zu spät ;-)
BNetzA hat schon die Screenshoots mit den fehlenden Preisangaben vorliegen.
Falscher Hinweis kann zu Bußgeld führen
Gemäß § 149 Nr. 13a TKG (in der Fassung ab 01.03.2010) handelt ordnungswidrig,
Bei Verstößen drohen gemäß § 149 Abs. 2 TKG Bußgelder bis zu 100.000 Euro.wer entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 oder 8 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht.
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