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Thema: Vodafone / Schober Direct Media

  1. #21
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Update:

    panadress hat geantwortet, sie haben die Daten an Schober und an "Vodafon" (! gemeint ist wohl "Vodafone") weitergegeben. Außerdem wurden die Adressdaten im September 2016 (!!!) für ein Werbeschreiben eines Energieversorgers verwendet.
    Ich bin mal gespannt, wir lang dieser Thread noch wird :-)
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  2. #22
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    update:

    panadress hatt in der Antwort auf b2c performance GmbH in Buxtehude verwiesen.
    Die wurden am 20.5. angeschrieben, nachdem keine Reaktion kam, am 4.7. per Einschreiben mit Drohung LfD.
    Heute kam die Antwort, b2c hat die Daten von IMC cross-border business in Amsterdam.

    Ich überlege noch, wie es weitergeht; Geld für Einschreiben nach NL zu verschwenden sehe ich nicht ein; die deutschen Datenschutzbeauftragen werden an dem Punkt vermutlich auf die Staatsgrenze verweisen.
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  3. #23
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    so, nachdem die Antwort von b2c die Auskunftverlangen betreffs der gespeicherten Daten und der Datenweitergabe nicht berücksichtigt hat, haben wir die erstmal beim LfD NDS verpetzt, und Vodafone beim LfD NRW gleich mit.
    Mal sehen, was kommt; ich vermute "Der Rest ist Schweigen" (Hamlet, 5. Aufzug, 2. Szene)...
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  4. #24
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Update:

    der LfD NRW hat sinngemäß geantwortet:

    die Nachfrage nach der ersterhebenden Stelle kann ins Leere laufen, wenn diese dem Werbenden nicht mitgeteilt wurde. Voraussetzung dafür, dass der Werbende dem Beworbenen die ersterhebende Stelle mitteilt, ist, dass sie dem Werbetreibenden mitgeteilt wurde. (na gut, dass ist einfache Logik)

    Ich kann die Argumentation nachvollziehen, dann brauche ich aber den § 23 Abs. 3 Satz 4 BDSG eigentlich nicht mehr. Vodafone kann dann einfach argumentieren "...würden wir ja furchtbar gern, wissen wir aber leider leider leider nicht...".

    Der Verbraucher ist wieder mal der Gearschte, und dem LfD sind die Hände gebunden.

    Allerdings hat sich der LfD wirklich eingesetzt und will nach Rücksprache mit dem LfD BaWü nochmal bei Schober nachhaken. Hier herzlichen Dank an den LfD NRW (falls Sie mitlesen); sehen wir mal, was dabei rauskommt.

    Mit der LfD NDS, die für b2c zuständig ist, hat es einen freundlichen Mailwechsel und ein gutes Telefonat gegeben. Wir werden sehen, wie es weitergeht.

    Bisher habe ich den Eindruck, dass alle Beteiligten, besonders Vodafone, ellenlange Krankenakten bei den Datenschutzbeauftragten haben und diese gern etwas unternehmen würden - aber aufgrund einer Gesetzgebung, welche die Werbetreibenden begünstigt, nicht viel machen können.

    Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  5. #25
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    Das LfDs machtlos bei solchen Unverschämtheiten sind, finde ich nicht (*). Eher Ängstlich. Wenn Vodafone die Auskünfte nicht liefern kann, kann der Betrieb in dieser Form nicht weitergeführt werden, da nicht sichergestellt ist, dass Vodafone wieder Daten nutzt, wo die Ersterhebungsstelle nicht erfasst ist. Neben (Änderungs-)Verfügungen können auch hohe Bußgelder für Vodafone schmerzhaft sein; 300000 Euro sind kein endgültiges Limit. Oder mal über [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] nachdenken. Strafanträge können auch gegenüber LfDs gestellt werden.

    Dies berührt auch den Bereich des ordnungsmäßigen Betriebs. Und wenn dies nicht sichergestellt ist, könnte auch die BNetzA über einen Abschaltung (oder andere Maßnahmen) nachdenken. Da diese aber aus unserer Erfahrung noch viel ängstlicher agieren, wenn überhaupt, werden die sicherlich auch das Argument der Größe anführen. Vodafone ist aber kein Grundversorger, bzw. Universalanbieter nach [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ff. Wollen sie ja nicht *hehe*. Rosinenpickerei könnte auch mal nach Hinten losgehen.


