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Thema: Neu - § 675 Abs. 3 BGB: Textformerfordernis für Gewinnspieleintragungs-Verträge!

  1. #11
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Wär schon schlimm, wenn die Bundestagsabgeordneten keine Pizza mehr bestellen könnten. Aber darum geht es hier ja gar nicht.

    Zu der Sache mit den Gewinnspieleintragungsdiensten: Spielen solche Dienste überhaupt noch irgendeine Rolle? Ich habe das Gefühl (sowohl persönlich als auch durch die Beiträge im Forum), dass diese Masche sehr stark zurück gegangen ist und nur noch vereinzelt als Randerscheinung auftritt. Aber auch als diesbezügliche ColdCalls noch an der Tagesordnung waren gab es bereits "innovative Geschäftsideen", mit denen man auch den neuen §675(3) umgehen könnte. Beispielsweise wird dann nicht die Eintragung als kostenpflichtiger Dienst verkauft sondern das Abo eines "Glücksheftes" - mit Gewinnspieleintragungen als "kostenloser Zusatzleistung".

    Ich glaub da hat mal wieder jemand - analog zur Button-Lösung bei bereits ausgestorbenen Abofallen - ein totes Pferd erschossen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  2. #12
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Gut, ich gebe zu, ich hätte auch ein anderes Beispiel nehmen können ;-)
    Aber mit der Ausnahme des "aktiven" Anrufs durch den Kunden hast doch auch schon wieder das Nachweisproblem.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Das Nachweisproblem hätte aber die Gewinnbimmelbude oder wer auch immer behaupten will, einen Vertrag mit mir geschlossen zu haben. Sollen die sich doch überlegen, wie sie meine angeblich aktive Bestellung nachweisen wollen. Wurde ich kalt angerufen ist das aber schon mal von Haus aus unmöglich.

    Über technische Möglichkeiten, eine aktive Bestellung nachzuweisen, möchte ich mich an dieser Stelle nicht weiter auslassen. Ich könnte mir aber verschiedene Methoden vorstellen.
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  4. #14
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Hm ...

    Ich habe schon einen Cold Call nach der neuen Gesetzeslage gehabt. Sobald ich die Unterlagen habe, soll ich eine Karte zurückschicken, um an einer Autoverlosung teilzunehmen. Leider ist bisher noch nichts eingetroffen.

    Nebelwolf

  5. #15
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Wer sagt eigentlich, dass die Gewinnspielbutze dann nicht im Quality Call etwas fallen lässt wie: "Vielen Dank für Ihren Anruf" / "Danke für den uns erteilten Auftrag"? Dann läuft alles nach Schema F weiter. CC: "Wir haben nüch angerufen... Frau Lieschen Müller hat sich doch bei uns gemeldet... Wir haben da nen Mitschnitt..."
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  6. #16
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Solli Beitrag anzeigen
    Zu der Sache mit den Gewinnspieleintragungsdiensten: Spielen solche Dienste überhaupt noch irgendeine Rolle? Ich habe das Gefühl (sowohl persönlich als auch durch die Beiträge im Forum), dass diese Masche sehr stark zurück gegangen ist und nur noch vereinzelt als Randerscheinung auftritt. Aber auch als diesbezügliche ColdCalls noch an der Tagesordnung waren gab es bereits "innovative Geschäftsideen", mit denen man auch den neuen §675(3) umgehen könnte. Beispielsweise wird dann nicht die Eintragung als kostenpflichtiger Dienst verkauft sondern das Abo eines "Glücksheftes" - mit Gewinnspieleintragungen als "kostenloser Zusatzleistung".
    Gewinnbimmler sind stark zurückgegangen, aber trotzdem noch aktiv. Zudem scheinen sie verstärkt die Zielgruppe der alten Leute zu beharken.

    Umgehungen des § 675(3) BGB mit "Glücksheften" sind natürlich denkbar. Aber dann müsste $Abzocker wiederum nachweisen, dass beim Anruf eben nicht von einer Gewinnspieleintragung, sondern von einem Käseblatt-Abo die Rede war. Die müssen damit den Bereich der klassischen Gewinnspiellegende verlassen.

    Zitat Zitat von Hippo
    Gut, ich gebe zu, ich hätte auch ein anderes Beispiel nehmen können ;-)
    Aber mit der Ausnahme des "aktiven" Anrufs durch den Kunden hast doch auch schon wieder das Nachweisproblem.
    Das Nachweisproblem hat nicht der Kunde, sondern der "Dienstleister". Beim Pizzabäcker spricht der Anschein dafür, dass der Kunde angerufen hat. Bei "Gewinnkomet49" dagegen ist das bis auf weiteres zu bestreiten.
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  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von DJANGO
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    Off topic:
    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Das Pizza-Argument stammt noch von Frau Zypries, hat sich aber eisern gehalten.
    Und ob mans glaubt oder nicht: Diese Dame ist wieder schwer im Kommen.
    Brigitte Zypries (59) [im Gespräch als] [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ...

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    "Friehher wussste ich nich, wie man Ingenör schreipt, jezz bin ich selber eines"
    Geändert von DJANGO (04.11.2013 um 17:49 Uhr)
    Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"

  8. #18
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Wer sagt eigentlich, dass die Gewinnspielbutze dann nicht im Quality Call etwas fallen lässt wie: "Vielen Dank für Ihren Anruf" / "Danke für den uns erteilten Auftrag"? Dann läuft alles nach Schema F weiter. CC: "Wir haben nüch angerufen... Frau Lieschen Müller hat sich doch bei uns gemeldet... Wir haben da nen Mitschnitt..."
    Ist natürlich nicht auszuschließen. Erhöht aber auf der anderen Seite auch deutlich das Risiko hinsichtlich des Betrugsnachweises. Und zwar dann, wenn der erstbeste Betroffene einen Einzelverbindungsnachweis präsentiert, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er dorthin nicht angerufen haben kann. Und schon ist der Betrug schwarz auf weiß dokumentiert.

    Natürlich gibt es Umgehungsmöglichkeiten, aber die sind z.T. umständlich und haben ihre Risiken.
    Goofy
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  9. #19
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    Bzgl. der notwendigen schriftlichen Bestätigung möchte ich noch auf unseren [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] verweisen. Es ist nicht auszuschließen, daß die bekannten Banden demnächst testen, ob sich der erhöhte Aufwand lohnt.
    Wir kriegen euch alle!

  10. #20
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Wie auch immer die Betrügerbanden in Zukunft weiter betrügen wollen: der Betrugsvorwurf lässt sich dann konkreter festhalten, als bislang.

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Und zwar dann, wenn der erstbeste Betroffene einen Einzelverbindungsnachweis präsentiert, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er dorthin nicht angerufen haben kann.
    CC: Ach, Frau Lieschen Müller hat sicher von Ihrem Handy aus angerufen / war bei einer Freundin, die auch schon bei uns mitspielt und rief von dort aus vor lauter Begeisterung an / technischer Fehler der Telekom...

    Der Vertragspartner wird kreativ genug sein, um sich eine Ausrede auszudenken...
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