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Thema: 08003636266 Anruf von einer Behindertenwerkstätte

  1. #1
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    Standard 08003636266 Anruf von einer Behindertenwerkstätte

    Habe eben einen Anruf bekommen von einer Behinderten Werkstätte, den genauen
    Namen (Firmierung) hab ich leider schon wieder vergessen. Von der Art wie ich das Gespräch empfand, erinnerte es mich stark an ein Call-Center, es ging darum das die
    armen Menschlein schlecht dran sind und ob man nicht gerne etwas gutes tun würde, in Form einer Matte oder Bürste kaufen. Auf meine Aussage das ich momentan klamm bin hat er mir sofort angeboten im August oder September zu liefern.

    Im Prinzip ist es keine verwerfliche Sache wenn mich nicht folgendes stört.

    Ich selber arbeite bei OBI und wir müssen jedes Jahr für soundsoviel Waren wert
    bei den Behindertenwerkstätten einkaufen, wenn ich da dann was kaufe weiß ich
    genau woher es kommt, hier am Telefon bin ich halt immer skeptisch.

    Jetzt die Frage an euch was haltet ihr davon, ist dies seriös oder ein Spam.

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von feuerbiber Beitrag anzeigen
    Jetzt die Frage an euch was haltet ihr davon, ist dies seriös oder ein Spam.
    Ist bereits negativ aufgefallen > http://www.tellows.de/num/08003636266

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Die Herkunft dieser Waren kann niemand überprüfen. Kann genauso gut in China hergestellt worden sein. Der Wahrheitsgehalt von Behauptungen am Telefon beim Cold-Call, speziell unter Verschleierung der Identität des werbenden Unternehmens, steht grundsätzlich dahin.
    Goofy
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  4. #4
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    Standard erneuter Betrugsversuch

    Heute morgen, um 08:22 Uhr, versuchte ein ***, der sich als Mitarbeiter der Blindenmission Betzdorf ausgab, mir alle möglichen Schneeräumgerätschaften,
    sowie Fußmatten, Besen, Bürsten, etc. anzudrehen.
    Besagter *** war ganz schön hartnäckig. Ein richtiges ***.
    Also Achtung! Die auf meinem Display angezeigte Nr. entsprach exakt der des o.g. Themas. (08003636266)
    Was sind das doch einmal für ***, die mit dieser Masche zu *** versuchen. Pfui Teufel.
    Gruß lockenfrosch50
    Geändert von mareike26 (18.01.2013 um 15:18 Uhr) Grund: 1. Tonfall, bitte Forenregeln lesen. 2. bitte Forenregeln nochmal lesen.

  5. #5
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    alter Fred, gleiche Geschichte.

    Heute Mittag rief einer dieser Typen mit der 0800-3636266 an:

    Guten Tag, spreche ich mit Herrn Schmidt?

    "Wer sind sie?"

    "Mein Name ist Dingsbums von den Blindenwerkstätten Betzdorf. Spreche ich mit Herrn Schmidt?"

    Ich nenne meinen Namen bei solchen Gesprächen grundsätzlich nicht)

    "Was hab ich mit ihnen zu tun?"

    "Wir rufen alle Personen in Lein***** an."

    "Sie wissen daß Coldcalls verboten sind, oder?"

    "Wir haben eine Genehmigung, wir dürfen das."

    "Einen Scheiß dürfen sie. Es ist für alle verboten, Tschüß!"

    Dann habe ich aufgelegt und die Nummer gleich im Handy gesperrt.

    Was mich wundert, ist der Fakt, daß ich von diesem Typen nicht nur angerufen wurde, sondern er auch wußte in welcher Stadt ich wohne.
    Meine Handynummer gebe ich kaum heraus. Sie ist nirgends eingetragen.
    Ich habe sie in nur sehr seltenen Fällen mit meiner Adresse verknüpft herausgegeben. Und zwar bei zwei oder drei Bestellungen wo ich für den Lieferanten erreichbar sein mußte.

    Und ich weiß sicher, daß in jedem Fall zugesichert wurde, daß die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Entweder also wurden Daten trotz dieser Zusage weitergegeben.
    Oder diese Typen kommen auf andere Weise an die Daten.

    Die Sperrfunktion im Handy möchte ich jedenfalls nicht mehr missen.

    Frage: sollte man die Typen bei der Netzagentur anschwärzen. Scheinbar gabs da ja schonmal Abmahnungen, die aber nicht die nötige Einsicht auf Seiten des Vereins auslösten.

