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Thema: avilia mobile ltd

  1. #1
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    Standard avilia mobile ltd

    Moin moin zusammen,

    jetzt hat es meine Frau erwischt, die avilia mobile ltd will 4,99€ / Woche haben, und einziehen soll es die MoCoPay.

    Da es sich um ein Prepaid Handy handelt ist es natürlich ziemlich schwierig die Kohle zurück zu bekommen. Spaßeshalber habe ich die merkbefreite Hotline mal angerufen, um zu erfahren, ob das Geld wirklich gebucht wurde. Ja, die Kohle ist erstmal weg.

    Als ich dreist eine Rückbuchung verlangte ist die "Dame" da bald geplatzt am Telefon, sie hatte deutliche Schwierigkeiten höflich zu bleiben, als ihr Leitfaden so gar nicht mehr passte..

    Schreiben an VF ist formuliert und geht gleich per Fax raus, danach noch per Einschreiben hinterher.

    Den MocoPay-Mist will ich eigentlich nicht "kündigen" bzw. widersprechen, aber bei PrePaid habe ich ein wenig Angst, dass die Kohle sonst gleich ganz weg ist. Was würdet ihr da empfehlen?

    Gruß
    Kai
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  2. #2
    Mittwoch
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    Zitat Zitat von KaiHH Beitrag anzeigen
    Den MocoPay-Mist will ich eigentlich nicht "kündigen" bzw. widersprechen, aber bei PrePaid habe ich ein wenig Angst, dass die Kohle sonst gleich ganz weg ist. Was würdet ihr da empfehlen?
    Das gleiche Vorgehen wie bei einem regulären Vertrag. Wäre ja noch schöner, wenn ich als Prepaid-Kunde die ungerechtfertigte Abo-Abbuchung einfach hinnehmen müsste, nur weil die Forderung im Gegensatz zur Zahlung auf Rechnung quasi sofort belastet wird. Es gelten die gleichen Rechte, und seitens des Zahlungsdienstleisters und des Forderungsstellers die gleichen Pflichten. Und auch Dein Mobilfunkanbieter hat z.B. eine Drittanbietersperre zu schalten, egal ob Prepaid oder nicht. Aus der Vertragskonstruktion Prepaid könnte man als findiger Jurist vielleicht sogar eine besondere Sorgfaltspflicht des Mobilfunkanbieters herleiten, eben gerade weil man als Nutzer ja ein Interesse daran hat, keine regelmäßigen Gebühren zu zahlen.

    Zur MoCoPay: Hast Du (bzw. hat Deine Frau) mit denen einen Vertrag? Nein? Warum hast Du dann Angst, denen auch Feuer unterm Hintern zu machen? Im Zweifel regelt die BNetzA.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  3. #3
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    Hallo und guten Morgen,

    Vodafone weigert sich uns das Guthaben auszuzahlen, ohne zeitgleich die Karte zu deaktivieren. Ich mag den Laden so langsam immer mehr.

    MocoPay habe ich gerade mal angerufen, um zu fragen wie deren ladungsfähige anschrift lautet. Es ist die gleiche wie auf deren Webseite genannt ist. Natürlich war die Dame (stark slawischer Akzent und nennt sich wie die blonde Sonja aus dem deutschen TV, ja klar....) sofort bereit das angebliche Abo (natürlich soll es eine Sex-Seite gewesen sein) zu kündigen. Ich sagte noch, dass sie nichts kündigen kann, da kein Abo besteht, aber das verstand sie nicht...

    Meine Frage, wann sie denn das geklaute Geld zurückzahle konnte sie auch so gar nicht verstehen, denn natürlich hat meine Frau diesen Service gebucht - ja klar.
    Sie versuchte auch immer den Satz: "Sie müssen sich an den Anbieter in..." zu beginnen, aber bei "Anbieter" bin ich ihr immer ins Wort gefallen und habe sie nicht weitersabbeln lassen. So richtige Freunde werden wir wohl eher nicht mehr...


    Also folgen jetzt die ganzen Meldungen und Anträge an die entsprechenden Behörden. Schauen wir mal, wie lange VF den Spaß versucht mitzumachen, auch wenn es "nur" 4,99€ sind.

    Alles weitere natürlich nur noch schriftlich, auch wenn es schon lustig ist, wie die Hohlqualifizierten am Telefon aus der Fassung geraten, wenn man die an die Wand labert und nicht in ihren Leitfaden lässt...

    Gruß
    Kai
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  4. #4
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von KaiHH Beitrag anzeigen
    Vodafone weigert sich uns das Guthaben auszuzahlen, ohne zeitgleich die Karte zu deaktivieren. Ich mag den Laden so langsam immer mehr.
    Der Provider darf ungestraft das Erstinkasso für Drittanbieter durchführen. Aber wenn sie nach Widerspruch auf dieser Forderung bestehen, dann machen sie sich diese Forderung zu Eigen und haften diesbezüglich genau so, wie der Drittanbieter. Das bedeutet: Wenn ich einen Anspruch (z.Bsp. auf Unterlassung) gegen den Drittanbieter habe, geht dieser Anspruch in diesem Fall auch auf den Provider über.