    (*) Rechtlich, nicht real. Auch bei den LfDs dürfte der allgemeine Vollzugsdefizit mangels Mittel vorliegen.
    ____
    IANAL

  6. #26
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    Was ist denn beim Lfd Niedersachsen herausgekommen? Gab es noch Auskunft von der b2c oder IMC?

    Ich hatte ebenfalls eine Beschwerde dort gegen die b2c laufen, nach einem Jahr schließlich musste die b2c verständliche Auskunft erteilen. Angeblich haben sie meine Adressdaten ebenfalls von der IMC erhalten. Aus anderer Quelle habe ich die Auskunft erhalten, dass die IMC ihre Daten angeblich von der Global Consumer Database Limited erhalten hat. Zwei Anfragen bei der IMC blieben unbeantwortet, jetzt läuft eine Beschwerde gegen die IMC.

  7. #27
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    nichts, nie wieder etwas davon gehört.
    Ich habe etliche Stunden und einige Euros an Porto/Einschreibegebühren hinterhergeworfen - nutzlos.
    Vorläufige Konsequenz: ich führe eine Liste von Firmen, die mich anspammen. Bei denen wird nicht gekauft, und wenns im Bekanntenkreis um solch ein Thema geht. berichte ich einfach, warum ich bei denen nicht kaufe.

    OT: Einen Anbieter von Hörgeräten dürfte das schon zwei Kunden gekostet haben. Die haben die Datenherkunft zwar angegeben, aber mit einem Zusatz in der Art ... wenn Sie das nicht wollen, können Sie sich ja bei dem Adressbroker beschweren/löschen(!) lassen ... blafasel ... blafasel... . Heißt für mich: das ist Absicht und Datenschutz juckt die nicht weiter. -> Kaufe nix bei Euch.
    Geändert von heinrichh (30.05.2022 um 05:54 Uhr)
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  8. #28
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    Schade. In meinem Fall hatte die Beschwerde beim LfDI NI zwar lange gedauert, aber war - gemessen an den späteren Reaktionen der beteiligten Unternehmen - schon mal ein guter Teilerfolg, der denen wehgetan haben dürfte. Die Gebühren für die Einschreiben dürften sich gelohnt haben.

    Zum Thema der 2018 gegründeten Global Consumer Database Service Ltd., von der die IMC im Jahr 2019 anscheinend Adressdaten erhalten hat, habe ich einen eigenen Thread aufgemacht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    OT „Kaufe nix bei euch“: Ja, ist bei mir ähnlich. Auf den Werbeschreiben steht ja oft, dass man sich für Auskünfte und Löschverlangen direkt an die Firmen wenden soll, die im Rahmen eines Lettershop-Verfahrens die Adressen anmieten und Werbung verschicken. Ich schreibe trotzdem meistens noch die beworbene Firma an und verlange Auskunft. Dann wissen sie, dass ihre potentiellen Kunden Briefspam und Adresshandel überhaupt nicht mögen, und haben außerdem noch den Aufwand, sich um die Anfragen zu kümmen.

  9. #29
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von ar_as Beitrag anzeigen
    Auf den Werbeschreiben steht ja oft, dass man sich für Auskünfte und Löschverlangen direkt an die Firmen wenden soll, die im Rahmen eines Lettershop-Verfahrens die Adressen anmieten und Werbung verschicken. Ich schreibe trotzdem meistens noch die beworbene Firma an und verlange Auskunft. Dann wissen sie, dass ihre potentiellen Kunden Briefspam und Adresshandel überhaupt nicht mögen, und haben außerdem noch den Aufwand, sich um die Anfragen zu kümmen.
    Dito hier. Oftmals kommen dann Verweise auf diverse Sperrlisten. Nur sehe ich dafür keine Notwendigkeit. Erstens sehe ich nicht ein, dass _ich_ proaktiv handeln soll, wenn ich eine Leistung nicht will und zweitens ist Briefwerbung ja erlaubt. Also darf der Versender gerne Zeit und Geld dfür Aufwenden, mir legale Werbung zuzusenden. Ich muss ja nicht bei ihm kaufen.
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  10. #30
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