Herr Stark, Sie haben es immernoch nicht begriffen

Wir senden keine Faxe ohne vorher anzurufen
Schon dieser Kaltanruf ist ILLEGAL

Wir haben die Adressen legal erworben, haben eine Lizenz dafür.
Ein Werbeeinverständnis kann NICHT verkauft oder übertragen werden. Ihre Adressen sind teuer bezahlter Müll. Das einzige, was sie mit den Adressen dürfen: Briefe schreiben mit Werbung. Und das so lange bis der Empfänger widerspricht.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 7 Unzumutbare Belästigungen



(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen1.bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;
2.bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung,

3.bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder




Diese Lizenz hätte ich gerne mal gesehen, im übrigen