    Ich würde einfach Vodafone in die Pflicht nehmen. Schriftlich auffordern, den Betrag zurückzubuchen, da Anspruch nicht besteht. Wenn die mir schriftlich mitteilen, dass sie sich weigern (da z.Bsp. Forderung geprüft usw.), dann Unterlassungsanspruch gegen VF hinterher.

    Hab ich einmal mit der DTAG gemacht und ruck zuck haben die ihre Inkasso-Schergen aus Heidelberg zurückgepfiffen.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
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  5. #5
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    Hallo Investi,

    ich habe mich da unglücklich ausgedrückt. Ich wollte das restliche Guthaben vom Prepaidkonto abziehen, bis schriftlich vorliegt, dass da nichts mehr kommen wird. Um halt eine weitere Belastung zu verhindern.


    Gruß
    Kai
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  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Mittwoch Beitrag anzeigen
    Warum hast Du dann Angst, denen auch Feuer unterm Hintern zu machen? Im Zweifel regelt die BNetzA.
    Nein, leider regelt die BNETZA da überhaupt rein gar nichts.

    In den Augen der BNETZA unterfällt das angeblich alles nicht dem TK-Recht und dem TKG, denn es werden ja keine Mehrwertnummern angewählt. Sondern es handelt sich angeblich um reines Vertragsrecht gemäß BGB, und da habe die BNETZA keine Regulierungskompetenz. Die Tatsache, dass es sich um ein illegales Umgehungsmodell gem. § 66l TKG handelt, unterschlägt sie geflissentlich, denn sie will ja den freien Markt am Marzipan-Standort Deutschland nicht überregulieren und gängeln.

    Das abgezockte Geld kann man sich prinzipiell vom eigenen Provider wieder holen. Rechtsgrundlage ist der § 812 BGB, Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung. Jetzt muss man dann nur noch einen Anwalt finden, der bereit ist, angesichts dieses mickrigen Streitwerts tätig zu werden und Klage einzureichen - denn freiwillig wird der Provider die Kohle nicht wieder herausrücken.

    Bisher habe ich in dem Info-Artikel den Prepaid-Betroffenen immer davon abgeraten, angesichts des niedrigen Streitwerts und des Kostenrisikos. Obwohl eigentlich der Fall rechtlich klar ist, aber man kann immer mal an einen (ich erspare mir jetzt den Ausdruck...) Amtsrichter geraten, der dann einfach nur herumschwabuliert: "Die soll gefälligst ihre Handyrechnung bezahlen". Und dann darfst Du auch noch vor das LG. Sofern er überhaupt die Berufung zulässt. Falls nicht, darfst Du auch das noch rügen.

    Auf der anderen Seite wäre sicherlich ein Urteil gegen einen Provider in so einer Sache etwas, was man öffentlich auch ausschlachten könnte, und es wäre ein Präzedenzfall, den dann andere Betroffene gut zitieren könnten. Bisher hat es nur m.W. noch niemand gemacht.
    Geändert von Goofy (05.03.2016 um 16:54 Uhr)
    Goofy
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  7. #7
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    Hallo Goofy,

    bisweilen war meine holde Gattin ja immer sehr skeptisch, was mein "Leben im Kampf gegen Spam" angeht. Nun aber traf es sie selbst, und sie ist not amused.

    Schauen wir mal, in wie weit ich sie "aufhetzen" kann, dass wir uns das ja wohl nicht gefallen lassen können, wenn solche Hohlqualifizierten uns beklauen....

    Gruß
    Kai
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  8. #8
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    Moin moin,

    die Wattestäbchenwerfer halten sich, wie Goofy schon schrieb, für alles andere als zuständig.

    Dafür aber folgende, für mich überraschende Nachricht:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Die 4,99€ werden zurückerstattet, ohne dass wir wirklich den Weg übers Gericht gehen müssen. Ich bin platt, glaube aber, dass das Schreiben hier von Antispam auch einen großen Teil dazu beigetragen hat.

    Gruß & danke euch allen

    Kai
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  9. #9
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Vodafone ist mir bereits dafür bekannt, dass sie bei Festnetzkunden die Buchungen rückerstatten, wenn die Betroffenen unseren Brief schicken. Um so besser, zu hören, dass sie auch bei Prepaid-Kunden rückerstatten.

    Es bleibt natürlich der schale Nachgeschmack, dass sie von denjenigen, die sich nicht wehren, selbstverständlich weiter kassieren.
    Goofy
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  10. #10
    Mitglied Avatar von TheDoctor
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Vodafone ist mir bereits dafür bekannt, dass sie bei Festnetzkunden die Buchungen rückerstatten, wenn die Betroffenen unseren Brief schicken. Um so besser, zu hören, dass sie auch bei Prepaid-Kunden rückerstatten.

    Es bleibt natürlich der schale Nachgeschmack, dass sie von denjenigen, die sich nicht wehren, selbstverständlich weiter kassieren.
    Hatte sich nicht Vodafone gegenüber der Verbraucherzentrale(?) unterwerfen müssen, Kunden nicht mehr von Pontius zu Pilatus zu schicken oder so? Oder war das ein anderer Provider?
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)

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