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Thema: Vorteilstipp / Vorteilslotto per Spamanruf

  1. #41
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von blizzy Beitrag anzeigen
    Warum soll man einem nicht existierenden Vertrag widersprechen?
    Das muss man natürlich nicht machen. Weil es z.B. schon allein zu schade um das Porto ist. Andererseits ist es auch nicht direkt schädlich, wenn man es macht. Die Gerichte billigen dem Privatverbraucher üblicherweise auch einen gewissen Erklärungsspielraum zu. Und selbst wenn man einen "Widerruf" verschickt hat: die Gegenseite müsste im Streitverfahren trotzdem den Beweis für den Vertragsschluss antreten, der Widerruf kann "hilfsweise" erklärt und der Vertragsschluss immer noch bestritten werden ("Widerspruch").

    Man sollte keine Panik erzeugen. Mehr oder weniger der einzig mögliche Fehler wäre die Unterzeichnung dieser bösen Ratenzahlungsvereinbarungen (mit Schuldanerkenntnis), die von den Inkassobüros immer gerne den Mahnschreiben beigelegt werden. Erst damit hätte man dann wirklich ein Problem. Das müsste man dann anfechten wegen Sittenwidrigkeit u.s.w.
    Vorher lässt sich mehr oder weniger alles glattbügeln. Außerdem: die Gewinnbimmler haben schon ein Problem, wenn sie für eine Klage die aktivlegitimierte Partei benennen sollen. Angesichts der Phantomfirmenkonstrukte reicht da schon die Rüge wegen § 253 ZPO (nicht ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei...), und dann können die Hanswürste ihre Gesprächsaufzeichnungen in die Tonne kloppen. Ist alles nix wert, auch irgendwelche Widerrufserklärungen im Rechtsirrtum sind da letztendlich völlig wurst.
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  2. #42
    Senior Mitglied Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Avatar von Solli
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    Dem stimme ich zu: Wenn man einen nicht existenten Vertrag widerruft ist das zwar formal falsch, sollte aber in der Praxis bei einem Verbraucher keinen Schaden anrichten.

    Ergänzen möchte ich aber noch: Was man nicht tun sollte ist (mit Frist) kündigen. Denn dann zahlt man erst mal für ein paar Monate etwas, das man gar nicht haben will. Darauf zielt auch die bekannte Kündigungsmasche ab ("Sie können jetzt kündigen, dann spielen Sie nur noch drei Monate. Andernfalls läuft das Spiel noch zwei Jahre weiter."). Aber selbst wenn man einen nicht existenten Vertrag gekündigt hat kann man immer noch einen Widerspruch hinterher schicken. Oder man spart sich die Schreiberei und lässt einfach die Lastschriften zurück buchen. Außer heißer Luft hat man da bei den ganzen Scheinfirmen nichts zu befürchten.

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  3. #43
    Mitglied Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Helmi98 schreibt nur Brauchbares! Avatar von Helmi98
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    Hey Leute, ich wollte hier doch keine Diskussion auslösen!
    Telefon: eine Erfindung des Teufels, die die erfreuliche Möglichkeit, sich einen lästigen Menschen vom Leib halten zu können, teilweise wieder zunichte macht.
    (Ambrose Bierce)

  4. #44
    Neues Mitglied MichaGZ scheint in Ordnung zu sein
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    Hallo Zusammen,

    auf der Suche nach Informationen zu zu Gobal Collect BV bin ich auf dieses Forum gestoßen.
    Ich habe auf dem Konto meines Vaters im Januar und Febraur je eine Abbuchung von Gobal Collect BV über 69,00€ entdeckt. Als ich ihn darauf angesprochen habe, erzählte er mir etwas von Lotto und hohen Gewinnchancen, die ihm am Telefon versprochen wurden. Daraufhin hat er wohl seine Kontodaten weitergegeben....

    Er hat keinerlei Unterlagen zugeschickt bekommen und beim Telefonat weder Nummer, Firma, Ansprechpartner oder sonst irgendeine Information notiert. Meiner Meinung nach ist er auf ein unseriöses Unternehmen reingefallen und ein Vertrag somit nicht gültig, wenn er denn überhaupt besteht.

    Ich weiß, dass ich diese Lastschriften von der Bank zurückbuchen lassen kann. Nur was mach ich dann weiter? Ich rechne fest damit, dass mein Vater danach Mahnschreiben mit zusätzlichen Kosten bis hin zu angedrohten Schufa-Einträgen bekommen wird...

    Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann oder mir einen Tipp gibt an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank!!

  5. #45
    Medien- & Kaffeeguru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru Avatar von truelife
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    Hallo MichaGZ, willkommen im Forum des Antispam e.V.!

