Aber die Wut kann man trotzdem bei solchen bekommen.
Geld sehen die nicht von mir. Die können bis zum jüngstem Tag warten.
Am liebsten würde ich zur Polizei gehen und sie Anzeigen wegen versuchten Betrug.
Aber die Wut kann man trotzdem bei solchen bekommen.
Geld sehen die nicht von mir. Die können bis zum jüngstem Tag warten.
Am liebsten würde ich zur Polizei gehen und sie Anzeigen wegen versuchten Betrug.
Wut ist ein schlechter Ratgeber.
Strafanzeigen sind erst dann sinnvoll, wenn die Gegenseite sich nicht mehr mit "Gutgläubigkeit" rausreden kann. Siehe dazu weiter oben.
Der typisch deutsche polterige Aktionismus bringt an dieser Stelle gar nichts. Sondern ein nüchtern taktisch geplantes Vorgehen ist gefragt.
Goofy
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Mal blöd gefragt.
Wenn wieder Post von denen kommt, einfach mal Annahme verweigern.
Natürlich nicht die vo Gericht, wenn da was kommen sollte.
Na klar, es gibt keine Rechtspflicht, stinknormale Mahnschreiben annehmen zu müssen.
Die Annahme eines Mahnbescheides bzw. gerichtlicher Ladungen etc. kannst Du dagegen nicht verweigern, denn die werden Dir mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Wenn Du das ungeöffnet in den nächsten Postkasten wirfst und "Annahme verweigert - zurück!" daraufkritzelst, dann gilt der Brief vom Gericht rechtlich trotzdem als zugestellt und zu Deiner Kenntnis gelangt, weil er bereits "in Deinem Machtbereich eingegangen" war.
(§§ 179, 180 ZPO)
Goofy
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Uniscore macht auch mal wieder von sich reden:
kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist für alte Forderungen, betreibt die uniscore Forderungsmanagement GmbH das gerichtliche Mahnverfahren gegenüber geschädigten Opfern, aus einer Abofalle der Musicstar GmbH aus dem Jahr 2009
Neoliberaler Mediengleichklang und konzertierte Meinungsmache? Mit mir nicht! Nachdenkseiten!
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10...ber-reagieren/
Mir liegen zur Bearbeitung Mahnbescheide vor, die von “uniscore Forderungsmanagement GmbH” (uniscore) beantragt wurden. Ausweislich der Mahnbescheide geht es um Forderungen, die am 12.05.2010 an die uniscore abgetreten wurden “bzw. auf diese übergegangen sind”. Ursprünglicher Forderungsinhaber war eine “Pressevertrieb Trave GmbH”, zu der ich auf Anhieb eine interessante Pressemeldung hinsichtlich eines früher laufenden Strafverfahren gefunden habe.
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