Strafbarkeit eher nicht nach StGB, aber eher wohl doch nach § 16 (1) UWG im Sinne der strafbaren Werbung.
Strafbarkeit eher nicht nach StGB, aber eher wohl doch nach § 16 (1) UWG im Sinne der strafbaren Werbung.
Goofy
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Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
"Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
"Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
Absatz 1 erstreckt sich auf "öffentlichen Bekanntmachungen oder […] Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind". Kann hier also IMO nicht angewendet werden. Außerdem halte ich die Angaben weder für unwahr noch irreführend genug; im Fließtext wird eindeutig benannt, dass es sich nicht um ein staatliches Angebot handelt, welches noch dazu unverbindlich und kostenpflichtig ist.
Aber wer Lust dazu hat, möge den Sachverhalt gerne anzeigen. Ich prophezeie auch ohne Glaskugel, dass das Verfahren sehr schnell eingestellt wird.
Schönen Gruß
Mittwoch
Die Versendung von Massenbriefen legt nahe, dass die Mitteilung an einen großen Personenkreis gerichtet ist.
Art und Aufmachung des Schreibens erwecken den Anschein eines offiziellen Schreibens. Nur zum rechtlichen Selbstschutz der Abzocker wird das dann im Fließtext wieder relativiert. Es bleibt aber die erkennbare Täuschungsabsicht durch die Aufmachnung. Aber Du hast Recht, das ist Auslegungssache. § 16 UWG wird ja (leider) in der Rechtspraxis auch extrem selten angewandt. Auf Anhieb weiß ich überhaupt kein Beispiel.
Goofy
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"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
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"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
Den Abzockmüll habe ich an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. in Bad Homburg verpetzt.
Auf der Seite vom Verband habe ich das gefunden: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Die Abzockern habe ich mit einen T5F beglückt. Mal schauen was dabei herauskommt, ich glaube aber mein T5F wird nicht beantwortet.
janssen76@gmx.de
Die Abzocker haben natürlich nicht auf den T5F geantwortet. Anfang Januar den LDS Beauftragten darüber Mitteilung gemacht. Jetzt kam die nichtssagende Auskunft:
Die Daten wurden von uns nicht an Dritte weiter gegeben. Die Herkunft der Daten stammt aus öffentlichen Verzeichnissen.
janssen76@gmx.de
Nachtrag zu#25
ganz unten schreiben die oder der Abzocker: Ihrem Wunsch entsprechend werden wir Ihre Daten nach Versand dieses Schreiben vollständig aus unserem System löschen.
Dieses Schreiben hat das Datum 16.02.2016 und der Umschlag hat den Stempel Deutsche Post Frankit 0,70 und das Datum 17.02.2016
Dann war noch ein Brief der Abzocker diesmal weißen Umschlag und weißen Brief , Test ist gleich aber der Brief hat das Datum 16.02.2016 und der Umschlag auch 16.02.2016
Aktuell von heute 24.02.2016
und wieder so ein grauer Briefumschlag im Briefkasten.( Deutsche Post , Frankiert 00,28 , 12.02.2016 ) Absender Stempel - Zentrales Gewerberegister Umsatzsteuer - ID - Nr. de
2 graue Briefe im Umschlag.
Blatt 1 ist eine Erinnerung ( hinter Erinnerung Drei Ausrufezeichen und natürlich ganz Fett.
Diesmal bitte bis zum 11.03.2016 und keine 0800 sondern 0228 286095180
mit den gleichen Betrügerischen Aufforderung die Daten zu Bestätigen.
Blatt 2
Erinnerung - Schreiben ist ihnen bereits am 02.12.2015 per Post zugesendet worden. ( in Fett und unterstrichen)
Eintragung Zentrales Gewerberegister (§14 BGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte füllen Sie das beigefügte Formular bei Annahme an den Punkten 1 bis 9 aus und senden Sie uns dieses
bis zum 11.03.2016 per Fax an 0228 286095180 oder Per Pst an uns zurück
Mit freundlichen Grüßen
Zentrales Gewerberegister
Erfassung
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig
janssen76@gmx.de
Damit dürfte in Deinem Fall jetzt ein durchsetzungsfähiger Unterlassungsanspruch bestehen.
Goofy
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Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
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hallo,
hab auch so ein Schreiben von dieser, meiner Ansicht nach dubiosen, Firma erhalten.
T5F ist raus.
mal sehen ob und wie die reagieren
Gruss
Rainer
@ rainer
Mehrere Seriöse Firmen bieten sowas an.: Sitzt deine Firma auch in Bonn?
janssen76@gmx.de
hallo,
ich das komische Schreiben von der
DR Verwaltung AG
Siemensstraße 36
53121 Bonn
bekommen.
Im Poststempel steht:
Zentrales Gewerberegister
Umsatzsteuer - ID Nr. de
Im Briefkopf ist ein komischer Geier und die URL whois:USTID-Nr.de abgedruckt.
Die Frist die ich in meinem T5F gesetzt habe läuft heute ab. Ich werde nun den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einschalten. Mal sehen wie der reagiert.
Rainer
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