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Thema: Vorsicht vor dem Postfach 1144, 49627 Essen (Landkreis Cloppenburg)

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Vorsicht vor dem Postfach 1144, 49627 Essen (Landkreis Cloppenburg)

    Kaum hat ein neues Jahr begonnen und schon gibt es ein neues Postfach vor dem man sich in acht nehmen muss.

    Wie der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gestern gemeldet hat, handelt es sich um folgendes Postfach:

    Postfach 1144, 49627 Essen, wobei nicht Essen NRW sondern Essen im Landkreis Cloppenburg gemeint ist.

    Warnung!
    vor der Gewinnmitteilung (= Einladung zur Kaffeefahrt) unter der Überschrift
    „Ihr Spezialist für Wurst und Feinkost“
    mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
    Ausflugsplanung Feinkost, Postfach 11 44, 49627 Essen
    Im Brief wird mit den üblichen Tricks wie Vortäuschung eines Gewinns und Zusagen von Sachgeschenken gearbeitet, um Verbraucher für die Abzockfahrt zu gewinnen.

    Da einmal angemietete Postfächer meistens für mehrere Monate bzw. Jahre im Besitz der Abzocker bleiben, muss damit gerechnet werden, dass dieses Postfach auch künftig mit dubiosen Einladungen in Erscheinung treten wird. Die Masche „Ihr Spezialist für Wurst und Feinkost“ und der angebliche Firmenname „Ausflugsplanung Feinkost“ können dann natürlich anders lauten, da diese schnell austauschbar sind.

    Egal wie die künftige Überschrift im Schreiben oder der Firmenname auf der Antwortkarte lauten mag, alles mit dem Postfach 1144 in Essen (Landkreis Cloppenburg) ist unseriös und dient nur dazu, ältere Verbraucher unter falschen bzw. bewusst missverständlichen Zusagen zu einer Verkaufsveranstaltung zu locken, um diese dann dort mit allen möglichen Mitteln zum Kauf von überteuerten Waren, angeblichen Gesundheitsprodukten mit falschen Wirkungsversprechungen oder dubiosen Reisen mit versteckten Folge- / Nebenkosten zu überreden.

    Gruß und ein gutes Neues Jahr 2014 von SpamKampf

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Missbrauchte Postfächer in 49627 Essen (Landkreis Cloppenburg)

    In den vergangenen Jahren sind Postfächer in Essen im Landkreis Cloppenburg immer wieder als Tarnadressen für Kaffeefahrtenveranstalter in Erscheinung getreten.

    Laut Auskunft der Deutschen Post hat die Postleitzahl 49627 folgende Postfächer:

    1101 bis 1164, also insgesamt 64 Postfächer. Davon sind mittlerweile 7 (11%) für unseriöse Praktiken bekannt geworden. Hier einen kleinen Überblick:

    Postfach 1101, 49627 Essen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Postfach 1121, 49627 Essen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Postfach 1124, 49627 Essen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Postfach 1129, 49627 Ahausen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Postfach 1139, 49627 Essen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Postfach 1144, 49627 Essen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Postfach 1152, 49627 Essen /
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Dann wünsche ich der Postfiliale in Essen (Landkreis Cloppenburg) für 2014 ein besseres Händchen bei der Vergabe von Postfächern, um die weitere Ausbreitung an Pseudofirmen, welche ihre Dienste nur für kriminelle Machenschaften nutzen, zu verhindern.

    Gruß von SpamKampf

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von nixkaffeefahrt
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    Standard

    Es würde mich zumindest wundern, wenn die Deutsche Post in Cloppenburg völlig ahnungslos wäre, schließlich werden lastwagenweise Gewinnbriefe von dort versendet und Anmeldekarten zurückgeschickt.

    In den USA gibt es den Straftatbestand "Mail Fraud" (googeln). Die Post (die dort ja staatlich ist) hat eine eigene Art "Polizei", die U.S. Postal Inspectors - postalinspectors.uspis.gov. Da würde bestimmt längst tätig geworden sein.