    Lies dich mal durch unser Wiki: http://www.antispam-ev.de/wiki/Telef..._Vertr%C3%A4ge und http://www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift und http://www.antispam-ev.de/wiki/Schufa

    Mahnen kann der Laden soviel er will (und bereit ist, an Porto auszugeben). Einen Schufa-Eintrag gibt es hingegen nicht. Das einzige Schriftstück, auf das man reagieren müsste, so es denn käme, wäre ein Mahnbescheid in einem gelben Umschlag vom Mahngericht.

    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009

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  6. #46
    Senior Mitglied Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Solli ist Forum Guru Avatar von Solli
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    Zitat Zitat von MichaGZ Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach ist er auf ein unseriöses Unternehmen reingefallen und ein Vertrag somit nicht gültig, wenn er denn überhaupt besteht.
    Sehr wahrscheinlich ist dass die Vertragspartei nicht ordendlich benannt wurde und der Vertrag schon alleine deshalb nicht gültig ist. "Vorteilstipp" oder "Vorteilslotto" sind keine Firmen, mit denen man einen Vertrag schließen könnte.

    Zitat Zitat von MichaGZ Beitrag anzeigen
    Ich weiß, dass ich diese Lastschriften von der Bank zurückbuchen lassen kann. Nur was mach ich dann weiter?
    Das Konto beobachten und auch weitere Lastschriften jedes mal zurück buchen.

    Zitat Zitat von MichaGZ Beitrag anzeigen
    Ich rechne fest damit, dass mein Vater danach Mahnschreiben mit zusätzlichen Kosten bis hin zu angedrohten Schufa-Einträgen bekommen wird...
    Das kann gut sein. Papier ist aber geduldig, Mahnschreiben auch. Mahnungen zu unberechtigten Forderungen können getrost ignoriert werden. Auch die Drohung von Schufa-Einträgen. Tatsächlich eintragen wird nämlich niemand etwas bei strittigen Forderungen.

    Das einzige, was nicht ignoriert werden darf, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dem widerspricht man fristgemäß und grundlos. Aber dass so einer beantragt wird ist meiner Erfahrung nach extrem unwahrscheinlich. Alles was von der Lottobude oder irgendwelchen Inkassobüros oder Anwälten kommt kann man jedenfalls abheften oder ablegen.

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  7. #47
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    Vor Schufa-Einträgen braucht man in diesem Zusammenhang keine Angst zu haben. Das ist bezüglich dieser Gewinnbimmel-Anbieter bisher nie bekannt geworden. Es wäre auch rechtsmißbräuchlich, die Gegenseite könnte sich damit sehr viel Ärger bis hin zur einstweiligen Verfügung einhandeln. Das riskieren selbst unseriöse Inkassobüros nur extrem selten. Und selbst wenn: ab zum Anwalt, wenn es sein muss einstweilige Verfügung etc.

    Der Schufa-Eintrag wäre schon allein deswegen unzulässig, weil die fordernde Vertragspartei gar nicht hinreichend bestimmt ist - folglich kann schon allein deswegen das im § 28a BDSG vorausgesetzte "berechtigte Interesse" gar nicht bestehen. Das gilt selbst bei einer unbestrittenen Forderung.

    Mahnungen werden sicherlich kommen, was ja auch ganz klar ist. Wenn man einem Kojoten sein Freßchen wegnimmt, dann wird der schließlich auch fürchterlich das Heulen und Knurren anfangen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er dann ein Leberwurstbrötchen bekommen muss. Er muss auch keine Erklärung oder Rechtfertigung bekommen, warum er leider nichts kriegt.

    Solange es bei außergerichtlichen Drohungen und Mahnungen bleibt, ist das alles wurst und kann komplett ignoriert werden. Papier ist geduldig. Mahnbescheide sind in diesen Fällen extremst selten, und wie oben gesagt: in so einem Fall Widerspruch und basta. Klagen vor Gericht sind noch seltener, und die Banden haben sich da bisher immer eine Watsche geholt.

    Also: rabiat rückbuchen, ansonsten kein Kontakt mit der Gegenseite. Hat sich bisher hunderttausendfach bewährt, es gibt keinen einzigen Fall, wo jemand einen Nachteil gehabt hätte, weil er kein Geschreibsel mit der Gegenseite angefangen hat. Diese Banden haben jedwede Art des seriösen Geschäftslebens vollständig verlassen. Folglich braucht man hier als Betroffener ebenfalls nicht meinen, man müsse wegen der Seriosität guten Willen zeigen und sich erklären oder irgend etwas tun. Das ist vollkommen überflüssig, in diesen Fällen ist es um jeden Cent Porto zu schade.
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  8. #48
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    nach meiner Erfahrung brauchst du nicht mal mit Mahnungen zu rechnen. Global Collect hat es nach 3 Abbuchversuchen mit Rückbuchung dann sein lassen...

  9. #49
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    Vielen Dank für Eure Hilfe!!

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