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Thema: Johannes Kinderhilfe Bärlin e.V. - Spam und Verstoss gegen Briefgeheimnis

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  1. #1
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard Johannes Kinderhilfe Bärlin e.V. - Spam und Verstoss gegen Briefgeheimnis

    am 13.04.2016 rief mich gegen 12:48 Uhr eine Frau Lena Sommer an und stellte sich als Mitarbeiterin der Johannes Kinderhilfe e.V. vor. Die bei dem Telefonat übermittelte Rufnummer lautete 030-718601. Frau Sommer bedankte sich für meine Unterstützung der Kinder und fragte anschliessend ohne Übergang, ob meine Adresse noch aktuell sei.
    Anschliessend fragte sie, ob die einmalige Spende für die bedürftigen Kinder in Höhe von 100,00 € Anfang Mai, Mitte Mai oder Anfang Juni abgebucht werden solle.

    Natürlich habe ich noch nie in meinem Leben irgendeinen Verein "Johannes Kinderhilfe e.V." in welcher Art auch immer unterstützt oder an andere in einer Form gespendet, die dem genannten Verein bekannt sein dürfte.

    Zur Feststellung der Identität des Störers stimmte ich einer Abbuchung von meinem Konto zu. Die Kontodaten lagen der Anruferin bereits vor, sie nannte mir lediglich die ersten vier Ziffern der Kontonummer, ohne den Rest durch mich nennen zu lassen.
    Trotzdem überwies mir am 27.04.2016 mir eine "Johannes Kinderhilfe Bärlin e.V." auf das entsprechende Konto einen Betrag von 0,01 €, vermutlich, um die Richtigkeit der Bankverbindung zu testen. Die Überweisung erfolgte von dem Konto DE17100500000190504935.
    Am 02.05.2016 erfolgte zu Gunsten des Kontos DE15100500000190474416 eine Abbuchung in Höhe von 100,00 €.

    Meine Abmahnung sowie Anforderung einer Datenschutzauskunft wurde heute durch eine Anwaltskanzlei Lehner, Dänekamp & Mayer, Rohrbacher Str. 5-7, 69115 Heidelberg beantwortet.
    Die Antwort wurde vorab per Fax an die Faxnummer des Vereins Antispam e.V. versandt.

    Das ziemlich herablassend formulierte Schreiben

    Da seitens unserer Mandantschaft nicht das geringste Interesse besteht, mit Ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen, wird es vorgezogen, pragmatisch vorzugehen
    beinhaltet eine Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch sowie die Information,

    Unsere Mandantin hat sämtliche Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, bereits gelöscht, so dass auch schon deswegen keine Wiederholungsgefahr besteht.
    Sehr geehrte Damen und Herren von der Johannes Kinderhilfe Bärlin e.V., sehr geehrte Rechtsanwälte aus Heidelberg,
    auch ich arbeite gerne pragmatisch.
    Wenn kein Interesse an telefonischer Kontaktaufnahme zu mir besteht, weshalb haben Sie dann am 13.04.2016 bei mir angerufen? Ausserdem habe ich Ihnen in meinem Schreiben vom 09.05.2016 (zugestellt durch OGVin Hackbarth am 20.05.2016, AZ DR II 889/16) gar keine Kontaktwege ausser meiner postalischen Adresse aufgezeigt. Nicht einmal eine Faxnummer war benannt.

    Natürlich interessiert es mich brennend, weshalb Sie meine Daten gelöscht haben. Vor dem Eintreffen meines Schreibens war eine Löschung nicht notwendig und sogar wegen der durch mich vorgenommenen Rücklastschrift und die hierdurch entstandenen Kosten vermutlich unzulässig. Ich werde natürlich Ihr Geschäftsgebaren durch das für Sie zuständige Finanzamt prüfen lassen. Also spricht allein schon die allgemeine Erfahrung dafür, dass die Löschung nach Eingang meines Schreibens mit der Datenschutzauskunftsforderung erfolgte. Diesbezüglich werde ich natürlich nicht umhin kommen, dan Berliner Beauftragten für den Datenschutz zu bitten, etwas Licht in die Sache zu bringen.

    Letztendlich habe ich weder Ihnen noch Ihren Rechtsanwälten erlaubt, ein an mich privat adressiertes Schreiben Dritten zugänglich zu machen. Mit der Vorab-Zusendung Ihrer Auskunft vom 01.06.2016 an den Verein Antispam e.V. haben Sie sowohl gegen Art. 10 GG als auch gegen §206 StGB verstossen. Mit diesem Vorgang wird sich hingegen die zuständige Staatsanwaltschaft befassen und sich in Kürze, aus pragmatischen Gründen vermutlich ebenfalls nicht per Telefon, an Sie wenden. Übrigens wird die Staatsanwaltschaft auch hinsichtlich der bei Ihnen vorliegenden bzw. zwischenzeitlich gelöschten Bankdaten Interesse zeigen.
    Investi
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Mandantschaft hat anscheinend auch kein Interesse, darzustellen was sie so macht. Die Johannes Kinderhilfe Bärlin e.V. hat keine Homepage.

    Es gibt nur rudimentäre Hinweise: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Investi
    Natürlich interessiert es mich brennend, weshalb Sie meine Daten gelöscht haben. Vor dem Eintreffen meines Schreibens war eine Löschung nicht notwendig und sogar wegen der durch mich vorgenommenen Rücklastschrift und die hierdurch entstandenen Kosten vermutlich unzulässig.
    Wenn die Kontodaten beim der Anruferin vorab mutmaßlich unberechtigt vorlagen, ist wohl nun von einem erhöhten Verdunkelungs-Interesse auszugehen.

    Aus dem Grunde untersage ich in meinen T5F immer ausdrücklich die Löschung meiner Daten,
    bevor es zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Beauskunftung gekommen ist. Ich verlange zunächst nur die Sperrung meiner Daten.
    Da ertappte Spammer regelmäßig trotzdem löschen, gibt es nach Anzeige beim zuständigen LDSB
    gerne noch etwas mehr Ärger für Spammi.

  4. #4
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    Wieso nutzt ein Verein, der ja so wichtig gute Dinge machen will, eigentlich 2 verschiedene Konten?

    Komisch....

    Gruß
    Kai
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  5. #5
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat aus meinem Schreiben an den Verein:

    4. Sämtliche meiner gespeicherten personenbezogenen Daten sind in den Beständen zu sperren (§ 35 (3) BDSG). Die Sperrung ist umgehend zu bestätigen. Einer Löschung wird vorerst ausdrücklich widersprochen! Einer Nutzung der Daten für Werbezwecke sowie der Aufnahme in einer Sperrliste wird ebenfalls ausdrücklich widersprochen!
    Investi
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