Die AGBs meiner Bank sagen dazu: man haftet in der Zwischenzeit zwischen Verlust und Anzeige mit höchstens 50 € selbst (also egal, ob man den Verlust bemerkt hat oder nicht). Wenn man allerdings die Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert, haftet man voll. Das ist bei allen Verwendungsarten so.
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