Quark. Im Strafprozess steht regelmäßig nicht "Aussage gegen Aussage", die Aussage des Beschuldigten/Angeklagten ist jedenfalls keine Zeugenausage, wo dieser zweifelhafte Spruch allenfalls Sinn machen kann.
Außerdem halte ich es für kontraproduktiv, aus taktischen Erwägungen ("die stellen ja vermutlich doch ein") Geschädigte von Strafanzeigen abzuhalten. Der Mechanismus läuft genau andersrum: Es muss Strafanzeigen vom Himmel regnen, bis die StA merkt, dass es vielleicht klüger ist und weniger Arbeit macht, ordentlich zu ermitteln, als einfach dauern mit blöden Floskeln einzustellen.
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