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Thema: (SPAM) Branchenbuch-aktuell.com Spamfax

  1. #11
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    Aber was meint ihr, einfach aussitzen? Aufgrund der gegebenen Rechtslage werden vielleicht noch Mahnungen und Inkasso-Büros folgen, aber eine Klage erscheint mir doch unrealistisch.

    Viel wird immer von Faxnachrichten gesprochen. Bei uns handelte es sich um eine Emailnachricht, von welcher wir auf die Webseite weitergeleitet worden sind. Da haben wir den Eintrag "kostenlos" aktualisiert und dann eine Rechnung erhalten. Ändert das vielleicht den Sachverhalt?

    DANKE für Hilfe!

  2. #12
    Mittwoch
    Gast

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    Zitat Zitat von Manohe Beitrag anzeigen
    Viel wird immer von Faxnachrichten gesprochen. Bei uns handelte es sich um eine Emailnachricht, von welcher wir auf die Webseite weitergeleitet worden sind. Da haben wir den Eintrag "kostenlos" aktualisiert und dann eine Rechnung erhalten.
    In den Begründungen der einschlägigen Urteile zu diesem Thema wurde häufig angeführt, dass die "Angebote" mit ihrer speziellen Aufmachung dazu geeignet seien, über der Charakter einer Vertragsanbahnung zu täuschen, woraus dann eine Unwirksamkeit resultiert. Ich denke, das dabei das Medium nicht entscheidend ist. Bei Mails mit einem personalisierten Link, der zu einer Aktualisierungsseite führt, besteht IMO ein noch größeres Täuschungspotential als bei einem Fax. Außerdem ist hier der Beweiswert elektronischer Kommunikation auch noch mal geringer als bei Faxen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  3. #13
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Manohe Beitrag anzeigen
    Viel wird immer von Faxnachrichten gesprochen. Bei uns handelte es sich um eine Emailnachricht, von welcher wir auf die Webseite weitergeleitet worden sind. Da haben wir den Eintrag "kostenlos" aktualisiert und dann eine Rechnung erhalten. Ändert das vielleicht den Sachverhalt?
    Es hängt davon ab, was auf der Webseite stand.

    Im Zweifel empfehlen wir den betroffenen Gewerbetreibenden, die Forderungsabwehr durch einen Anwalt vornehmen zu lassen.
    Goofy
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  4. #14
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    Wir werden es aussitzen und gucken, was passieren wird.

    Leider haben wir die ursprüngliche Email gelöscht. Hat noch jemand eine solche Email vorliegen, wo zum kostenlosen Aktualisieren der Firmendaten aufgefordert wird?

  5. #15
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    Auch wir haben einen Werbeanruf und eine Email erhalten und unsere Auszubildende hat im Glauben an eine Datenaktualisierung die vorgegebenen Daten (Benutzername und Passwort) eingegeben und
    dadurch einen Vertrag geschlossen.
    Inzwischen liegen Rechnung und Mahnungen vor !
    .
    WMV - Wagner Marketing Verlag, Name des Anrufers nicht bekannt
    .
    Allerdings lautet die Telefon-Nummer neuerdings auf:
    0800 - 40 40 866 0
    .
    Evtl. hat ja jemand einen Tipp, wie man hier wieder rauskommen kann.
    Wir würden gerne das gleiche Schlupfloch benützen.

    Danke vorab an alle

  6. #16
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Bitte unbedingt den folgenden Artikel lesen:

    Abzocke an Gewerbetreibenden mit neuen gelben Branchenbüchern, Gewerberegistern und Adressverzeichnissen

    Dort steht, warum man in solchen Fällen die Forderungsabwehr unbedingt von einem Anwalt machen lassen sollte.

    Nicht in Eigenregie herumschreibseln. Das wird vorhersehbar teuer.
    Geändert von Goofy (30.08.2014 um 16:34 Uhr)
    Goofy
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  7. #17
    Mitglied Avatar von Katzina
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    @Goofy: du meinst sicherlich den Link: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    [Edit by Goofy] Danke für den Hinweis, ich habe den Link in meinem Posting editiert.
    Geändert von Goofy (30.08.2014 um 16:36 Uhr)
    Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen.
    Gillian Anderson

  8. #18
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    Hallo Zusammen!

    wir haben auch seit einiger Zeit Probleme mit diesem WMV Wagner Marketing Verlag. Angeblich haben wir uns bei dem branchenbuch-aktuell.com registriert und dort lt. Aussage eines Herrn F. F. eine Premium (zahlungspflichtige) Variante abgeschlossen. Wir haben niemals einem zahlungspflichtigen Vertragsverhältnis zugestimmt (schon alleine nicht wenn man die dreiste Summe betrachtet) und bislang alle Schreiben strikt ignoriert. Nun haben wir kürzlich eine Mahnbescheid Vorankündigung mit letzter Zahlungsfrist innerhalb 10 Tagen erhalten. Nun wissen wir auch nicht was wir tun sollen, denn folgende Aspekte und Fragen schwirren jetzt gerade in unseren Köpfen rum:

    1.) Wie hoch sind die Anwaltskosten für die Anfechtung und Widerspruch der Forderung? (Anmerkung: Die geforderte Summe liegt bei 513,- EUR) - verursacht das am Ende nicht noch mehr Kosten und Stress?
    Wir gehen davon aus, dass Anwalts/Gerichtskosten um einiges höher wären als diese Forderung - auch wenn wir definitiv im Recht sind. Bin zwar kein Jurist, aber ltw. UWG trifft hier § Arglistige Täuschung, Betrug etc. zu oder nicht? Wie sind die Erfolgschancen hier zu gewinnen? Anwalt vorher einschalten oder erst wenn der Mahnbescheid tatsächlich eintrifft?

