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Thema: Spam und die Haltung der Gerichte

  1. #1
    Mitglied radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig radan ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Standard Spam und die Haltung der Gerichte

    Manchmal möchte man verzweifeln:

    Ein Unternehmen möchte, dass ich bei ihm bestelle, schickt mir seinen Katalog per Post. Ich faxe meine Bestellung von Büromaterial dort hin, auf dem Formular wird - ausdrücklich für den Fall von Rückfragen - darum gebeten, eine Mailadresse anzugeben. Ich schreibe nochmalk dazu "kein Werbung!" und gebe eine spezifische Adresse nach folgendem Zuschnitt an: NamedesUnternehmens@meineAdresse.de.

    Mails, die darauf eingehen, landen in meinem catch-all- Postfach.

    Es kommt, wie es kommen muss, genau auf der genannten Adresse schickt mir der Büroartikelversender binnen kürzester Frist Werbung.
    Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ignoriert, demnach konsequenterweise Klagerhebung.

    Jetzt Hinweisbeschluss des Landgerichts: Man sehe keinen Eingriff in das Recht am Unternehmen, denn die Adresse sei ja nur für Mail vom Büroartikelversender eingerichtet worden.
    Manchmal möchte man wirklich die Zulassung zurückgeben.

  2. #2
    mareike26
    Gast

    Standard

    Thema verschoben, da es hier um eine Diskussion geht, nicht um die Dokumentation eines Spamruns.

  3. #3
    Senior Mitglied Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert Gerlach ist vertrauenswürdig und höchst informiert
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    Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln und den betreffenden Richtern wünschen, mal am eigenen Leib zu erfahren wie sich Unternehmen einen Dreck um die Rechtslage kümmern und einen vollspammen.

    Und der Gesetzgeber muss notwendig erfolgreiche Klagen gegen Spam "belohnen". Es kann nicht sein, dass man vor Gericht ausschließlich sein Recht durchsetzen kann und wenn man auf einen unwilligen oder unkundigen Richter trifft oder auch nur die Streitwertlotterie falsch einschätzt, dann zahlt man munter drauf. Da ist eine Klage schnell selbst im eindeutigsten Fall wirtschaftlicher Unsinn. Das führt in der Konsequenz dazu, dass praktisch nicht gegen Spam geklagt wird und das wissen gerade die systematisch spammenden Unternehmen ganz genau. Im Gesetz stelle ich mir das so vor: Zuerst kommt natürlich die Abmahnung, die nicht oder nur teilweise anerkannt wird. Wird im Klageverfahren die Rechtmäßigkeit der Abmahnung festgestellt, so ist neben den normalen Kosten eine empfindliche zusätzliche Strafe fällig, die an den Kläger zu zahlen ist (z.B. 20% des Streitwerts). Das würde Abmahnungen sehr viel wirksamer machen und zudem die Gerichte von Klagen entlasten, weil das jeweils abgemahnte Unternehmen ein sehr viel größeres Prozesskostenrisiko trägt als der Kläger. Und die Kläger hätten eine wirtschaftliche Kompensation für die unvermeidlichen Fehlurteile der Gerichte.

  4. #4
    Mitglied Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Gaia ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Hier hat das Landgericht auf ganzer Linie versagt, denn man hätte sehr wohl berücksichtigen müssen, dass der Kläger eindeutig Werbung untersagt hat.
    Es spielt meiner Auffassung nach überhaupt keine Rolle, auf welche Adresse der Spam einschlug und ob diese Adresse für einen expliziten Geschäftszweck eingerichtet wurde.
    Auch ich frage mich langsam, wofür es Gesetze und Urteile des BGH gibt, wenn diese wie in diesem Fall zum Nachteil der Geschädigten missachtet werden.
    Ich hoffe man kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen... Rest spar ich mir mal lieber

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