    Der Postal Inspection Service schreibt: "If you receive a notice promising you a free prize, or if you have been victimized in a free-prize promotion that involves the U.S. Mail, contact your local postmaster or nearest Postal Inspector. Or you can report suspected fraud online at the Postal Inspection Service Web site."

    Davon sind wir in Deutschland noch meilenweit entfernt.
    Geändert von nixkaffeefahrt (04.01.2014 um 00:17 Uhr)

  4. #4
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von nixkaffeefahrt Beitrag anzeigen
    Es würde mich zumindest wundern, wenn die Deutsche Post in Cloppenburg völlig ahnungslos wäre, schließlich werden lastwagenweise Gewinnbriefe von dort versendet und Anmeldekarten zurückgeschickt.
    Die Deutsche Post hat aber auch das Briefgeheimnis – immerhin ein Grundrecht – zu wahren, d.h. sie darf den Inhalt der Briefe gar nicht bewerten, auch nicht bei der Vergabe von Postfachverträgen. Solange ausreichend Porto entrichtet wird, ggf. auch per Freimachung wie bei den Antwortkarten, muss die Deutsche Post den durch die AGB definierten Transportvertrag erfüllen. Und ich glaube kaum, dass die Deutsche Post ihre AGB nur für Kaffeefahrer ändern würde, um dann nicht mehr zustellen zu müssen. Außerdem: Pecunia non olet.

    Zitat Zitat von nixkaffeefahrt Beitrag anzeigen
    Die Post (die dort ja staatlich ist) hat eine eigene Art "Polizei", die U.S. Postal Inspectors - postalinspectors.uspis.gov. […] Der Postal Inspection Service schreibt: "If you receive a notice promising you a free prize, or if you have been victimized in a free-prize promotion that involves the U.S. Mail, contact your local postmaster or nearest Postal Inspector. Or you can report suspected fraud online at the Postal Inspection Service Web site."
    Nichts für ungut, aber Du vergleichst Äpfel mit Birnen. In den USA herrscht ein bis in die Grundzüge nicht mit Mitteleuropa vergleichbares Rechtssystem. Wenn dort von "Polizei" gesprochen wird, ist meist nicht das gemeint, was man hierzulande als Polizei bezeichnet, sondern bestenfalls ein Sicherheitsdienst mit erweiterte Befugnissen.

    Auch die U.S. Postal Inspectors kochen nur mit Wasser. Es ist eine zentrale Meldebehörde für per Brief angebahnte Straftaten, die aber, so weit ich das beim Querlesen verstehe, zur Rechtsverfolgung auch nur die lokalen Behörden kontaktiert. Und sie kann ebenfalls nur im Nachhinein tätig werden, denn ein Briefgeheimnis gibt es auch in den USA.

    Wir haben hier in Deutschland so etwas wie die Postal Inspectors bereits, nennt sich Staatsanwaltschaft, wo man (über die Polizei) Anzeige erstatten kann. Und jetzt komm mir bitte nicht mit "Aber in Deutschland kriegen die Behörden den Arsch auch nicht hoch." In den USA gilt das sicherlich ebenso. Nur dass man dort aufgrund des bereits angesprochenen grundlegend anderen Rechtssystems öffentliche Fahndungen mit Foto und persönlichen Angaben sehr viel einfacher machen darf; da kommen dann hübsch plakative Webseiten bei raus, die viel versprechen, aber wenig halten. Hier in Deutschland spricht das Persönlichkeitsrecht dagegen, nicht zu unserem Nachteil, wie ich finde.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Postal Inspectors (U.S.A.). Staatsanwaltschaft (Deutschland), SECO (Schweiz)

    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Wir haben hier in Deutschland so etwas wie die Postal Inspectors bereits, nennt sich Staatsanwaltschaft, wo man (über die Polizei) Anzeige erstatten kann.
    Auch in der Schweiz gibt es eine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]mit Namen „Staatssekretariat für Wirtschaft SECO“ für die Meldung von unlauteren Geschäftspraktiken:

    Bei SECO ist auch der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ein wichtiges Anliegen wie man im verlinkten Artikel feststellen kann.

