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Thema: Landgericht Stuttgart: Gekaufte Likes bei Facebook sind wettbewerbswidrig

  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Landgericht Stuttgart: Gekaufte Likes bei Facebook sind wettbewerbswidrig

    Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Beschluss vom 6.08.2014 (AZ 37 O 34/14 KfH) ein Direktmarketingunternehmen zur Unterlassung der Werbung auf Facebook mit gekauften "Likes" ("gefällt mir...") verurteilt.
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    Das Gericht sah darin eine irreführende Werbung gem. § 5 Abs. 1 UWG, da die hohe Zahl der Likes eine besondere Fähigkeit mit Kunden umzugehen, weitreichende Vernetzung sowie große Bekanntheit unterstellt, obwohl dies tatsächlich, zumindest in diesem Ausmaß, nicht gegeben ist.
    Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Widerspruch eingelegt, das Verfahren ist wohl noch anhängig.
    Goofy
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  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    In einem früheren Verfahren hatte das Landgericht Hamburg offenbar weniger starke Bedenken, es maß dem Klick auf den Like-Button nur einen sehr eingeschränkten Erklärungswert bei und hielt die Verknüpfung des Like-Buttons mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel für zulässig.
    (LG Hamburg Urteil vom 10. Januar 2013, Az.: 327 O 438/11)
    Hier ging es aber eindeutig eben nicht um gekaufte Likes, weshalb das Frohlocken mancher Protagonisten solcher Aktionen möglicherweise wohl verfrüht war.
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  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Erkennbar sind gekaufte Likes oft an mehreren Merkmalen, z.B. dass eine große Zahl an Likes aus Ländern wie Brasilien, Indonesien, Philippinen, Türkei etc. kommt, in denen das Unternehmen offensichtlich so gut wie keine Kunden hat.

    Ein weiteres Merkmal ist die oft fehlende Interaktion der Like-abgebenden User mit dem betreffenden Portal.

    Ebenfalls kann eine verdächtig hohe Zahl an Likes innerhalb kurzer Zeit bei einem noch sehr neuen Portal ein Zeichen für gekaufte Likes sein.

    Verbraucher sollten generell bei Facebook-Portalen sehr skeptisch bei der Bewertung anhand der abgegebenen Likes sein. Es gibt haufenweise dubiose Agenturen, die diesen "Service" gekaufter Likes offen anbieten.
    Geändert von Goofy (01.03.2015 um 21:31 Uhr)
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    ...Bewertung anhand der abgegebenen Likes ....
    Sorry, aber wer sich an sowas orientiert, verdient es geradezu, auf die sprichwörtliche Schnauze zu fallen.

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Erfahrene User wissen das, aber die Vielzahl an unerfahrenen/naiven eben nicht.
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  6. #6
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    Man kann es auch anders ausdrücken: Wenn das Kaufen von Likes nichts bringen würde, würde wohl kaum jemand Likes kaufen. Also scheint die Verbrauchertäuschung doch effektiv zu sein und es ist zu begrüßen, wenn dies als wettbewerbswidrig verboten erkannt wird.

    Eine gewisse Like-Quote fördert wohl auch die Verteilung neuer Beiträge einer Facebook-Seite an die Liker der Seite. Mit gekauften Likes pusht man also unter Umständen die Verteilungsquote an echte Nutzer mutmaßlich zu günstigeren Preisen als Facebook für genau diese Funktion zu bezahlen.

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