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Thema: Abmahnungen durch Kanzlei Urmann + Collegen in Sachen Pornostreaming

  1. #21
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    Zitat Zitat von Ostfriese Beitrag anzeigen
    Wenn das so stimmt, wie vermutet wird, das sie die IPs über irgendwelche Umleitungen bekommen haben,
    Anders lässt sich die Grafik auf heise.de nicht erklären.
    Und die Umleitung wird wohl nicht nur zu der Seite führen, sondern direkt zum angemahnten Filmchen.
    Sehr aufwändig das Ganze, und wie Goofy schrieb, von langer Hand vorbereitet.

    Was mich dabei am meisten ärgert ist die Großkotzigkeit dieses Anwalts U. und es wäre fatal, wenn es Richter gibt, die die Abmahnungen für rechtmäßig erklären. Dann gute Nacht Internet, der Letzte macht das Licht aus

  2. #22
    Senior Mitglied Avatar von Ostfriese
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    Zitat Zitat von Nanni Beitrag anzeigen
    Was mich dabei am meisten ärgert ist die Großkotzigkeit dieses Anwalts U. und es wäre fatal, wenn es Richter gibt, die die Abmahnungen für rechtmäßig erklären.
    So weit wird es wohl kaum kommen, weil sie dann nachweisen müssten, das man die Wiedergabe auch gestartet und nicht nur die Seite geöffnet hat. Was in Zeiten von Flashblockern und Click2Play wohl schwer bis unmöglich werden dürfte.

    Ich vermute eher, das sie auf die 20% der Abgemahnten spekulieren, die laut Statistik sofort zahlen und bei allen anderen kein Risiko eingehen und die Füße still halten.
    "Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  3. #23
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Ebenfalls müsste schlüssig dargelegt werden, wie der angebliche "Rechteverletzer" hätte erkennen sollen, dass es sich um UrhG-geschütztes Material handelt. Da bei diesen Streaming-Portalen von den Filmproduzenten regelmäßig zu Zwecken der Werbung einzelne Filme kostenlos angeboten werden, um die Konsumenten auf die Seiten der Adult-Anbieter zu locken, kann der Betrachter im Voraus gar nicht wissen, ob es sich um legales Material handelt. Es ist beileibe nicht so, dass er davon ausgehen muss, dass alles, was dort verfügbar ist, illegal sei. Dem ist nicht so. Und ohne Kenntnis des UrhG-Schutzes begeht der Betreffende keine Rechtsverletzung.

    Selbst wenn der streitgegenständliche Film einen Vorspann enthält, der auf die Rechtswidrigkeit des Anfertigens und Speicherns von Raubkopien hinweist, wäre es für den Betrachter zu spät, denn der Film wurde bereits gestartet und wahrscheinlich damit wohl auch schon die IP-Adresse geloggt. Da die schweizerische Firma technisch keine "man-in-the-middle"-Angriffe veranstalten kann, kann sie auch technisch nicht feststellen, ob nur der Vorspann betrachtet wurde, oder ob der ganze Film betrachtet wurde. Es kann auch nicht feststestellt werden, ob und wenn ja welcher Anteil des Films im temporären Festplattenspeicher des PCs festgehalten wird.

    Die Beurteilung des LG München, Pornofilme hätten keine UrhG-schützenswerte Schöpfungshöhe, hat im gewissen Sinne etwas für sich - allerdings dürften m.E. nicht alle Richter diese Auffassung teilen. In einem Umfeld, wo selbst eine 8X8-Pixel-Grafik unter Umständen eine "hinreichende geistige Schöpfungshöhe" haben kann, und wo irgendwelche albernen Alltagsbegriffe allen Ernstes markenrechtlichen Schutz genießen, halte ich es für sehr gut möglich, dass andere Richter dieser Auffassung nicht folgen. Ich wäre also eher vorsichtig, damit zu argumentieren, jedenfalls würde ich das wenn überhaupt, dann höchstens als Nebenaspekt anbringen.

    Entscheidender Angriffspunkt ist für mich die offensichtliche Rechtsmißbräuchlichkeit.
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  4. #24
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Der Angriffspunkt kommt eigentlich schon viel früher: es gibt noch nichtmal eine Urheberrechtsverletzung - [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] des UrhG ist da recht eindeutig
    ...Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens...
    Das genau trifft mMn auf Streaming zu.

  5. #25
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Eben. I.d.R. bieten die Streaming-Portale selbst gar keine Möglichkeit, einen Film auf der Festplatte dauerhaft zu speichern. Die Pufferung des Films (i.d.R. sowieso nur in kleinen Teilen) im Arbeitsspeicher oder in einer irgendwo kryptisch kaum auffindbaren Datei in irgendeinem temporären Browserverzeichnis, das nach Beendigung der Browser-Session gelöscht wird, ist als flüchtig im Sinne des UrhG zu betrachten. Eine dauerhafte Speicherung der Streaming-Inhalte findet regelmäßig eben nicht statt.
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  6. #26
    BOFH Avatar von exe
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    Zitat Zitat von thomas1611 Beitrag anzeigen
    Das genau trifft mMn auf Streaming zu.
    Bingo. Wenn Zwischenspeicherung eine illegale Vervielfältigung wäre, könnte man nie legal eine DVD abspielen. Alle digitalen Endgeräte sind nichts anders als "Kopiermaschinen". Bits werden ständig zwischen Laufwerk, Netzwerkkarte, CPU, Cache, RAM, Grafikkarte, etc. hin und herkopiert und dabei zwangsläufig "vervielfältigt". So funktionieren die Geräte einfach.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und billiger Polemik enthalten. Die Schöpfungshöhe ist technisch bedingt.