    2.) Mal angenommen man würde diesen Mist einfach bezahlen und selbst per Einschreiben kündigen - hätte sich der Käse damit erledigt?

    3.) Kann man diese Betrüger überhaupt ernst nehmen und sollte man das nicht einfach trotzdem weiter ignorieren?
    Eigentlich hätten wir gerne überhaupt keine Kosten, da wir uns absolut im Recht sehen und nicht offensichtlich etwas kostenpflichtiges abgeschlossen haben - gibt es hierfür auch eine KOSTENFREIE Lösung?

    4.) Können die denn überhaupt einen Mahnbescheid in Deutschland beantragen, da der Firmensitz ja offensichtlich in Rumänien ist (siehe auch Fußzeilen auf dem Briefpapier)?

    Ich habe euch mal drei Dokumente als Link hinzugefügt:
    a.) Mahnbescheid Vorankündigung
    http://workupload.com/file/4pMzafiD

    b.) Mahnbescheid Muster
    http://workupload.com/file/QV3ZX94r

    c.) Letzte Mahnung (kam vor der Mahnbescheid Vorankündigung)
    http://workupload.com/file/kjcOXeHh

    Sind gerade etwas ratlos und freuen uns über jeden hilfreichen Ratschlag!
    Danke,..

    LG Werbefuchs

    PS: Habe die vorherigen Beiträge größtenteils gelesen, aber so ganz klar ist uns das alles noch nicht (auch mit Hinblick auf die aktuelle Kostenforderung im Vergleich zu weiteren entstehenden Kosten)
    Geändert von Fidul (01.09.2014 um 13:11 Uhr) Grund: Anonymisiert.

  9. #19
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hallo werbefuchs,

    willkommen im Forum! Deine Fragen sind leider sehr konkret - deren Beantwortung ist uns hier nicht möglich, eine konkrete Rechtsberatung findest du zum Anwalt. Ein Anwalt kann dir beispielsweise sagen, wie teuer denn die Vertretung in dieser Sache wäre und welcher Streitwert anzusetzen wäre. Du kannst auch beispielsweise hier die Gebühren berechnen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Rechtsberatungen beim Anwalt gibt es schon für unter 50€. Um den "richtigen" Rechtsanwalt zu finden, sollte man sich einen Rechtsanwalt suchen, der sich mit der Materie auskennt. Im Zweifel mal nach Anwalt und Adressbuchschwindel, Branchenbuchabzocke etc. googlen. Der nimmt Einblick in die Unterlagen - und trifft eine qualifiziertere Antwort, als das hier im Forum möglich wäre.
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  10. #20
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wenn man sich sicher ist, dass man keinem kostenpflichtigen Angebot zugestimmt hat, dann ist ein Anwalt für die Forderungsabwehr nicht zwingend notwendig. In derartigen Fällen widerspricht man der Forderung insgesamt und bestreitet einen rechtsgültigen Vertrag.

    Wenn man jedoch fraglich oder tatsächlich zugestimmt hat, dann ist die anwaltliche Forderungsabwehr mit Sicherheit billiger als die Forderung. Und bei qualifizierter anwaltlicher Gegenwehr ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite klagt, geringer.

    Du kannst aber nicht alles haben. Auf der einen Seite willst Du maximale Rechtssicherheit (die hat man nur, wenn man wirllich definitiv nicht zugesagt hat), auf der anderen Seite willst Du nicht zahlen und aber auch keine Anwaltskosten haben. Das passt dann nicht zusammen, wenn Du fraglich oder tatsächlich zugestimmt hast.

    Es steht bereits im hier vielfach verlinkten Wiki-Artikel, dass man in solchen Fällen auf keinen Fall von "Kündigung" sabbeln soll. Es steht dort auch, warum nicht.

    Wenn Du jetzt trotzdem mit dieser Frage kommst, dann hast Du den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

    Wenn Du es dann trotzdem auf eigene Faust mit Laien-Geschreibsel machen willst, dann bitte sehr. Auf Dein Risiko. Hilfe kriegst Du dabei hier aber nicht. Können wir nicht und dürfen wir auch nicht. Und die Folgen trägst Du dann selbst, denn Du riskierst eine Klage. Laiengeschreibsel ist dafür im allgemeinen die beste Steilvorlage für die Abzocker.

    Selbstverständlich kann eine ausländische Firma in Deutschland einen Mahnbescheid beantragen.
    Was man in dem Fall macht, steht ebenfalls im Wiki.
    Goofy
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