    Ob diese Institution effektiver ist als die vorher genannten Anlaufstellen kann ich mangels Erfahrung nicht beurteilen, aber die Einreichung der Beschwerde (ohne Polizei) per [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] scheint recht simpel und unbürokratisch zu sein.

    Natürlich ist das Briefgeheimnis ein unantastbares Grundrecht, aber wenn es sich nachweislich herausstellt, dass die Inhalte der Briefe eines Postkunden mit Antwortkarten an ein bestimmtes Postfach mit betrügerischen Absichten handelt, so sollte die Deutsche Post AG solche Postfächer im Interesse des Verbraucherschutzes umgehend kündigen. Aber Großkunden sorgen schließlich für ordentlichen Umsatz und Geld stinkt nicht.

    Gruß von SpamKampf

  6. #6
    Mitglied Avatar von Mission Imposible
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    Standard

    In der - angeblich ach so liberalen - Schweiz ist man auch bei der Bekämpfung der Werbefahrten weiter als bei uns. Nach Art 3 Abs. 1 Buchstabe t des UWG-Schweiz handelt unlauter, wer
    im Rahmen eines Wettbewerbs oder einer Verlosung einen Gewinn verspricht, dessen Einlösung ... den Kauf einer Ware oder Dienstleistung oder an die Teilnahme an einer Ver-
    kaufsveranstaltung, Werbefahrt oder einer weiteren Verlosung gebunden ist.
    Nach Art. 23 UWG handelt strafbar, wer den obigen Verstoß vorsätzlich begeht. Höchststrafe: Freiheitsstrafe bis drei Jahren.

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Zitat Zitat von Mission Imposible Beitrag anzeigen
    In der - angeblich ach so liberalen - Schweiz ist man auch bei der Bekämpfung der Werbefahrten weiter als bei uns.
    Leider lassen sich manche Abzocker dort von dieser lobenswerten Bekämpfung nicht einschüchtern. Siehe [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Gruß von SpamKampf

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Postfach 1144, 49627 Essen jetzt mit Jahres-Eröffnungsfahrt

    Das neue Postfach 1144, 49627 Essen, will mit einer weiteren Masche „Jahres-Eröffnungsfahrt“ Senioren zu einer Abzockfahrt locken.

    Der Scan findet sich auf der Internetseite von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Gruß von SpamKampf

  9. #9
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Postfach 1144, 49627 Essen jetzt mit Frühlingszauber / Ausflugfahrten „Aktiv 50+“

    Nach einer „Jahres-Eröffnungsfahrt“ setzt das Postfach 1144, 49627 Essen, seine Lockschreiben mit einer „Einladung zum großen Frühlingszauber“ Masche fort. Die Antwortkarten gehen an: Ausflugsplanung, Frühlingszauber, Postfach 11 44, 49627 Essen.

    Auch der Besuch einer Schokoladen- und Keksfabrik mit Fabrikverkauf steht auf der Tagesagenda. Davor soll es aber eine mehrstündige „kurze Präsentation der Aktivitäten 2014“ geben.

    Der Scan findet sich auf der Internetseite von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].


    Gruß von SpamKampf

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von SpamKampf
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    Standard Frühlingszauber, Hohenstaufenring 326, 50674 Köln

    Der Absender der Masche „Frühlingszauber“ mit Gastgeschenk von 39 Euro gibt laut aktueller [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] des Lahn-Dill-Kreises mittlerweile eine Straßenadresse an!

    Warnung!
    vor der Gewinnmitteilung (= Einladung zur Kaffeefahrt) unter der Überschrift
    „Einladung zum großen Frühlingszauber
    Ausflugsfahrten „Aktiv 50+“

    mit folgender Postfach-Adresse in der Antwortkarte:
    Frühlingszauber, Hohenstaufenring 326, 50674 Köln
    Da es diese hohe Hausnummer am Hohenstaufenring nicht geben soll, haben die Abzocker in diesem Fall kein Interesse herauszufinden wer eigentlich teilnehmen will oder nicht, sondern der Bus wird die geplante Route ohne Platzreservierung auf Teufel komm raus abfahren in der Annahme, dass schon ein paar Opfer dort warten und einsteigen werden.

    Gruß von SpamKampf

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