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Thema: H.J. Jäger Verlag - Notrufnummer-Karte

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard H.J. Jäger Verlag - Notrufnummer-Karte

    (Natürlich ungefragter) Anruf eines Terminsvereinbareres für einen Vertreterbesuch: Anzeigen auf Notrufnummer-Tafeln.
    Darf natürlich gern kommen, nach Terminsbestätigung per Mail sage ich ab.
    Da die Mails ohne Impressum gehalten sind und auch die Namen nur unvollständig mitgeteilt werden, rufe ich beim Vertreter zurück, um ihn danach zu fragen, wer er denn sei.
    Antwort:
    "Ich wusste gar nicht, dass Ihr [meine Berufsgruppe] besonders naiv seid. Hören Sie auf!"
    Legt auf.

    Jetzt Auskunft des Netzbetreibers: Die Nummer gehört zu einem Handyanschluss der H.J. Jäger GmbH.
    Wir hören von einander.

  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Die in Sinzig? Eingetragen am Amtsgericht Koblenz unter HRB 11783?
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  3. #3
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Da gibt es eine ganz lange Krankenakte:
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    Nebelwolf

  4. #4
    Mitglied Avatar von Spikes
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    (Natürlich ungefragter) Anruf eines Terminsvereinbareres für einen Vertreterbesuch: Anzeigen auf Notrufnummer-Tafeln.
    Darf natürlich gern kommen, nach Terminsbestätigung per Mail sage ich ab.
    Wieso? Die Absage hätte ich Ihm beim Besucht an der Haustüre persöhnlich überbracht
    Es ist kein Spam. [...] Wenn Sie sich ärgern über die Welt - ist nicht mein Schuld.

  5. #5
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    Die in Sinzig?
    Nach Auskunft von e-plus gehört denen der Handyanschluss, ja.

  6. #6
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Nach Auskunft von e-plus
    RISIKO! e-plus weiss i.d.R. selbst nicht, wem ein Anschluss gehört. Mehrere Fälle sind hier nachweisbar. Angegebene Anschriften sind überhaupt nicht existent, und damit meine ich, nicht, dass unter den benannten Adressen der angebliche Rufnummerninhaber nicht wohnt, sondern dass tatsächlich die Strasse bzw. die Hausnummer gar nicht besteht. Dabei könnte so etwas heute mit einfachster Software bereits beim Abschluss eines Vertrages geprüft werden.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  7. #7
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    Die Sache neigt sich dem Ende zu.

    Die H.J. Jäger Verlag GmbH und Geschäftsführerin R.A. persönlich mussten strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

    Der Vertreter H.G., für den ein Termin vereinbart werden sollte, weigerte sich. Gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen, erkärte der unmittelbare Anrufer, F.S., der als Zeuge gehört wurde, wundersames: Er sei vom Vertreter gar nicht mit der Durchführung der Anrufe beauftragt worden, das habe er sich vielmehr selbst überlegt.
    Auch sonst verstrickt er sich heillos in Widersprüche: Zunächst behauptet er etwa, nur ein paar Tage für den Vertreter gearbeitet zu haben, dann muss er auf Vorhalt einräumen, dass er auch noch mehrere Monate später entsprechende Anrufe entgegengenommen hatte.

    Auch die verwendete SIM-Karte hat eine interessante Geschichte: Die gehört nach Auskunft des Netzbetreibers einem Herrn M.P. Zunächst gibt der an, er habe sie an einen Bekannten verschenkt, wisse aber leider nicht mehr an wen. Später dann gibt es an, es sie ihm eingefallen, es handle sich doch um den Anrufer F.S.
    Für diesen benennt er dann eine ausländische Adresse, unter der der dann, wen wundert's, nicht zu erreichen ist.

    Der Anrufer F.S. behauptet im Prozess dann noch, er hätte die Karte zwischenzeitlich vernichtet und den Anschluss (seines alten Freundes M.P.?) gekündigt. Anbieter sagt leider: Stimmt nicht.

    Auch interessant, dass der Vertreter im Prozess genau von dem Anwalt E.H. vertreten wird, der zuvor für die H.J. Jäger GmbH und deren Geschäftsführerin aufgetreten war. Letzteres ist ja auch praktisch, hat er seine Kanzlei offensichtlich im Gebäude, in dem die GmbH in Sinzig sitzt.

    Es wird dann munter behauptet, der Vertreter hätte sich ja schon dem Verlag gegenüber zur Unterlassung verpflichtet, weswegen dann der Angerufene keine Unterlassung mehr verlangen könne. Das ist zum einen Blödsinn, zum anderen fragt man sich, wie der Anwalt die offensichtlich widerstreitenden Interessen von einerseits Verlag, andererseits Vertreter unter einen Hut bekommt. §§ 43 a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA.

    Auch sonst bemerkenswertes Auftreten des RA E.H.: Im Termin behauptet er, der Vertreter hätte bereits außergerichtlich angeboten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als widersprochen und er aufgefordert wird, das entsprechende Schreiben zu benennen, behauptet er, das wäre telefonisch erfolgt. Problem nur: Telefoniert wurde, den Fall des Vertreters betreffend, zu keinem Zeitpunkt.

    Es kommt, wie es kommen muss, das zuständige Landgericht verurteilt den Vertreter H.G. kostenpflichtig zur Unterlassung; noch nicht rechtskräftig.
    Und man fragt sich, ob man nicht den Zeugen F.S. wegen allem Anschein nach uneidlicher Falschaussage und Prozessbetrugs-Versuch anzeigen soll.

    Zuerst einmal hat der jetzt noch ein zivilrechtliches Problem.
    Geändert von radan (15.02.2016 um 12:56 Uhr)

  8. #8
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Richtig so. Die lernen es alle nur, wenn es wirklich teuer wird. Und vor allem müssen sie lernen, dass sie mit ihren Falschaussagen nicht durchkommen.
    Goofy
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  9. #9
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    Standard ein Posting reicht

    Leider nicht so ganz zum Ende...
    Mich hat es letztes Jahr erwischt? Ist noch jemand aktuell betroffen? Was habt ihr unternommen ?
    Mein Vertrag wurde nachträglich gefälscht, etwas dazu getragen und mehrere Auflage drauf geschrieben.

    Die nette freundliche Damen reiste da im Norden DE und wir trafen uns im Café. Ich hatte mir alle zählen vor der Unterschrift angesehen und durchgelesen. Bis sie eine Kennzahl eintragen musste, daran kann ich mich noch erinnern, sie hat mich mind 2 verschiedene Auflage dazu gedichtet.
    Hatte jemand gegen den Betrug gewunden, habt ihr euch in eine Gruppe geschlossen ?
    Ich Ärger mich do entsetzlich, als Kleinunternehmer solche Kosten für keine Leistung zu tragen. Die Tafeln wurden nie gedruckt, Lt Recherche.

    Ich wäre euch sehr dankbar über Vorgehensweise oder Hilfe ?
    Oster Grüße nadli2
    Geändert von schara56 (18.04.2019 um 05:36 Uhr)

  10. #10
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    Ab zum Anwalt.
    ____
    IANAL

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