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Thema: Frage zur postalische Werbung

  1. #31
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    2.051

    Standard

    Das mit den Kundendaten war eine Abschweifung was das ganze für Blüten treibt ...

    DAS hier halte ich für bedenklicher als ein abgepinseltes Telefonbuch
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    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  2. #32
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    Das mit den Kundendaten war eine Abschweifung was das ganze für Blüten treibt ...
    Ich meinte damit eher, dass Kundendaten nicht öffentlich sind, demnach auch dann noch unter das Listenprivileg fallen würden, wenn man die öffentlichen Quellen ausklammert.

    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    DAS hier halte ich für bedenklicher als ein abgepinseltes Telefonbuch
    Stimmt. Die reißerische Art der Berichterstattung erinnert eher an das Springer-Revolverblatt denn an den Spiegel. Das ist in der Tat bedenklich.

    Dass Gemeinden gegen Gebühr Melderegisterauskünfte erteilen, ist weder neu, noch verwerflich. Sie tun das auch nicht zum Zwecke der Einnahmengenerierung, denn Gebühren dürfen lediglich die Kosten des Verwaltungsaktes decken, mehr nicht. In den allermeisten Fällen tun die Gebühren noch nicht einmal das, d.h. Melderegisterauskünfte und andere Dienstleistungen sind für Kommunen Zuschussgeschäfte.

    Dass man das Melderegister abfragen kann, liegt in den Meldegesetzen der Bundesländer begründet, die die Kommunen einfach nur umsetzen. Die Idee dahinter ist, dass jedermann z.B. in Erfahrung bringen können darf, von wo nach wo Person A in Gemeinde B umgezogen ist. Damit kann man alte Schulfreunde wiederfinden, oder auch Gläubiger suchen. Oder, wie hier im Forum schon geschehen, sich amtlich bestätigen lassen, dass eine Person an der angegeben Adresse nicht gemeldet ist, um dann den großen Bahnhof zu starten, und den Spammern, die angeben, dort gemeldet zu sein, die Hölle heiß zu machen.

    Ich halte das grundsätzlich nicht für verwerflich, denn die Auskünfte werden nicht pauschal erteilt, sondern nur auf gezielte Nachfrage. Ich kann eine Kommune also zwar bitten, mir eine Liste aller Einwohner zu geben, das würde diese aber verweigern (müssen). Ich muss schon konkret nach einer bestimmten Person fragen.

    Und auch dann bekomme ich nicht immer Auskunft. Je nach Satzung der Kommune kann es nämlich sein, dass entweder generell keine Auskünfte an Personen (privat wie juristisch, also auch nicht die GEZ) erteilt wird – zugegebenermaßen extrem selten – oder, dass keine Auskunft über die angefragte Person erteilt wird, weil diese einen Sperrvermerk hat, z.B. weil sie bei der Kommune der Weitergabe widersprochen hat – so wie z.B. ich selber. Ist quasi ein öffentliches Opt-Out-System.

    Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob denn nicht Opt-In im Melderecht die bessere Alternative sei. Faktisch sind die Gesetze aber derzeit so, wie sie sind, und ich glaube nicht, dass sich hinreichend viele Politiker_innen mit Melderecht auseinandersetzen wollen. Ist eine recht dröge und unpopuläre Materie.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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