Liebe Forumsgemeinde,
Unser Kind ist auf Drücker hereingefallen, als sie mit Freund auf einem Stadtfest war.
Ihr wurde mit Handgreiflichkeiten und Worten als Lesprobe getarnt ein Abo der Zeitschrift "Echo der Frau" aus einem Kleinkatalog der VSR untergejubelt und letzte Woche kam die Rechnung
Ich habe mir die Unterlagen angeschaut und die Vermittlerin hat nur mit den Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamens unterschrieben. Also habe ich mich hingesetzt und VSR eine e-Mail geschrieben und den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit und arglistiger Täuschung angefochten. Ich habe auch gleich angemerkt, dass wir eine hervorragende Rechtsschutz-Versicherung haben und hervorrangende Anwälte uns im Streitfall vertreten werden. 2 Tage später habe ich bei VSR angerufen, weil noch keine Antwort da war und da habe ich der Dame auch deutlich zu verstehen gegeben, was ich von Handgreiflichkeiten und solchen Drücker-Methoden halte. Man hat mich an die PVZ Stockelsdorf verwiesen, weil man angeblich keine Daten habe. Darauf habe ich der Dame gesagt, dass VSR als Vertragspartner auch Ansprechpartner ist und sie sich darum zu kümmern habe, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird.
Gestern kam Post von der PVZ Stockelsdorf, dass der Vertrag storniert wurde und eventuell noch gelieferte Zeitschriften als kostenloses Werbematerial betrachtet werden dürfen... geht doch
Es lohnt sich also sich zu wehren, auch wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist. Solche Drückermethoden sind leider immer noch Usus und es hat sicher noch einige Leute an dem Tag erwischt.

Die Kistlerhofer Str. 170 in München ist hier im Forum schon unangenehm aufgefallen (keine Ahnung gerade wo) und die PVZ Stockelsorf hat ja hier schon eine lange Krankenakte.

Nun habe ich noch eine Frage:
Sollen wir trotzdem Strafanzeige wegen versuchtem Betrug, arglistiger Täuschung und Nötigung erstatten?
Da es nochmal gutgegangen ist haben wir vorerst darauf verzichtet.

lG Eure Gaia