P. Gossel von Spezialitäten Deutschland lädt zur Feinschmecker-Woche am 17. Februar 2014 in ein bekanntes Hotel in unserer Stadt ein. Er beruft sich dabei auf § 4 GewO Abs. 1 (Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung) hat aber dabei leider vergessen zu erwähnen, dass die Dienstleistung überwiegend und natürlich legal im Herkunftsland erbracht werden muss. Bei der geplanten Abzockveranstaltung dürfte das kaum der Fall sein und über sein Herkunftsland schweigt sich P. Gossel aus, vermutlich wird es das Cloppenburger Land sein.
Also kann er das mit § 4 GewO Abs. 1 mal schön vergessen und genauso werde ich das dem Ordnungsamt mitteilen.
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Eniac
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