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Thema: VSR Verlag Service GmbH und PVZ Stockelsdorf

  1. #11
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    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Letztendlich dürfte Aussage gegen Aussage stehen.
    Quark. Im Strafprozess steht regelmäßig nicht "Aussage gegen Aussage", die Aussage des Beschuldigten/Angeklagten ist jedenfalls keine Zeugenausage, wo dieser zweifelhafte Spruch allenfalls Sinn machen kann.
    Außerdem halte ich es für kontraproduktiv, aus taktischen Erwägungen ("die stellen ja vermutlich doch ein") Geschädigte von Strafanzeigen abzuhalten. Der Mechanismus läuft genau andersrum: Es muss Strafanzeigen vom Himmel regnen, bis die StA merkt, dass es vielleicht klüger ist und weniger Arbeit macht, ordentlich zu ermitteln, als einfach dauern mit blöden Floskeln einzustellen.
    sastef

  2. #12
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    $ Weibchen hat sich auch am 19.08.2013 von einem Drücker einer Sportwerbung A.D. aus Chemnitz ein Abo für den Stern aufschwatzen lassen. Angeblich bekommen da die örtlichen Vereine - je nach Erfolg der Drückerkolonnen - Bälle, Trikots etc. Auf dem ausgehändigten "Vertrag" ist eine Widerrufsbelehrung für die Sportwerbung A.D. Für das Abo sind die wöchentlichen Kosten angegeben, nicht jedoch der jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Abonnementspreis - entsprechend der gewünschten Zahlungsweise. So fehlt m.E. schon mal die Angabe des Endpreises.

    Am 11.09. Kam dann ein Bestätigungsschreiben der A.D. und dass sie sich freuen würden, uns zu beliefern. Auch hier ist kein Endpreis, sondern nur der wöchentliche Einzelpreis angegeben. Weiterhin schreiben sie, dass mit der Betreuung des Abo die PVZ beauftragt wäre. Auf dem ursprünglichen Vertrag erfolgt kein Hinweis, wer die Vertragsbetreuung übernehmen würde, sondern nur ein allgemeines Bla-Bla. Wir haben daraufhin einen Widerspruch wg. arglistiger Täuschung, hilfsweise den Widerruf erklärt.

    Am 30.09. schrub nun die PVZ, das der Widerruf zu spät erfolgt wäre und dass eine Kündigung des Abo nicht mehr möglich sei. Ich habe heute nochmals ein Schreiben zur PVZ gesandt, in dem ich die Existenz eines Vertrages mit der PVZ bestreite, einem Vertragsverhältnis widerspreche bzw. hilfweise den Widerruf erkläre. Weiterhin schreibe ich ihnen, das uns von der PVZ keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde, somit hat sie ja noch gar nicht zu laufen begonnen.

    Mal sehen, ob wir die Plagegeister losbringen...
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  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Na geht doch,

    die PVZ hat mir bestätigt, dass das Abo von ihrer Seite storniert sei und sie keinerlei Rechte mehr herleiten...

    Man muss nur hartnäckig genug sein, dann merken die, dass sie sich u.U. auf dünnem Eis bewegen.
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  4. #14
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor der Gutschein-Masche der VSR Verlag Service GmbH.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Täglich erreichen uns mehrere Beschwerden von Betroffenen, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden: ...

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