    Wir müssen die Religion des anderen respektieren, aber nur in dem Sinn und dem Umfang, wie wir auch seine Theorie respektieren, wonach seine Frau hübsch und seine Kinder klug sind.
    Richard Dawkins

  7. #27
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    Mich nervt bei dieser Abmahnwelle der volkswirtschaftliche Schaden am Meisten. Jeder indivuelle Betroffene, der aufgrund der Abmahnung runde 250 € an U+C überweist, verliert 250 € Kaufkraft. Rechnet man das bei 10000 Abmahnungen und einer Zahlquote von 20 Prozent, also mithin 2000 Zahler, einmal hoch, beträgt der unmittelbare Kaufkraftverlust eine halbe Million Euro. Oder andersherum: Die Regensburger Kanzlei verdient sich ein goldenes Näschen. Davon geht dann ein gewisser "Beute"anteil an die schweizerische The Archive AG. Schweiz, des Steuerflüchtigen Lieblingsland. Wieso wundert mich das kein Stück?

    Was genau ist nun der Schaden? Die halbe Million fehlt natürlich den Bürgern, die die Abmahnung leichtfertig unterzeichneten. Statt das jeder einzelne mit dem Geld einen lokalen Einzelhändler, einen Onlinehändler oder einfach nur den eigenen Sohn finanziell unterstützt hätte, dient nun ein Teil der Beute als Leasingrate für den neuen Ferrari oder als Bezahlung für den Luxusabehd im Bordell nebenan. Vielleicht wird aber auch ein deutscher Architekt für die Pläne der neuen Finca auf Mallorca bezahlt. Man kann es nicht wissen.

    Auf jeden Fall machen die Angstzahler das mutmaßliche Geschäftsmodell erst einträglich. Ich glaube kaum, das The Archive AG ein ernsthaftes Interesse hat, jeden eijzelnen Zuschauer des Streams zu verklagen. Das ist einfach zu unwirtschaftlich, denn vor Gericht muss auf den Einzelfall bezogen agiert werden. Bei dem niedrigen Streitwert findet sich außer den üblichen Anwälten kein Rechtsanwalt, der solche Mandate übernehmen würde. Dafür ist der Verdienst zu gering und der Aufwand zu groß. Weiterhin müsste der schweizerische Mandant die Klagen vorfinanzieren, auch das ist schlicht und einfach unrealistisch. Denkbar ist die Erstreitung eines Trophäenurteils, um bei einer Mahnwelle nochmal 15 Prozent zum Zahlen zu bewegen, wenn man das eigene Handeln unter Berufung und Beifügung des Urteils als rechtmäßig deklariert.

    Auch ich bin der Auffassung, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. U+C werden sich immer auf ein unkreatives Nichtwissen zurückziehen können, wenn Sie je in Bedrängnis geraten sollten. Ich hoffe dennoch mal auf eine Durchgriffshaftung. Sollten die Regensburger hernach totgeklagt werden, werde ich eine Führung durch die Büroräume anbieten. Der Ort dürfte dann aufgrund seiner letzlich verbraucherfreundlichen Vergangheit Seltenheitswert haben. Vielleicht könnte man dann auch Teile des Gemäuers in einem Souvenirshop erwerben...

    (Wer Spott und billige Polemik findet, darf sie behalten.)
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  8. #28
    Urgestein Avatar von Eniac
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    In SpON wird berichtet, dass in den Abmahnschreiben zur Begleichung des Betrags ein deutsches Konto der schweizerischen Archive AG angegeben ist. Normalerweise fliessen Gelder aus Abmahnungen erstmal auf ein Anderkonto des abmahnenden Anwalts. Ein weiteres Indiz dafür, dass Archive AG und Annewald U. & Collegen Hand in Hand zusammenarbeiten und dass rechtmissbräuchliche Abmahnungen wohl der Hauptgeschäftszweck der ehrenwerten Aktiengesellschaft sind.


    Eniac
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    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

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  9. #29
    Senior Mitglied Avatar von Ostfriese
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    Ich werde auch den Verdacht nicht los, das die Behauptung, man habe auch bereits auf anderen Portalen "ermittelt", primär FUD ist, um noch mehr Leute zahlungswillig zu machen. Ewig wird die Masche mit der Zwangsumleitung jedenfalls nicht funktionieren und von daher wird die Devise wohl auch sein, das man mit nimmt, was man kriegen kann.
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  10. #30
    Deekaner Avatar von deekay
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    Für mich ist das eine Push-Kampagne für diese ach so tolle Archive AG und deren Software. Nach dem Motto: "Wir können jetzt Streamingdienste überwachen" möchte man wohl Mandanten erheischen. Und mit den gezahlten Abmahnung hat man gleich den Erfolg für den Interessenten.

    Das aber die Software nicht das kann, was sie vorgibt, und was ganz anderes dahintersteckt ist ja egal
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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