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Thema: Cold Calls im Namen von Yourfone

  1. #31
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Hallo markyhamburg,
    willkommen im Forum!

    Zitat Zitat von markyhamburg Beitrag anzeigen
    Am Telefon war eine Frau die mir sehr höflich und nett anbot Yourfone`s Allnet Flat ganz unverbindlich für 30 Tage zu testen. […]
    Telefonisch abgeschlossene Verträge sind ein heikles Thema, wie Du unter dem Link im Antispam-Wiki nachlesen kannst. Knackpunkt in Deinem Fall dürfte wohl die Beweisbarkeit der mündlichen Versprechungen sein. Hat yourfone das Gespräch mitgeschnitten? (Dazu hättest Du zustimmen müssen, siehe Gesprächsaufzeichnung – Mitschnitt).

    Was steht in den Unterlagen, die Ihr mit den Karten bekommen habt? Kann es sein, dass dort ein Vertrag beiliegt, der ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten zwei Monate hat? Du hast zumindest eine Karte genutzt, was man IMO – und IANAL – als Annahme des Vertrags werten könnte. Und wenn der Vertrag bzw. die AGB sagen, dass Ihr nach zwei Monaten aktiv hättet kündigen müssen, und Ihr habt das nicht getan, dann dürftet Ihr jetzt vermutlich zwei Jahre daran hängen.

    Was telefonisch be- und versprochen wurde, ist dabei zweitrangig, denn beweisbar sind solche Zusagen nur in den seltensten Fällen. Steht aber alles im Wiki, wenn Du den Links hier und in den Artikeln folgst, bekommst Du einen guten Einstieg in die Materie.

    Zitat Zitat von markyhamburg Beitrag anzeigen
    Ich weis nicht wie ich jetzt aus diesen Verträgen wieder rauskommen kann und bitte um eure Hilfe. Eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur habe ich bereits gemacht und überlege nun eine Anzeige bei der Polizei.
    Die BNetzA wird der Erfahrung vieler Foristi hier auch bei wiederholten und beweisbaren Verstößen kaum tätig. Und wenn, verhängt sie lächerliche Bußgelder. Meiner Meinung nach ein zahnloser Tiger, und im Telefonbereich eine Alibi-Agentur, damit Telefonterroisten in Ruhe ihrem Treiben nachgehen können, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, die richtig weh tun.

    Eine Anzeige bei der Polizei kann man machen. Ich wüsste aber nicht, welcher Delikt hier in Frage kommt. Was wirklich Schwerwiegendes kommt nicht in Frage. Daher vermute ich, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige ohne viel Federlesen und ohne große Ermittlungen einstellt. Den Weg zur Polizei kann man sich also sparen, für eine Anzeige reicht es einfach nicht.

    Ich würde an Deiner Stelle dringend professionelle Hilfe suchen. Entweder gehst Du zur nächstgelegenen Verbraucherzentrale, oder Du nimmst Rechtsberatung in Anspruch. Und zwar möglichst gestern. Hier muss ganz genau geschaut werden, was vorgefallen ist. Und die Bewertung können Profis wesentlich besser als wir hier aus der Ferne.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  2. #32
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    hi

    ev. wäre das ein Ansatzpunkt um die Verträge für nichtig zu erklären:

    Nach Telefonwerbung geschlossener Vertrag ist unwirksam

    Werbeanrufe ohne Zustimmung des Angerufenen sind nicht nur nervig, sondern begründen nicht zwingend einen am Telefon geschlossenen Vertrag. Das entschied das Amtsgericht Bremen in einem aktuellen Fall. Dem Provider steht kein Vergütungsanspruch zu.
    => http://www.teltarif.de/telefonwerbung-vertrag-unwirksam/news/53696.html

    Begründet sich auf: §134 BGB: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."

    Rainer

  3. #33
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    Das ist eine schöne amtsrichterliche Entscheidung, aber halt krasse Mindermeinung.

