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Thema: "Stadtwerke Pforzheim"? Unseriöse Werbeanrufe wg. Stromwechsel

  1. #41
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Nur mal spekuliert: wird der Callcenter-Betreiber protegiert?
    Oder aber der dafür zuständige Entscheidungsträger bei den Stadtwerken Pforzheim?

    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist der amtierende Oberbürgermeister von Pforzheim.
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    Aber wenn man den fragt, dann wird der ganz sicher mit Nichtwissen bestreiten, von irgend etwas zu wissen.
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    Geändert von Goofy (06.07.2016 um 19:04 Uhr)
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #42
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Und die SWP lügen auch noch öffentlich in einer Pressemitteilung herum.

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    Die daraufhin von den SWP veranlasste Überprüfung sämtlicher von eprimo in ihrem Abmahnschriftsatz vorgeworfenen Handlungen hat ergeben, dass die Vorwürfe in keinem einzelnen von eprimo genannten Fall verifiziert werden konnten. Nach den von dem beauftragten Telesalesdienstleister der SWP unverzüglich durchgeführten Prüfungsmaßnahmen wurden weder Personen ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu einem telefonischen Verkaufsgespräch kontaktiert, noch wurde diesen Personen eine falsche Auskunft zum Produkt oder zur Identität der SWP als Vertragspartner gegeben. Dies belegen sowohl die vom Telesalesdienstleister schriftlich vorgelegten Einverständniserklärungen für eine Telefonakquisition, als auch die vorhandenen, mit Einwilligung der angerufenen Personen aufgezeichneten, Gesprächsmitschnitte aus den Telefongesprächen.
    Pforzheim, 12.05.16.

    Na, ob diese sogenannten "Einwilligungen" dann auch rechtlich wirksam waren...?
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  3. #43
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    Langsam wird's peinlich.
    Jetzt wird auch noch angerufen und gefragt, "ob die Widerrufsbestätigung angekommen" wäre, und aus welchen Gründen man widerrufen habe.
    Auch das ist, BGH GRUR 1994, 380, 382, Werbung und ohne Einverständnis des Betroffenen nicht zulässig.

    Der Anrufer gab übrigens auch an, "Tim Bergmann" zu heißen. Das ist auch so ein typischer Call-Center-Agenten-Name (sorry, echte Tim Bergmänner).

  4. #44
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    Hallo,

    heute um 18:11 Uhr wieder ein Anruf der Hamburger Nummer. War allerdings nicht daheim, angeblich sollen meine Daten doch gelöscht sein.

  5. #45
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    Soweit die SWP Stadtwerke Pforzheim behauptet hatten,
    unser externer Dienstleister für telefonische Kundenberatung ist durch die Bundesnetzagentur hinsichtlich der zugrunde gelegten Prozesse zertifiziert, zudem bestehen wir auf eine nachvollziehbare und korrekte Kontaktaufnahme und Beratung potentieller Kunden.
    hat die Bundesnetzagentur heute auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, was nicht anders zu erwarten war:
    Die Bundesnetzagentur nimmt keine solchen Zertifizierungen vor.

    Die Zertifikate des Dienstleisters dürften damit in ungefähr so echt sein wie das in dem mir bekannten Fall in betrügerischer Absicht vom wem auch immer nachträglich fingierte "Anrufeinverständnis".
    Aber, jaja, Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, ich weiß, Ihr bemüht Euch ganz arg, das aufzuklären und Missbrauch wird umgehend abgestellt.

    Dass unser Dienstleister allerdings in der von dir geschilderten aggressiven Form auftritt, ist verständlicherweise sehr ärgerlich und wird von uns so auch nicht toleriert.


    Aktueller Stand, wenn man nach "Stadtweke Pforzheim" googelt übrigens: Nur noch neun miserable Bewertungen, überwiegend wegen belästigender Telefonwerbung, immerhin auch eine positive!
    Neun mal einen Stern und einmal vier, das gibt einen Schnitt von satten 1,3. Na, herzlichen Glückwunsch an die Unternehmenskommunikation, ganze Arbeit geleistet!
    Geändert von radan (10.08.2016 um 19:13 Uhr)

  6. #46
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    Standard Ratschläge der Stadt Pforzheim: Beschwerde einreichen!

    Schön, was die Stadt Pforzheim als Miteigentümerin der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG auf ihrer [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]rät, wenn man von belästigender Telefonwerbung betroffen ist:

    Sie können eine Beschwerde über verschiedene Wege an die zuständigen Stellen richten. Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:

    Ihre Kontaktdaten: Anschrift sowie Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, gegebenenfalls abweichende Ansprechperson
    Telefonnummer, auf die der Anruf erfolgte
    Name, Inhaberin oder Inhaber des anrufenden Unternehmens
    Rufnummer des Unternehmens (wenn diese nicht unterdrückt wurde)
    Name des Anrufers oder der Anruferin
    Datum des Anrufs
    Uhrzeit des Anrufs
    Grund des Anrufs: Was wurde beworben?
    mögliches Vorliegen einer Einwilligung in die Telefonwerbung

    Die Bundesnetzagentur und die Wettbewerbszentrale bieten Ihnen Beschwerdeformulare an. Diese stehen Ihnen auf dieser Seite unter dem Reiter „Formulare und Onlinedienste“ zur Verfügung. Sie können Ihre Beschwerde auch formlos per Post, Telefax oder E-Mail einreichen.

