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Ergebnis 301 bis 310 von 316

Thema: Spam von DirectPerform/FinAffin Inc./GhostNET/Roschu Marketing/Finover.de

  1. #301
    fbeinfo
    Gast

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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Aber erst mal gucken, ob Dein Vertrag überhaupt solche Internetstreitigkeiten (Domainrecht...) abdeckt.
    ja stimmt, aber es ist ja kein Domainrecht sondern ein Kauf nach BGB oder hier in Luxemburg Code Civil.
    Aber Gerichtsstand ist Luxemburg, das sieht das europäische Verbraucherrecht so vor.
    Ins Bockshorn jagen lasse ich mich von denen nicht.
    Er kann ja nicht einfach ein geltende Gesetze in seinen AGB's ausschliessen.
    Richtig ist zwar das der Streit urspünglich von Domainstransfer kommt, jedoch ist es hier kein Domainrecht sondern ein Kauf.
    Na warten wir ab was noch kommt. :-)

  2. #302
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Ich weiss nicht, ob das in deinem Fall so anwendbar ist, aber ich habe mal gehört, dass der Erwerb eines Domainnamens als Werksvertrag angesehen wird, bzw. der Domainname eigens für den Kunden "angefertigt" wird. Und da gibts kein Widerrufsrecht. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] wird das sicher juristisch besser beschrieben.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  3. #303
    fbeinfo
    Gast

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    Zitat Zitat von homer Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht, ob das in deinem Fall so anwendbar ist, aber ich habe mal gehört, dass der Erwerb eines Domainnamens als Werksvertrag angesehen wird, bzw. der Domainname eigens für den Kunden "angefertigt" wird. Und da gibts kein Widerrufsrecht. Hier wird das sicher juristisch besser beschrieben.
    Das dort beschriebene ist genau mein Fall und trifft auch auf die Firma zu.
    Also da bei mir nach Luxemburgischem Recht verhandelt wird, mache ich mir keine große Sorgen, zumal auch der Button gefehlt hat.

  4. #304
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    man könnte durchaus argumentieren, dass der Artikel bereits gebraucht ist - die Domain wurde auch nicht extra angefertigt, sondern war bereits vorhanden. ich sehe da keine Möglichkeit, das Widerrufsrecht auszuhebeln.

  5. #305
    fbeinfo
    Gast

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    ich schon, die einschlägigen Gerichtsurteile verweisen auf Käufe von Unternehmen. siehe auch das Urteil vom BGH, und AG Mannheim. Der Domainbroker agiert im Prinzip wie ein Immobilienmakler, bei erfolgreichem Vertragsabschluss erhält er seine Provision.
    Ich habe nun gestern Abend per Fax un Email widerrufen und die Zahlungsaufferoderung vollumfänglich zurückgewiesen. mit der Begründung nach Art. 8 FAGG. Die Domain ist in diesem sinne keine Maßanfertigung, da sie ja bereits existierte. Domainname.de macht geltend, da Sie doe Domain bereits treuhänderisch übernommen hätten, muss ich diese nun auch übernehmen.....es bleib ja der Firma gar keine andere Wahl, da kf-oppen.de einen nicht existierenden Admin-C in Bonn hatte. Abwarten was passiert.

  6. #306
    Mitglied
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    79

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    Zitat Zitat von fbeinfo Beitrag anzeigen
    Hallo an Alle
    so mein Zirkus geht weiter.
    nachdem ich DENIC auf den fehlenden Admin-C von kf-oppen.de aufmerksam gemacht hatte, geschahen sehr schnell einige wundersame Dinge.
    Parallel hatte ich an so einer seltsamen Auktion für meine alte Domain teilgenommen. der Verkäufer, welcher noch anfangs 11000€haben wollte, war dann bei 2500€...
    ich bot schliesslich 90€ und bekam keine Antwort mehr. und teilte noch nebenbei dem Verkäufer mit dass ich eigentlich die Domain nicht mehr brauche da meine neue Website schon unter einer neuen Domain online ist.
    Nachdem die DENIC sich aber einmischte teilte mir domainname.at mit dass man nun die domain treuhänderisch verwaltet und diese auf sich registriert hat. (dismal mit Admin-C in Freilassing)
    urplötzlich war auch der Verkäufer mit meinen 90€ einverstanden, und ich erhielt via Email eine Rechnung von Domainname.at über 108 € (90,- + 20% MwSt)
    Ich informierte daraufhin die Firma domainname.at dass ich laut Fernabsatzgestz meinen Kauf widerrufe, was nun domainname.at gar nicht passt.
    Laut ihren AGB's ist ein Widerruf ausgeschlossen....... ich lach mich tot.
    Man müsste mir die Kosten des Verkäufers in Rechnung stellen. und ich kann gar nicht Widerrufen, da die Dienstleistung bereits erbracht sei???
    Welche Dienstleistung? Ich habe domainname.at nicht beauftragt und erhalten habe ich die Domain auch nicht...........
    und das Fernabsatzgesetz würde hier gar nicht gelten......
    Ich habe nun mitgeteilt, dass ich max 75€ zahle um die Domain zu übertragen, wenn es nicht passt, sehen wir uns vor Gericht. Es gilt dann das Recht des Verbraucherstaats - so in dem Fall Luxemburg.....
    Dafür leiste ich mir seit Jahren den teuren ARAG Rechtschutz........