  4. #34
    Mitglied Avatar von Chactory
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    Zitat Zitat von markyhamburg Beitrag anzeigen
    ich bin durch so einen "Cold Call" von Yourfone geschädigt worden […]
    […] und das die Karten (Es wurden uns 2 Sim-Karten zugeschickt) nach den 30 Tagen von selbst inaktiv werden.
    Ich habe nur eine davon getestet […] Nach etwa 20 Tagen nahm ich die Karte ausser Betrieb […]
    Die ganze Zeit wurde nichts vom Konto abgebucht, bis dann am 23.01.14 eine Abbuchung von 2x 19,90€ erfolgte.
    Ich weis nicht wie ich jetzt aus diesen Verträgen wieder rauskommen kann.
    Mich würde interessieren:
    - Waren den SIM-Karten auch Verträge beigelegt? Was steht denn darin? Hast Du etwas unterschrieben?
    - Wenn ich etwas nutze, habe ich es dann grundsätzlich nach den von mir nicht unterschriebenen Bedingungen
    - des Vertagsgebers oder nach meinen Bedingungen genutzt?
    - Wenn ich nichts unterschrieben habe, wie kann dann das offenbar unseriöse Unternehmen davon ausgehen,
    - daß ich deren AGB und Nutzungsbedingungen akzeptiert habe?
    - Wieso geht das Unternehmen gleich davon aus, daß beide Karten genutzt wurden und zu zahlen sind?

    IANAL, aber ich glaube, ich würde zurückbuchen lasssen und die Bank von der Nichtexistenz jeglicher Einzugserlaubnis benachrichtigen. Und Anzeige erstatten. Und unbedingt (!) eine Rechtsberatung aufsuchen, z.B. bei einer Verbraucherzentrale oder bei der Stadt.

  5. #35
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wenn den SIM-Karten irgendwelche "Vertragsunterlagen" beigelegt waren, dann bedeutet das m.A.n. keineswegs, dass ohne Rückbestätigung des Kunden bereits ein bindender Vertrag zustandegekommen sein sollte.

    Vereinfachtes Beispiel: Herr Müller lädt vor dem Haus von Herrn Meier 2 Tonnen Pferdemist ab und legt in seinen Briefkasten ein Schreiben ein mit dem Inhalt:
    "
    Vertrag

    Sollten Sie den Pferdemist nutzen und in ihrem Garten verteilen, so gehen Sie hiermit konkludent und bindend einen wirksamen Vertrag ein und haben mir hierfür die Kosten von 528,28 Euro zu erstatten. Andernfalls haben Sie mir bis in 1 Woche die Nichtnutzung des Pferdemists anzuzeigen."
    Soll das ein "Vertrag" sein? - Sicher nicht. Es fehlt die "beiderseitige Willenserklärung". Ein Bindungswille des Kunden muss schon noch irgendwo explizit erkennbar sein.
    Es handelt sich um eine völlig einseitige Willenserklärung: der Lieferant ist der Meinung, dass der Kunde gefälligst einen wirksamen Vertrag einzugehen habe. Das allein interessiert aber keinen Richter.

    Wenn die Nutzung der gelieferten Ware bereits eine konkludente Vertragsannahme bedeuten würde, dann wäre der § 241a Abs. 1 BGB ja völlig hinfällig. Gerade dieser Paragraf soll aber doch den Verbraucher explizit vor solchen durch nicht bestellte Lieferungen untergeschobenen Verträgen schützen.

    In AGB kann darüber hinaus viel drinstehen, wenn der Tag lang und die Nächte mondhell sind. Das ist so noch lange nicht alles rechtswirksam. Wenn in den AGB von einer konkludenten Vertragsannahme auch ohne Rückbestätigung die Rede wäre, dann wäre das klar eine "überraschende Klausel" gemäß § 305c BGB und damit unwirksam.

    Für meine Begriffe ist es also noch lange nicht gesagt, dass man da nicht aus dem angeblichen "Vertrag" herauskäme.

    Trotzdem empfehle auch ich, eine Verbraucherberatung oder einen Anwalt aufzusuchen, um den Schriftkram vor Ort zu prüfen und auch um zu checken, was genau am Telefon gesagt wurde.

