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Thema: Kunterbunt.Berlin e.V.

  1. #11
    Mittwoch
    Gast

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    Zitat Zitat von 006 Beitrag anzeigen
    NACHTRAG: was mich allerdings irritiert (an dem obigen Post) ist der Umstand, dass die/der CCA ja offensichtlich komplette & korrekte Bankdaten des/der Angerufenen vorliegen hat ... sonst könnte es ja nicht zur tatsächlichen Abbuchung kommen. Oder verstehe ich irgendwas falsch ??
    offtopic:
    Nein, Du hast schon Recht. Eine Bank – egal wo – braucht für die Ausführung einer Lastschrift immer die kompletten Daten des Kontos, von dem abgebucht werden soll. Die mittlerweile europaweit angelegten SEPA-Regeln legen sogar genau fest, welche Daten das sein müssen (im Wesentlichen Name des Kontoinhabers und BIC, während einer Übergangsfrist zusätzlich auch die IBAN).Ist auch nur eine dieser Angaben fehlerhaft, muss die Bank die Ausführung der Lastschrift verweigern.

    Gäbe es eine Bank, die lückenhafte Daten ergänzen würde, welche ihr von dubiosen Abzockern vorgelegt würden, so bin ich mir ziemlich sicher, dass die jeweilige Bankenaufsicht drakonische Dtrafen verhängen würde. Mal ganz abgesehen davon, dass Bank A von Bank B sicherlich keinerlei Informationen über die Kunden von Bank B bekäme. Bank A wäre aber auf die Hilfe von Bank B angewiesen, da es kein zentralisiertes verzeichnis aller Bankkunden gibt.

    Die Abzocker haben demnach die Kontodaten. Über die Quellen kann man spekulieren. Naheliegend ist es, dass der Datensatz von anderen Abzockern gekauft wurde, die irgendwann in der Vergangenheit beim Opfer bereits einmal die Kontodaten erfolgreich abgefragt haben. Aber auch dubiose Webshops oder im schlimmsten Fall Hacker kommen als Quelle infrage. Fakt ist, dass Daten, die einmal bei den Abzockern in freier Wildbahn sind, fleiß0ig angereichert und weitergegeben werden. Man hat so – gerade wenn man wie Deine Mutter in das typische Opferschema passt – jahrelang unter der Verfolgung zu leiden.

    Und je häufiger die Abzocker Erfolg haben, umso gieriger werden sie. Hier im Forum sind Fälle bekannt geworden, in denen pro Monat drei- bis vierstellige Summen abgebucht wurden.

    Legal ist das Ganze natürlich nicht, denn die SEPA-Regeln schreiben auch vor, dass der Abbuchende vom Geldgeber ein gültiges Lastschriftmandat hat. Leider ist das in Deutschland nicht an eine Unterschrift gebunden, aber dennoch hat man als Opfer hier den Hebel. Es wäre nämlich Sache des Abbuchenden, zu belegen, dass er ein gültiges Mandat hat, und das ist ohne Unterschrift des Geldgebers nur sehr schwer möglich. Demnach kann man die Gelder innerhalb der gesetzlichen Fristen immer wieder zurück buchen. Siehe Lastschrift.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  2. #12
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Nein, du verstehst da nichts falsch. Verbindet man das, was man hier über den Kunterbunt Berlin e.V., das Familienschutzwerk e.V. und die für diesen telefonierende Call-Center in eine Linie, ergibt sich genau das Bild, dass man bereits von der sogenannten Gewinnspielmafia erhalten konnte: die Bankdaten lagen den Anrufern bereits vor. Es spricht einiges dafür, dass es sogar das gleiche Call-Center war, dass zuvor dann auch die Teilnahme an "den Top 200 Gewinnspielen im Internet", das Abonnement des Stern, Focus, Spiegel etc. oder Werbeschutzblocker anpries.
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  3. #13
    Mitglied Avatar von TheDoctor
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    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    offtopic:
    ...(im Wesentlichen Name des Kontoinhabers und BIC, während einer Übergangsfrist zusätzlich auch die IBAN).
    offtopic:
    Du hast nen Dreher drin - es reicht die IBAN, die BIC ist (zur Zeit noch) "extra" dabei. Merkt man auch immer recht schnell daran, dass in den IBANs die alten Kontonummern plus BLZ drinstecken
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

  4. #14
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Die BIC wird nur bei Auslandsüberweisungen gefordert, innerdeutsche Anweisungen laufen nur über IBAN.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  5. #15
    Mittwoch
    Gast

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    offtopic:
    Danke für den Hinweis, Du hast Recht, IBAN reicht, BIC ist zusätzlich.

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