    Falls das Unternehmen die Werbeanrufe nicht unterlässt, können Sie auch selbst gegen das Unternehmen vorgehen.
    Man könnte ja auch einmal darüber nachdenken, ob die Verantwortlichen der Stadt ihren Einfluss auf das Unternehmen geltend machen sollten - angesichts einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Telefonwerbung der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG.
    Das würde den Umweg über die Bundesnetzagentur, die Wettbewerbszentrale etc. entbehrlich machen.
    Geändert von radan (10.08.2016 um 19:54 Uhr)

  7. #47
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Dieses permanente Geduze nervt auch, oder?
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  8. #48
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    Standard Stadtwerke Pforzheim, Du wurdest abgemahnt

    Abmahnung gegen Stadtwerke Pforzheim
    (PresseBox) (Neu-Isenburg, 11.05.2016) - eprimo-Kunden mit falschen Aussagen verunsichert
    - Abmahnung gegen Stadtwerke Pforzheim ausgesprochen

    eprimo wehrt sich gegen unlauteres Geschäftsgebaren: Kunden des Energiediscounters wurden in den letzten Wochen vermehrt ohne ihre vorherige Einwilligung angerufen, um ihnen unter falschen Angaben Strom-Lieferverträge der Stadtwerke Pforzheim zu verkaufen. Betroffene Kunden bittet eprimo, sich nicht verunsichern zu lassen und gegebenenfalls bei eprimo nachzufragen. eprimo hat die Stadtwerke Pforzheim abgemahnt und zur Unterlassung der regelwidrigen Vertriebspraktiken aufgefordert.

    Die Anrufer erfinden verschiedene Vorwände, um Zählernummern und Bankdaten zu erfragen. So wurde unter anderem behauptet, eprimo sei eine Tochtergesellschaft oder ein Geschäftspartner der Stadtwerke Pforzheim und es würde sich lediglich der Briefkopf ändern. Zähler und Bankverbindungen würden benötigt, um die vorliegenden Daten abzugleichen.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  9. #49
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen

    Das würde den Umweg über die Bundesnetzagentur, die Wettbewerbszentrale etc. entbehrlich machen.
    Warum sollte man sich mit den Verantwortlichen der Stadt Pforzheim rumärgern? Brief/Fax oder Mail an die Wettbewerbszentrale.
    janssen76@gmx.de

  10. #50
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Warum sollte man sich mit den Verantwortlichen der Stadt Pforzheim rumärgern?
    Ich sag's nochmal: Ein Brief an die Bürgerfragestunde des Stadtrates (in Kopie an alle Fraktionen, damit er nicht unter den Teppich gekehrt werden kann) mit der Frage, ob die Stadt Pforzheim das kriminelle Vorgehen der eigenen GmbH-Verantwortlichen duldet. Die Opposition wird dem Bürgermeister als Vertreter der Hauptgesellschafterin schon gehörig einheizen.

    Wenn man parallel dazu auch noch ein AZ der Wettbewerbszentrale und/oder der BNetzA mitliefern kann, dann macht diese Aktion gleich doppelt so viel Spass. Glaubt mir, die Fraktionen zerfleischen sich dann schon gegenseitig.

    Im Brief sollte man alle bekannten Vorfälle sowie die bekannten Massnahemn der Wettbewerber (wie z.Bsp. die Abmahnung durch eprimo) auflisten. Nicht zu vergessen die nichtssagenden und wahrheitswidrigen Antworten der Stadtwerke an den/die Betroffenen.

    Wenn man den Brief als Frage nach Informationsfreiheitsgesetz formuliert, dann MUSS der Bürgermeister wahrheistgemäss antworten. Auf die Frage
    Wieviele Beschwerden über solche unerlaubte Anrufe sind bei den Stadtwerken eingegangen und wieviele Wettbewerber haben die Stadtwerke diesbezüglich angeschrieben?
    ist die Antwort

    nur wenige Beschwerden [...] und von Schreiben von Wettbewerbern ist mir nichts bekannt
    keine zulässige Antwort. Der Bürgermeister MUSS eine konkrete wahrheitsgemässe Zahl nennen und hat sich über den Sachverhalt ausführlich zu informieren. Lapidare Antworten sind z.Bsp. über die Kommunalaufsicht oder den LDSB ahndungsfähig.

    In Ergänzung dazu kann man natürlich eine Kopie der Anfrage an die grössten regionalen und überregionalen Zeitungen senden. Die senden dann einen ihrer Reporter zur nächsten Sitzung und/oder fragen offiziell beim Bürgermeisteramt an.

    Natürlich sollte der Brief einen Verteiler enthalten, damit der Bürgermeister gleich weiss, welche Welle da auf ihn zurollt.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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