Heute frisch eingetroffen: ein Anruf ohne Übermittlung der Rufnummer (Verstoss gegen § 102 TKG) mit Werbung für eine Spende für die gemeinnützige BaKiTa gGmbH. Natürlich kann man mir keine Informationen per Fax oder Email senden, ich solle mich doch bitte auf der Homepage schlau machen.
Da ich nicht weiss, ob die BaKiTa gGmbH beim Umgang mit den Spenden ebenso rechtswidrig hantiert wie bei der Beachtung des Werbeverbotes mit unterdrückter Rufnummer und ohne Werbeeinverständnis, kann ich leider nicht in den Kreis der erlauchten Spender eintreten.


Zitieren


Lesezeichen