Die Cloppenburger gehen wieder auf Opferfang und scheuen diesmal nicht davor, eine Adresse in der bekannten Kaffeefahrten-Hochburg Cloppenburg als Absender auf der Gewinnmitteilung anzugeben. Da diesmal keine Antwortkarte als Anmeldung erforderlich ist und die Gewinner einfach zum genannten Veranstaltungsort selbst anreisen müssen, ist eigentlich jede Adresse als Absender denkbar. In letzter Zeit wurden bei solchen Direkteinladungen öfter nicht existente Hausanschriften auf den Briefen der Abzocker aufgeführt. Diesmal wird eine tatsächlich existierende Adresse angegeben, aber nirgendwo im Internet lässt sich eine Firma mit dem Namen „URLAUBSPLUS.de“ dort finden.

Der Lahn-Dill-Kreis hat diesbezüglich am Freitag folgende Warnmeldung veröffentlicht:

[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Warnung!
vor der Gewinnmitteilung (= Einladung zur Werbeverkaufsveranstaltung)
unter der Überschrift
„URLAUBSPLUS.de“
mit folgender Adresse im Schreiben:
Löninger Straße 1
49661 Cloppenburg
Solche Direkteinladungen zu einem Veranstaltungsort mit Adress-, Datums- und Uhrzeitangaben im Anschreiben sind für die Werbesprecher allerdings risikoreich, da das zuständige Ordnungsamt einschreiten kann, sofern es über eine derartige Einladung informiert wird. Deshalb ist es sinnvoll bei Erhalt einer solchen Einladung das für den Austragungsort zuständige Ordnungsamt darüber in Kenntnis zu setzen. Es gibt bereits viele Fälle bei denen dadurch die Verkaufsveranstaltung vereitelt werden konnte.

Gruß von SpamKampf