf kann "hilfsweise" erklärt und der Vertragsschluss immer noch bestritten werden ("Widerspruch").
Man sollte keine Panik erzeugen. Mehr oder weniger der einzig mögliche Fehler wäre die Unterzeichnung dieser bösen Ratenzahlungsvereinbarungen (mit Schuldanerkenntnis), die von den Inkassobüros immer gerne den Mahnschreiben beigelegt werden. Erst damit hätte man dann wirklich ein Problem. Das müsste man dann anfechten wegen Sittenwidrigkeit u.s.w.
Vorher lässt sich mehr oder weniger alles glattbügeln. Außerdem: die Gewinnbimmler haben schon ein Problem, wenn sie für eine Klage die aktivlegitimierte Partei benennen sollen. Angesichts der Phantomfirmenkonstrukte reicht da schon die Rüge wegen § 253 ZPO (nicht ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei...), und dann können die Hanswürste ihre Gesprächsaufzeichnungen in die Tonne kloppen. Ist alles nix wert, auch irgendwelche Widerrufserklärungen im Rechtsirrtum sind da letztendlich völlig wurst.



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