  6. #6
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von derSCHMIDT Beitrag anzeigen
    Frage: sollte man die Typen bei der Netzagentur anschwärzen.
    Der Gang zur BNetzA schadet nicht: In erster Linie Dir, also kannst Du das ruhig machen. Allerdings muss ich auch voraussagen, dass er in zweiter Linie auch den Anrufern vermutlich nicht schaden wird, weil die BNetzA entweder komplett untätig bleibt, oder weil sie nur ein konsequenzfreies "Du! Du! Du!" ausspricht.

    Bist du Dir sicher, dass die Anrufer bereits abgemahnt wurden? Wenn ja, wäre die Wettbewerbszentrale mein erster Anlaufpunkt.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  7. #7
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von derSCHMIDT Beitrag anzeigen
    sollte man die Typen bei der Netzagentur anschwärzen. Scheinbar gabs da ja schonmal Abmahnungen, die aber nicht die nötige Einsicht auf Seiten des Vereins auslösten.
    Bei Tellows schreibt jemand, die Blindenwerkstatt sei schon [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]worden. Verpfeife sie an die Berliner Verbraucherzentrale, das kommt sie extra teuer.

    Wuschel
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  8. #8
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    Habe ich auch schon bekommen diese Anrufe. Da bleibt im Endeffekt nur eins: In der Fritz!Box direkt auf den Anrufbeantworter umleiten. Ich finde, diese Leute werden einfach zu gering bestraft. Wären die Strafen höher, so würde es, denke ich, nicht mehr so viele schwachsinnige Anrufe geben.

  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wir nennen das hier: "Vollzugsdefizit im Wettbewerbsrecht und bei Wirtschaftskriminalität".

    Und dieses Vollzugsdefizit kommt ja in Deutschland auch nicht von ungefähr, sondern das ist in jahrzehntelanger lobbyistischer politischer Wühlarbeit entstanden, inklusive massiver Gehirnwäsche in der täglichen Pressearbeit. Stichwort: "Schutz des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der kreativen, innovativen Unternehmen vor Überregulierung und Gängelung des Marktes."
    Goofy
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  10. #10
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    Ich denke, dass eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur hier durchaus sinnvoll ist. Schließlich rufen die Außenmitarbeiter der Blindenwerkstätte im Namen ihres tatsächlichen Auftraggebers an über eine rückrufbare kostenlose Rufnummer. Verkauft werden auch, wie ich vermute, nur sogenannte Blindenwaren mit dem entsprechenden Siegel.

    Die Beschwerde richtet sich also gegen die unerlaubte, belästigende Werbung für diese Blindenwaren durch Telefonanrufe bei Verbrauchern.

    Bis zu seiner Aufhebung im Jahr 2007 regelte das Blindenwarenvertriebsgesetz aus dem Jahr 1965 den Verkauf von Blindenwaren und sogenannter Zusatzwaren. Geblieben ist auf jeden Fall das Blindensiegel für die Blindenware.

    In einem Streitfall entschied das OLG Düsseldorf 2001, dass Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen als branchenüblicher Verkaufsweg für Blindenware erlaubt ist.
    Vgl. dazu: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Genau dieses Urteil mit dem Az. 20 U 36 / 98 erwähnt die Blindenwerkstätte Betzdorf, um die es hier geht, auf ihrer Homepage (www.bws-betzdorf.de), um die telefonischen Werbeanrufe als erlaubt hinzustellen.

    Die hier im Forum vorgetragenen Beschwerden kommen offensichtlich von Verbrauchern, also Privatpersonen, die angerufen wurden. Auch Blindenwerkstätten dürfen jedoch nicht – guter Zweck hin oder her – bei Privatpersonen anrufen.

    Diese Feststellung findet sich zwar auch auf der Webseite der Blindenwerkstätte Betzdorf, allerdings erst nach einigem Durchklicken. Zunächst ist auf der Homepage generell von erlaubt die Rede, im Untermenü “Blindenwarenverkauf” ist die Rede von erlaubten Anrufen bei “Marktteilnehmern” und erst über einen weiteren Link zu einem Gutachten über dieses Thema bekommt man die klare Aussage, dass Anrufe bei Verbrauchern generell, also auch für Blindenwaren, nicht erlaubt sind.

    Die Praxis der Blindenwerkstätte Betzdorf ist offenbar anders, genauso wie es auf den ersten Blick auf der Homepage suggeriert wird, dass man generell für Blindenware Werbeanrufe tätigt bzw. tätigen darf.

    Gruß von SOSiLi

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