    Wenn man sich schon beschweren will, dann wäre die einzig sinnvolle Adresse hier die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale.
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  6. #36
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    Yourfone ist auch ein Laden, mit dem ich keine Geschäfte machen würde.
    Hatte hier einen Fall, wo unter angeblich österreichischer Nummer angerufen wurde, leider keine Testbestellung möglich. Habe dann bei der Firma nachgefragt, worauf mich deren "Director Sales" J. M. angerufen und eine halbe Stunde lang aus dem ICE heraus vollgetextet hat, wie schlimm er das finde und dass er sich um Aufklärung bemühen würde. Man ginge streng gegen solche Werbung vor, wäre ja so seriös und finde das ganz bedauerlich. Er würde dem auf den Grund gehen. Als er dan nmitgekriegt hat, dass in diesem Fall mangels erfolgreicher Testbestellung leider keine gerichtsfesten Beweise gegeben hat, hat er die dann per Mail angekündigte Antwort nicht folgen lassen und nie mehr reagiert. Seriöse Firma, seriöse Leitung.

  7. #37
    Mitglied Avatar von Chactory
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    Ich bin so sauer auf solche Abzocker, daß ich Yourfone wenigstens im WOT eine negative Bewertung verpaßt habe ... Das ist doch sicherlich gerechtfertigt, nach dem, was hier beschrieben wurde?

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  8. #38
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Wurde mit Yourfone oder seinem Vertriebspartner ein schriftlicher Vertrag geschlossen? Wurde eventuell bei Entgegennahme der SIM-Karten beim Briefzusteller etwas unterschrieben ("Postident Special" oder wie das heißt)?

    Falls ein Vertrag utnerschrieben wurde rate ich dringend, einen Anwalt zu konsultieren oder zumindest eine Verbraucherzentrale aufzusuchen.

    Falls ganz sicher kein Vertrag geschlossen wurde würde ich (und das ist nur eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung) weiter nichts unternehmen und nur alle Lastschriften zurück buchen lassen. Falls Yourfone der Meinung ist, irgendwelche Ansprüche zu haben, müssten sie das ggf. vor Gericht beweisen. Falls aber kein Vertrag existiert ist ein solcher Beweis schlicht nicht möglich.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  9. #39
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    Standard Cold-Call von / für (?) Galaxy Solutions GmbH, Hannover mit 01739742243

    hi

    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Unter Übermittlung der Rufnummer 02745-8974215 oder manchmal auch anonym ruft die Fa.

    Handy Galaxy GmbH
    Hildesheimer Str. 42
    30169 Hannover

    an und verscherbelt Yourfone-Verträge im Namen und im Auftrag der Yourfone GmbH. ...
    Heute wurde ich mit einem Cold-Call belästigt. Dabei wurde die Nummer 01739742243 übertragen.

    Die Anruferin meinte ich hätte vor längerer Zeit schon mal Unterlagen für einen Handyvertrag von ihnen bekommen. Die wollten anscheinend nach vielen Jahren mal nachfassen :-()

    Ich hab dann mal nachgebohrt. Mir wurde mitgeteilt das das im Jahr 2013 war. Die Dame hatte auch schon persönliche Daten von mir vorliegen. Sie hat laut Ihren Angaben von bzw. im Auftrag (?) der galaxy solutions GmbH aus Hannover angerufen.

    Diese Firma sitzt an der selben Adresse wie die hier im Thread erwähnte Handy Galaxy GmbH:

    Galaxy Solutions GmbH, Hildesheimer Str. 42, 30169 Hannover

    Eintragen wurde sie im Jahr 2016 :-()

    Als ich nach der Handy Galaxy GmbH gesucht habe fand ich keinen Eintrag im Unternehmensregister. Gab es diese Firma überhaupt mal?

    Rainer

  10. #40
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    Standard

    Auch nach gelöschten Firmen suchen:

    Amtsgericht Hannover Aktenzeichen: HRB 208021 Bekannt gemacht am: 26.11.2015 19:01 Uhr
    In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
    Löschungen
    25.11.2015
    HRB 208021: Handy Galaxy GmbH, Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover. Seesen. Geschäftsanschrift: Im Winkel 1, 38723 Seesen. Der Sitz ist nach Seesen (jetzt Amtsgericht Braunschweig HRB 205575) verlegt
    GF war J. K., dann nicht mehr. Der war dann GF auch bei Galaxy Solutions, hat dann am 30.6.2017 einen Abgang hingelegt.
    Tja, was da wohl dahintersteckt?

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