    nun wollen wir mal sehen was die ARAG kann .


    Bei einer solchen Geschichte könnte ich mir auch gut vorstellen, dass die Domain von Domainname.at mal selbst gecatcht wurde, auf eine fiktive Person eingetragen wurde. Falls der ehemalige Inhaber die zurückhaben will, kann man ihm diese dann verkaufen. Ich weiss nicht, auf welcher seltsamen Auktion du da mitgemacht hast. Sollten da aber noch weitere Domänen gelistet sein, würde mich nicht wundern, wenn jedenfalls ein Grossteil davon von Domainname.at selbst verwaltet werden.
    Müsste Domainname.at offenlegen, wie die Zahlung für die Domäne erfolgte, würde mich nicht wundern, wenn die Zahlung aus eigenen Mitteln vorgenommen wurde oder von einem sehr eng befreundeten Unternehmen kam.

    Domainname.at bietet oder bot einen Domaincatching-Dienst an.

    Nicht ausgeschlossen und wahrscheinlich sogar naheliegend, daß auch andere mit diesem Provider bereits schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

  7. #307
    fbeinfo
    Gast

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    und es geht weiter
    nachdem ich den Zwangsdomaintransfer erfolgreich ausgesessen habe, bzw. sah man keine grosse Chance in Luxemburg gegen mich zu klagen, ist die Domain kf-oppen.de wieder in der Hand von Becks Consulting in Bonn.
    vorgestern ging nun ein Schreiben raus an DENIC. Gestern antwortete Denic, dass man den Admin-C auffordern wird die Daten zu aktualisieren.......wie nur? postalisch? der Brief kommt unzustellbar zurück.
    wir werden sehen was passiert

    Gruss aus Luxemburg
    Frederic

  8. #308
    Urgestein
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    Mittlerweile scheint die Denic ein weiteres Stöckchen eingebaut zu haben, über das man bei der Whois-Abfrage springen muss. Man muss jetzt zuvor einen Fragebogen ausfüllen:

    Sie möchten wissen, wer Inhaber und/oder Admin-c der Domain ist, *
    weil Sie selbst Inhaber der Domain sind.
    **
    weil Sie die Domain für rechtlich problematisch halten.
    (z. B. weil sie möglicherweise ein Namens- oder Kennzeichenrecht verletzt)
    weil Sie die Nutzung der Domain für rechtlich problematisch halten.
    (z. B. wegen des Inhalts der darunter aufrufbaren Website)
    weil Sie als Strafverfolgungs- oder Steuerbehörde Ermittlungen führen.
    weil Sie sich versichern möchten, wer hinter der Website steht, die unter der Domain aufgerufen werden kann.
    (z. B. bei einem Online-Shop)
    weil Sie sich aus geschäftlichen Zwecken über den Domaininhaber informieren möchten.
    (z. B. Domainhandel)
    Sonstiges
    Womit begründen Sie Ihr berechtigtes Interesse auf die whois-Daten zuzugreifen? **
    So eine Schikane habe ich noch nirgendwo anders gesehen.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  9. #309
    Urinstein Avatar von schara56
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    Zitat Zitat von kjz1 Beitrag anzeigen
    ...] Schikane habe ich noch nirgendwo anders gesehen.
    Bei der Eurid.eu war das schon immer so.
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  10. #310
    Deekaner Avatar von deekay
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    Momentan ist kf-oppen.de aber geparkt. Kein Inhalt
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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