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Thema: Diskussion um sichere Briefzustellung (ausgelagert aus Telefonspam)

  1. #11
    Mitglied
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    Hi,

    mal was zum Thema "fristgerecht": Wenn man eine Fristsache per Einwurf-Einschreiben zustellen lässt, dann wird sie auch an einem Samstag (im Briefkasten) zugestellt, egal ob die Firma arbeitet oder nicht. Ein Einschreiben mit Rückschein kann erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden, was u. U. zu spät sein kann.

    Grüße
    Snyder
    PS: Das ging mir mal so, mit einer Versicherung. Die Kündigungsfrist war an einem Samstag vorbei. Da Einwurf-Einschreiben, war sie fristgerecht zugegangen. Dass die Versicherung am Samstag nicht arbeitet, war nicht mein Problem, meinte der Anwalt. Die Versicherung hat dann auch den Schw... eingekniffen.......
    Was ist paradox? Ein Cold Call aus einem warmen Büro!
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  2. #12
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Das ist also beileibe kein rechtssicherer Zustellnachweis wie etwa bei der Zustellungsurkunde, wie sie z.B. bei der gerichtlichen Ladung, beim Mahn-/Vollstreckungsbescheid, bei Bussgeldverfahren etc. erfolgt. Diese Schreiben können auch ohne Anwesenheit des Empfängers in den Kasten geworfen werden und gelten damit rechtlich als zugestellt ("im Machtbereich des Empfängers eingegangen"...). Bei der Zustellungsurkunde kann z.B. jederzeit nachvollzogen werden, wer der Zusteller war, dieser kann auch zum Sachverhalt befragt werden. Das ist beim Einwurfeinschreiben kaum möglich.
    Solche Zustellungsurkunden habe ich ja selbst schon in größerer Zahl unterschrieben, allerdings war da (aus Erfahrung) die Unterschrift vieler Kollegen genauso unleserlich. Letztendlich muss da der Einsatzplan der Post herangezogen werden, wer denn wann in welchem Revier Dienst hatte. Das ist also keine andere Vorgehensweise als beim Einwurfeinschreiben auch.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  3. #13
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von FSnyder Beitrag anzeigen
    Das ging mir mal so, mit einer Versicherung. Die Kündigungsfrist war an einem Samstag vorbei. Da Einwurf-Einschreiben, war sie fristgerecht zugegangen. Dass die Versicherung am Samstag nicht arbeitet, war nicht mein Problem, meinte der Anwalt. Die Versicherung hat dann auch den Schw... eingekniffen.......
    Glück gehabt, dass die Zustellung dokumentiert wurde. Wie gesagt: es gibt aber auch viele Fälle, in denen dann in der Sendungsverfolgung "leider keine Information verfügbar" ist.

    Ich würde mich also darauf nie verlassen und daher zusehen, zeitnah zuzustellen. Oder aber wenigstens noch vorab per Fax mit Sendeprotokoll zusätzlich.
    Goofy
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  4. #14
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von kjz1 Beitrag anzeigen
    Solche Zustellungsurkunden habe ich ja selbst schon in größerer Zahl unterschrieben, allerdings war da (aus Erfahrung) die Unterschrift vieler Kollegen genauso unleserlich. Letztendlich muss da der Einsatzplan der Post herangezogen werden, wer denn wann in welchem Revier Dienst hatte. Das ist also keine andere Vorgehensweise als beim Einwurfeinschreiben auch.
    Die Protokollierung erfolgt beim Einwurfeinschreiben m.W. elektronisch. Da stellt sich dann die Frage, wie rechtssicher dabei die Signatur ist.

    Dazu kommt - wie bereits gesagt - das Problem, dass teilweise beim Einwurfeinschreiben in der Sendungsverfolgung überhaupt kein Vermerk erfolgt. Verlässlich ist das nie.
    Goofy
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  5. #15
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    Hi,

    ich habe das jetzt eine Weile nicht mehr gemacht, aber damals konnte ich an Hand der Sendungsnummer online sehen, wann der Brief (dokumentiert) eingeworfen wurde.
    Alles andere wäre ja völliger Unfug, dann wäre ein Einwurf-Einschreiben sinnlos!
    Es steht ja auch sinngemäß in der Leistungsbeschreibung "... durch unsere Mitarbeiter dokumentierter Einwurf.....".
    Anderen Falls würde ich das Geld zurückverlangen.

    Grüße
    Snyder
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  6. #16
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Es heißt nur: "dokumentierter Einwurf". Es heißt nicht: "gerichtsfest dokumentierter Einwurf". In dem Wiki-Artikel wird zudem auch beschrieben, dass nicht selten "keine Information verfügbar" ist.
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  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Einschreiben/Rückschein kann böse nach hinten losgehen (eigene Erfahrung)
    Empfänger ist bei der Zustellung einfach nicht da und der kleine rote Benachrichtigungszettel wird ignoriert.
    Der ist halt dann in einen im Kasten befindlichen Prospekt gerutscht und nicht gesehen worden.
    Der Brief geht zum Postamt und liegt dort eine Woche und geht dann an den Absender zurück.
    Und je nachdem um was es geht kanns da schon böse zu spät sein :-(
    In meinem Fall brauchte die Exe einen Vorwand mir wegen Unterhaltspflichtverletzung reinzuwürgen.
    Kontonummer hat sie mir nicht gegeben, also per Scheck ...
    Am Ende habe ich zwar das Verfahren gewonnen, aber erst nach einem Vierteljahr während dessen mir der GV das Konto dichtgemacht hatte.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  8. #18
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Auch auf dieses Problem der Nichtabholung geht unser wiki-Artikel ein. Es wird dort auch differenziert, dass die Situation hier bei privaten Empfängern anders zu werten ist als bei Firmen. Empfehlenswert ist bei Nichtabholung trotz Benachrichtigungskarte der Versuch einer Zweitzustellung. Wenn auch hierbei nicht abgeholt wird, dann ist das als Zugangsvereitelung zu werten.

    Wenn es fristmäßig knapp wird, bleibt (bei hohen Streitwerten) dann nur die Zustellung per Gerichtsboten.
    Goofy
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  9. #19
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    Moin, ich möchte hier gerne eine aktuelle und positive Erfahrung ergänzen!
    Mein erstes Unterlassungs- und Auskunftsschreiben habe ich per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, denn ich mag die klare Lösung ohne Eventualitäten und Tüdelkram. Die Kosten werden hierbei ja oft als Nachteil angeführt - aber:
    Der (sogar Ober-)Gerichtsvollzieher des Bezirks Hamburg-Mitte ist nicht selbst vorbeigegangen, sondern hat "die Deutsche Post AG mit der Zustellung beauftragt". Vorher hat er aber auf der von mir mitgelieferten Kopie des Schreibens den Inhalt bestätigt. Auch die Übergabe an die Post ist dokumentiert. An dieser Stelle hatte ich nun Bedenken, aber nein: Es war mit Zustellungsurkunde. Somit kann der Empfänger weder behaupten den Brief nicht bekommen zu haben noch kann der Inhalt infrage gestellt werden.
    Auf der Zustellurkunde ist übrigens, wie vorgesehen, der Nachname des Postbediensteten in Druckbuchstaben zu erkennen (ein Stempel) und natürlich das Zustelldatum und in diesem Falle sogar der Name der Person, an die übergeben wurde. Wobei es auch reichen würde, wenn er es in den Briefkasten gelegt hätte. Ich habe die bestätigte Kopie, die Übergabeurkunde und die Zustellurkunde wieder zurückgeschickt bekommen, und alles für schlappe 8,61€ Gebühren!

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